Sachkundenachweis muss erbracht werden
Witten/Kreis (MW) - Da beisst sich der Hund in den Schwanz. Auch wer den laut Landeshundeverordnung erforderlichen Sachkundenachweis erbringt, bekommt derzeit noch keine schriftliche Erlaubnis, einen der sogenannten Kampfhunde zu halten.
Nach dem Gesetz müssen Halter der in den Anlagen eins und zwei augeführten Hunde nachweisen, dass sie geeignet sind, derartige Hunde zu führen. In Gevelsberg stellten sich bislang schon einige Vierbeiner mit Herrchen und Frauchen dieser Prüfung und bestanden sie ausnahmslos.
Die Hunde müssen demonstrieren, dass sie den Grundgehorsam beherrschen. Die Halter stellen unter Beweis, dass sie sich mit den Vierbeinern auskennen.
"Wir wissen im Augenblick noch nicht, was eine solche Erlaubnis alles beinhalten muss. Eine solches Papier ist derzeit in Arbeit", kann Burkhard Overkamp das begehrte Zertifikat momentan noch nicht ausstellen. Overkamp ist beim Rechtsamt der Stadt Witten mit den Hundeangelenheiten betraut. Das größte Problem ist dabei, dass die Erlaubnis auf alle möglichen Einzelfälle zugeschnitten sein muss. "Es gilt für uns, alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Wir müssen uns ja schließlich auch absichern", so Overkamp.
Mit den zuständigen Sachbearbeitern in Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter gibt es einen regen Erfahrungsaustausch. "Das ist für uns sehr wichtig. Man spricht über praktische Fälle, auf die man sonst sicher nicht gekommen wäre", lernt Overkamp weiterhin dazu.
"Die Erlaubnis ist ja letztlich nur ein Papier. Wichtig ist für den Halter, dass er seinen Hund behalten kann", will Overkamp das Thema nicht dramatisieren. Bislang wurden nur Halter mit Hunden aus der Anlage eins, in der beispielsweise American Staffordshire und Pitbull Terrier enthalten sind, zu diesem Test geladen. In Witten sind derzeit 153 Tiere von der Hundeverordnung betroffen.
Derjenige, der seinen Hund vom Maulkorb- oder Leinenzwang befreien lassen will, wird sich weiterhin in Geduld über müssen. "Wir haben die Unterlagen ausnahmslos zum Kreis geschickt", hat Overkamp auf den weiteren Verlauf keinen Einfluss mehr.
Kranker Rottweiler
Bislang kam in Witten nur ein altersschwacher und nachweislich herzkranker Rottweiler in diesen Genuss. Daran soll sich jedoch bald etwas ändern. "Wir hoffen, zum Jahresende mit den Wesenstest beginnen zu können", kündigt Ingo Niemann, Pressesprecher des EN-Kreises in dieser Sache Bewegung an. Auch hier werden zunächst die Hunde der Anlage eins begutachtet. "Das ist für uns völliges Neuland", kündigt Niemann eine enge Zusammenarbeit mit den Städten an.
----------
Quelle : westline.de
------------------------------------------------------------------
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 19. November 2000 editiert.]
Witten/Kreis (MW) - Da beisst sich der Hund in den Schwanz. Auch wer den laut Landeshundeverordnung erforderlichen Sachkundenachweis erbringt, bekommt derzeit noch keine schriftliche Erlaubnis, einen der sogenannten Kampfhunde zu halten.
Nach dem Gesetz müssen Halter der in den Anlagen eins und zwei augeführten Hunde nachweisen, dass sie geeignet sind, derartige Hunde zu führen. In Gevelsberg stellten sich bislang schon einige Vierbeiner mit Herrchen und Frauchen dieser Prüfung und bestanden sie ausnahmslos.
Die Hunde müssen demonstrieren, dass sie den Grundgehorsam beherrschen. Die Halter stellen unter Beweis, dass sie sich mit den Vierbeinern auskennen.
"Wir wissen im Augenblick noch nicht, was eine solche Erlaubnis alles beinhalten muss. Eine solches Papier ist derzeit in Arbeit", kann Burkhard Overkamp das begehrte Zertifikat momentan noch nicht ausstellen. Overkamp ist beim Rechtsamt der Stadt Witten mit den Hundeangelenheiten betraut. Das größte Problem ist dabei, dass die Erlaubnis auf alle möglichen Einzelfälle zugeschnitten sein muss. "Es gilt für uns, alle Eventualitäten zu berücksichtigen. Wir müssen uns ja schließlich auch absichern", so Overkamp.
Mit den zuständigen Sachbearbeitern in Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel und Wetter gibt es einen regen Erfahrungsaustausch. "Das ist für uns sehr wichtig. Man spricht über praktische Fälle, auf die man sonst sicher nicht gekommen wäre", lernt Overkamp weiterhin dazu.
"Die Erlaubnis ist ja letztlich nur ein Papier. Wichtig ist für den Halter, dass er seinen Hund behalten kann", will Overkamp das Thema nicht dramatisieren. Bislang wurden nur Halter mit Hunden aus der Anlage eins, in der beispielsweise American Staffordshire und Pitbull Terrier enthalten sind, zu diesem Test geladen. In Witten sind derzeit 153 Tiere von der Hundeverordnung betroffen.
Derjenige, der seinen Hund vom Maulkorb- oder Leinenzwang befreien lassen will, wird sich weiterhin in Geduld über müssen. "Wir haben die Unterlagen ausnahmslos zum Kreis geschickt", hat Overkamp auf den weiteren Verlauf keinen Einfluss mehr.
Kranker Rottweiler
Bislang kam in Witten nur ein altersschwacher und nachweislich herzkranker Rottweiler in diesen Genuss. Daran soll sich jedoch bald etwas ändern. "Wir hoffen, zum Jahresende mit den Wesenstest beginnen zu können", kündigt Ingo Niemann, Pressesprecher des EN-Kreises in dieser Sache Bewegung an. Auch hier werden zunächst die Hunde der Anlage eins begutachtet. "Das ist für uns völliges Neuland", kündigt Niemann eine enge Zusammenarbeit mit den Städten an.
----------
Quelle : westline.de
------------------------------------------------------------------
[Dieser Beitrag wurde von merlin am 19. November 2000 editiert.]