Wie einige vielleicht mitbekommen haben, wird in Mainz die Rasseliste erweitert und zwar um folgende Rassen:
- Bullmastiff
- Bull Terrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
Zum 01.03.2012 soll für diese Rassen inklusive der 3 vom Land gelisteten 600€ Steuer gezahlt werden. Man kann den Steuersatz auf die Hälfte senken, wenn man die folgenden beiden Bedingungen erfüllt:
"(7) Der erhöhte Steuersatz für einen Hund nach Absatz 5 ist auf Antrag des Steuerpflichtigen mit Ablauf des Monats, in welchem die nachfolgenden Voraussetzungen durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen worden sind, auf die Hälfte zu ermäßigen:
a) Kastration bzw. Sterilisation des Hundes und
b) Vorlage eines tierärztlichen Gutachtens, aus dem sich ergibt, dass der Hund keine gesteigerte
Aggressivität und Gefährlichkeiten gegenüber Menschen und Tieren aufweist.
Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend."
Frage: Ich meine schon irgendwo gelesen zu haben, das diese Kastrations- und Streilisationsanforderungen garnicht zulässig sind, wenn kein medizinischer Grund vorliegt. Stimmt das und wie wäre das richtige Vorgehen bei solch einem Verlangen der Stadt?
Quelle:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Mainz (Hundesteuersatzung) vom 01.02.2012
Amt: 20 - Finanzverwaltung
Fassung vom: 01.02.2012
- Bullmastiff
- Bull Terrier
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Tosa Inu
Zum 01.03.2012 soll für diese Rassen inklusive der 3 vom Land gelisteten 600€ Steuer gezahlt werden. Man kann den Steuersatz auf die Hälfte senken, wenn man die folgenden beiden Bedingungen erfüllt:
"(7) Der erhöhte Steuersatz für einen Hund nach Absatz 5 ist auf Antrag des Steuerpflichtigen mit Ablauf des Monats, in welchem die nachfolgenden Voraussetzungen durch den Steuerpflichtigen nachgewiesen worden sind, auf die Hälfte zu ermäßigen:
a) Kastration bzw. Sterilisation des Hundes und
b) Vorlage eines tierärztlichen Gutachtens, aus dem sich ergibt, dass der Hund keine gesteigerte
Aggressivität und Gefährlichkeiten gegenüber Menschen und Tieren aufweist.
Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend."
Frage: Ich meine schon irgendwo gelesen zu haben, das diese Kastrations- und Streilisationsanforderungen garnicht zulässig sind, wenn kein medizinischer Grund vorliegt. Stimmt das und wie wäre das richtige Vorgehen bei solch einem Verlangen der Stadt?
Quelle:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Mainz (Hundesteuersatzung) vom 01.02.2012
Amt: 20 - Finanzverwaltung
Fassung vom: 01.02.2012