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Der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser in Schortens hat einem gemeinnützig anerkannten Verein die Erlaubnis für die Unterbringung und Vermittlung von Hunden entzogen. Der Verein hatte Hunde aus dem Ausland nach Wilhelmshaven geholt und bei sich sowie bei Privatpersonen aus der Umgebung untergebracht. Anschließend wurden die Tiere an Interessenten verkauft. Es wurde dabei wiederholt gegen tierschutz- und tierseuchenrechtliche Vorschriften verstoßen. So wurden Welpen zu früh von der Mutter getrennt und im Alter von unter acht Wochen vermarktet, so die Amtsveterinäre.
Auch die Unterbringung der Hunde gab mehrfach Grund zur Beanstandung. Da Deutschland im Gegensatz zu dem süd- und osteuropäischem Ausland tollwutfrei ist, gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben für das Verbringen von Hunden nach Deutschland. Aber auch diese Vorschriften wurden immer wieder nicht eingehalten und damit ein Infektionsrisiko für andere Hunde und Menschen geschaffen.
Im Hinblick auf die laufende Urlaubssaison weist der Zweckverband wie viele andere Veterinärämter auf die Gefahr hin, dass sich Urlauber beim Rückflug durch die Übernahme von sogenannten Flugpatenschaften strafbar machen können. So sprechen einige Vereine auf Flughäfen Personen an, die sich als Halter eines Hundes ausgeben sollen, der auf den Namen des Urlaubers im gleichen Flugzeug transportiert werden soll. In Deutschland werden die Hunde dann von anderen Vereinsmitgliedern abgeholt. Ziel dabei ist die Umgehung der strengeren tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die gewerbsmäßige Einfuhr fremder Hunde. Hiervon raten die Amtstierärzte dringend ab. Seriöse Vereine gehen diesen Weg nicht, sondern Verbringen die Hunde aus dem Ausland unter Einhaltung sämtlicher Auflagen.
Auch die Unterbringung der Hunde gab mehrfach Grund zur Beanstandung. Da Deutschland im Gegensatz zu dem süd- und osteuropäischem Ausland tollwutfrei ist, gelten strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben für das Verbringen von Hunden nach Deutschland. Aber auch diese Vorschriften wurden immer wieder nicht eingehalten und damit ein Infektionsrisiko für andere Hunde und Menschen geschaffen.
Im Hinblick auf die laufende Urlaubssaison weist der Zweckverband wie viele andere Veterinärämter auf die Gefahr hin, dass sich Urlauber beim Rückflug durch die Übernahme von sogenannten Flugpatenschaften strafbar machen können. So sprechen einige Vereine auf Flughäfen Personen an, die sich als Halter eines Hundes ausgeben sollen, der auf den Namen des Urlaubers im gleichen Flugzeug transportiert werden soll. In Deutschland werden die Hunde dann von anderen Vereinsmitgliedern abgeholt. Ziel dabei ist die Umgehung der strengeren tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die gewerbsmäßige Einfuhr fremder Hunde. Hiervon raten die Amtstierärzte dringend ab. Seriöse Vereine gehen diesen Weg nicht, sondern Verbringen die Hunde aus dem Ausland unter Einhaltung sämtlicher Auflagen.