Niedersächsische Landwirtschaftsministerium offline?

Andreas

Das Ministerium von Herrn Bartels, Agrarminister von Niedersachsen und nach zweijähriger rechtswidriger Diskrimnierung von Hunden und Haundehaltern am 3.7.2002 vor dem BVerwG unterlegen, ist im Internet nicht mehr zu erreichen.

Die auf die Subdomain führenden Links führen regelmäßig zu einer Fehlermeldung.

Eine Subdomain ist eine "Unter-Domäne", wie beispielsweise
Hier

Die Übersichtsseite, die auf dem Hauptserver liegt,
kann noch aufgerifen werden, aber alle Anfragen an den ML-Subserver gehen nicht.

Vor allem diese Datei BVerwG_.pdf
würde mich sehr interessieren.

Der richtig formatierte Link müßte wohl so aussehen:
(Die Leerstelle muß mit "%20" maskiert werden.)

Angeblich soll Bartels darin zu strafbaren Handlungen aufrufen, nämlich z.B. Pitbulls sowie Hunde der (ehemaligen) Liste 1 ohne Wesenstest, weiterhin mit Maulkorb zu quälen.

Sollte ich diese Datei bekommen und dies würde tatsächlich darin stehen, würde ich ihn sofort anzeigen.

Ist der Server komplett gesperrt worden, weil intern erstmal geprüft wird, in wie weit dort strafrechtlich bedenkliche Aufforderungen zu finden sind?

Spart das Ministerium schon mal Stromkosten ein, um die immensen Schadenersatzansprüche besser bezahlen zu können, die demnächst zu erwarten sind?



ciao
Andreas
 
  • 1. Juni 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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In den Pressemitteilungen
ist noch diese inhaltlich falsche Meldung zu finden:

"...Über das OVG-Lüneburg-Urteil hinausgehend hat das BVG in Berlin entschieden, dass der American Staffordshire aus der Kat.-1-Liste der Gefahrtier-VO gestrichen wird..."

Ich glaube, ich schrieb es schon einmal, aus einer nicht mehr existierenden (weil für nichtig erklärten) Liste kann man nichts herausstreichen.

Ebenso wie Hunde der Rassen Bullterrier und American Staffordshire sind natürlich auch Hunde des Typs Pit Bull Terrier den Maulkorb los, weil der komplette Paragraf 1 unwirksam ist.


ciao
Andreas
 
Hi Andreas...

ich kann Dir die Anweisungen aus dem Bartels Erlass lediglich per Presseartikel geben:

Kampfhund-Urteil: Was ändert sich?

Neuer Erlass des Ministeriums

Hannover (dpa). Kampfhunde, die wegen Beiß-Attacken eingesperrt wurden, kommen nicht wieder frei. Das betonte gestern der Rechtsexperte des Landwirtschaftsministeriums, Gert Lindemann. „Wenn Kampfhunde zwangseingesperrt wurden, bezog sich das auf das Gefahrenabwehrgesetz.“ Das sei durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverändert.
Was sich nach dem Urteil verändert, hat das Ministerium gestern in einem Erlass zusammen gefasst. Die wichtigsten Punkte:
Das Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot für Kampfhunde der gefährlichsten Kategorie eins wird aufgehoben. Das Zucht- und Import-Verbot dieser Rassen bleibt.
Wesenstests sind nur noch vorgeschrieben für Bull-Terrier und Pitbull-Terrier (Kategorie eins), aber nicht mehr für American-Staffordshire-Terrier.
Nach bestandenem Wesenstest besteht für die Hunde kein Maulkorbzwang mehr. Sie müssen aber weiter an der Leine gehen. Ihre Halter müssen auch künftig ein Sachkunde-Zeugnis mitführen.
Nach nicht bestandenem Wesenstest dürfen die Hunde nicht mehr getötet werden. Sie können mit Maulkorb und Leine herum laufen oder in einem ausbruchsicheren Gelände gehalten werden.
Dobermann, Rottweiler und deren Kreuzungen werden aus der zweitgefährlichsten Kategorie genommen und mit Schäferhunden und Boxern gleich gestellt, die als ungefährlich eingestuft sind.
Striktere Maßnahmen gegen gefährliche Hunde können im Einzelfall wie bisher durch das Gefahrenabwehrgesetz begründet werden. Dafür muss der Hund jedoch bereits jemanden angegriffen haben.
Weser Kurier Vermischtes 6.7.2002 12:16



Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Oh Mann, ist das peinlich, was der Bartels von sich gibt.

"Das Vermehrungsverbot ist aufgehoben, aber das Zuchtverbot bleibt bestehen" -> ???

Was will er uns damit sagen?

Verantwortungsvolle Zucht ist unzulässig, Massenproduktion im Schweinestall (=Vermehrung) ist erlaubt?

"Striktere Maßnahmen gegen gefährliche Hunde können im Einzelfall wie bisher durch das Gefahrenabwehrgesetz begründet werden. Dafür muss der Hund jedoch bereits jemanden angegriffen haben."

Genau. Wenn ein angeblich ungefährlicher Schäferhund jemanden angegriffen hat, bekommt er einen Maulkorbzwang. Und ein Pitbull auch. Wo ist das Problem für Bartels?

ciao
Andreas
 
Die Datei ist wieder abrufbar.
(Über meinen o.g. berichtigten Link)

Bartels behauptet tatsächlich, dass die Hunde Bullterrier, Pitbull Terrier und deren Kreuzungen weiter auf der Liste stehen.
Er beruft sich darauf, dass §1 Abs.2 GeftVO weiter gelten würde.

ES GIBT KEINE LISTE MEHR.
PARAGRAF 1 GeftVO ist NICHTIG.

Weiterhin hat er - sogar zutreffend - bemerkt, dass gemäß § 121 OWiG eine Regelung besteht, die unabhänging der Nichtigkeit der GefTVO natürlich weiter besteht:

"Verantwortlicher darf ein bösartiges Tier sich nicht frei umherbewegen lassen und hat die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten."

Bartels weiß also, dass darüber hinausgehende tierquälerische Maßnahmen nicht notwendig sind. Es muß NUR § 121 OWiG umgesetzt werden, damit werden "Schäden durch ein bösartiges Tier verhütet".

Die gesamte Hundeverordnung war zwei Jahre lang nicht notwendig. Alle wirklich nötigen Bestimmungen sind außerhalb der GefTVO vorhanden, Bartels selbst beweist es uns heute. Es ging in der GefTVO nur darum, NICHT-BÖSARTIGEN Tieren eine Maulkorbpflicht und einen Leinenzwang zu verpassen. Denn die tatsächlichen bösartigen Tiere hätten sowieso nur mit den notwendigen Vorsichtsmaßnahmen geführt und gehalten werden dürfen.



ciao
Andreas
 
Mein Gott, was geht in "deinem" Kopf vor, Herr Bartels?

Was kann man tun, damit diese Lügen von ihm nicht weiterverbreitet werden? Ganz viele sind völlig unsicher - vorallem die nicht im Internet aktiv sind.
Die HAZ und Neue Presse-Leser bekommen doch überwiegend die Lügen zu lesen...
Vielleicht sollte man die Presse-Erklärungen von Hund und Halter und von den Anwälten wie Flugzettel verbreiten, vorallem auf Hundewiesen etc.
Oder??
Gruß
Sille
 
Wie gesagt, am Samstag will ich - und Dobi will glaube ich mitkommen - in der Fußgängerzone spazierengehen.

Zum Spazierengehen braucht man keine Genehmigung, mit Flugblättern weiß ich nicht.

Aber Ausdrucke der Seite von HuH könnte man ja weitergeben.

ciao
Andreas
 
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