shayna0110
10 Jahre Mitglied
Magdeburg (OVG LSA) – Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt – 4. Senat – hat mit Urteilen vom heutigen Tage zwei gegen die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg gerichtete Normenkontrollanträge abgelehnt. Die Antragsteller sind Halter eines American Staffordshire Terriers bzw. eines Staffordshire Bullterriers. Sie sollten hierfür auf der Grundlage einer sog. „Rasseliste“ – bis zu einer zwischenzeitlich erfolgten Änderung der Satzung – einen erhöhten Steuersatz zahlen, während sie seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren am 1. März 2009 wieder den regulären Steuersatz entrichten........................................................................