Nachträgliche Besteuerung

charlysheim30

10 Jahre Mitglied
hallo zusammen

ich habe meinen charly 1997 ordnungsgemäß als amstaff-terrier bei unseren stadtverwaltung angemeldet.

irgendwann 2001 bekam ich ein schreiben zwecks sachkunde usw. ich habe sämtliche auflagen erfüllt und die welt war in ordnung. mein charly wurde als "normaler" hund geführt und ich musste auch nur den "normalen" satz hundesteuer bezahlen.

gestern war ich mal wieder beim tierarzt und das was sich schon abgezeichnet hat,ist eingetreten ...ich mußte charly gehen lassen :heul:

heute bin ich zum amt um die abmeldebestätigung zu holen und mich über eventuell neues zu informieren! die nette dame machte nen riesen aufstand als sie erfuhr das ich statt den 350 euro nur die normalen 60 euro hundesteuer bezahlt habe. sie sagte mir das ich für die letzten jahre alles nachzahlen müsste... nun bin ich reichlich verwirrt!

was hab ich den bitte falsch gemacht? ich hab alle auflagen erfüllt ... meinen charly mit richtiger rasse angemeldet und jedes viertel jahr brav bezahlt!

könnte mir jemand nen rat geben wie ich mich zu verhalten habe? momentan bin ich ziemlich fertig und kann irgendwie keinen klaren gedanken fassen. ich verlier meinen treuen freund ,der mich 12 jahre lang durch dick und dünn begleitet hat und die reden von steuernachzahlung usw.

ist dies rechtens?

gruß
matthias
 
  • 17. Mai 2024
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Hi charlysheim30 ... hast du hier schon mal geguckt?
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hier ist der § aus unserer hundesteuersatzung bezieht sich das nicht aber auf den ersatzlos gestrichenen § aus der tierschutzhundeverordnung? sorry aber ich blicke da momentan nicht durch...

§ 3
Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für
a) den ersten Hund 60,00 €
b) für den zweiten und jeden weiteren Hund 75,00 €
c) für den ersten gefährlichen Hund 350,00 €
d) für jeden weiteren gefährlichen Hund 500,00 €
(2) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl
der Hunde nicht anzusetzen.
(3) Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, gelten steuerlich als erste Hunde. Neben einem gefährlichen
Hund gilt ein anderer Hund als zweiter Hund und neben mehreren gefährlichen Hunden gelten
andere Hunde als weitere Hunde.
(4) Als gefährliche Hunde im Sinne der Absätze 1 und 3 gelten entsprechend § 11 der Tierschutz-
Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. 15. 83:cool: Pitbull-Terrier, Staffordshire Bullterrier, American
Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Tieren. In Zweifelsfällen haben
die Steuerschuldner Feststellungen zum Nachweis der Rasse oder der Kreuzung zu ermöglichen;
andernfalls gilt der Hund als gefährlicher Hund.
 
Dies scheint eher ein Fall für deinen Haus- und Lieblingsanwalt zu sein. :sauer: Ich persönlich würde damit erst mal meinen "normalen" Anwalt beschäftigen. Zumindest morgen früh gleich anrufen. Ansonsten der übliche Tip: bei Weidemann/HundundHalter melden. Auf gar keinen Fall bange machen lassen.Es tut mir leid, daß du so einen Ämtersch.. am Hals hast.

Ich kann dich gut verstehen, denn du bist ja in Trauer.
Mein Beileid und mein Mitgefühl. :(:(
 
Du hast doch sicher noch die Schreiben der stadt von 2001, dass Charly als AmStaff gemeldet war und Du zu Test etc. eingeladen wurdest. Das ist mit ein wichtiger Nachweis, dass Du korrekt gemeldet hast. hast Du zufällig auch noch eine Kopie der Anmeldung zur Hundesteuer? Dann würde ich denen das vor die Nase knallen. Die haben nen Fehler gemacht und Du sollst es ausbaden? Nee würd ich nicht machen.

Aber: die Besteuereung wurde ja erst mit einführung dieser dummbräsigen Verordnungen geändert, hat darin der Halter erneut eine Meldepflicht die Rasse nochmal anzugeben oder muss die Verwaltung die Akten durchsehen wer einen AmStaff hat?

Denke die Chancen stehen gut, dass Du da raus kommst, bestimmte Sachen verjähren ja auch. Wichtig sind Dokumente der Stadt, woraus hervorgeht, dass da die Haltung eines Staffs bekannt ist/war.

Mein Beileid zum Verlust Deiner Hundeseele.....
 
Auch von mir herzliches Beileid....

ich würde mich aber auch freuen wenn du uns auf dem laufenden hälst was mit deiner steuer geschichte wird.....

ich hoffe auch das du da gut weg kommst ansonsten der Tipp mit Herr Weidemann ist sehr gut und den würde ich dann auf jeden Fall kontaktieren.
 
Definitiv ein Fall, den du einem kompetenten Rechtsanwalt überantworten solltest. Hast du (evtl auch für den Hund?) ne Rechtsschutzversicherung? Würde dir nicht nur den Papierkram, sondern auch mögliche Auslagen vom Hals schaffen. Ansonsten musst du dich wenigstens nicht um die Auseinandersetzung mit dem Amt kümmern, was ja auch schonmal was wert ist. Der Fehler liegt hier nämlich meines Erachtens klar auf Seiten der Behörde, kann ja nicht sein, dass du deswegen jetzt haftbar gemacht werden sollst
 
huhu

ich warte jetzt erstmal ab,ob und was mir das amt zuschickt... und natürlich halte ich euch hier auf dem laufenden.
ich werde definitiv nicht kampflos die zu melkende kuh spielen!

gruß
matthias
 
Mein Beileid :(

Aber die ändern den Steuersatz doch, das kann man doch nicht selber machen, oder?
 
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