Nachbar-Krieg um Hund Pippo - 46-Jährige soll ihr Tier entfernen

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Eimsbüttel 46-Jährige soll ihr Tier entfernen
Nachbar-Krieg um Hund Pippo
Eigentümergemeinschaft hatte Hundeverbot beschlossen. Halterin beharrt auf ihr Recht auf Eigentum und wünscht sich mehr Toleranz. Jetzt droht ein Streit vor Gericht.

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  • 27. April 2024
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Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kommt mir irgendwie bekannt vor...

ich wohne hier seit 20 Jahren, bin eingezogen mit Kind, 2 großen Hunden und einer Katze.

Tochter seit Jahren ausgezogen, Katze verstorben und die jetzigen Hunde sind locker zwei Nummern kleiner... Aber nun möchte der Vermieter die Hunde verbieten...

Net mit mir, da klage ich halt auch...und bin auch sehr zuversichtlich wieder zu gewinnen
 
"wurde Pippos Halterin Ulla K. (46) nun aufgefordert, ihren Hund "von dem Grundstück. . . zu entfernen"


Auch eine sehr schöne Formulierung! :eg:
 
jo, so hatten die es mir auch geschrieben...können se aber lange darauf warten...
 
Naja, wobei ich hier das Vorgehen von "Pippos Frauchen" auch nicht so ganz verstehe.

So wie ich das verstanden habe, gab es zuerst eine Eigentümerversammlung auf welcher beschlossen wurde, dass Hundehaltung nicht erlaubt sein soll.
Auf Eigentümerversammlungen müssen normalerweise alle Parteien anwesend sein, sind sie es nicht müssen sie sich vertreten lassen.
Nun gab es also so eine Eigentümerversammlung ohne das Frauchen, wo ein Hundehaltungsverbot ausgesprochen wurde, das Frauchen hat das aber nicht weiter gekümmert, sie hatte ja keinen Hund.
Das Verbot wurde 2005 beschlossen, 2007 holt sie sich aber trotzdem einen Hund. Also mal ehrlich so ganz durchdacht ist das doch auch nicht.
Ich hoffe nur für den armen Hund, dass er das nicht ausbaden muss:( .

@ Silvie,
Ihr dürft wohl auch nicht zur Ruhe kommen, was?
Wünsche euch viel Glück und drücke die Daumen;) .
 
Rein rechtlich sieht es für Pippo schlecht aus, das hat Lana absolut korrekt zusammengefasst. Denn der Beschluß der Eigentümergemeinschaft von 2005 ist längst rechtswirksam geworden und wichtige Gründe, eine Behinderung, die einen speziell ausgebildeten Hund nötig macht oder ähnliches, kann die Halterin nicht anführen.
Vermutlich wird das zu Lasten des Hundes ausgehen - wie kann Mensch auch nur so dämlich sein?
 
Ähm das ist aber nicht grundlegend so. Ich habe vor ca. 5 Jahren eine Eigentumswohnung erworben. Wir waren damals mit mir drei Eigentümer, in der Hausordnung wurde festgelegt das Tierhaltung erlaubt ist (Hund und Katz).

Jetzt wurde eine andere Wohnung wieder weiterverkauft. Die neue kann jetzt aber nicht hingehen und Tiere verbieten. Kauft man eine Wohnung und es ist Tierhaltung erlaubt kann dies nicht rückgängig gemacht werden, da habe ich mich auch abgesichert. Anders ist es wenn Tierhaltung verboten ist und du eine Genehmigung für den Zeitpunkt für einen bestimmten Hund von allen einholen musst, dass kann leider wieder rückgängig gemacht werden.

Also mir kann in der Wohnung nicht mehr verboten werden Hund und Katze zu halten, da ja die Hausordnung im Kaufvertrag mit drin ist und somit zur Kaufentscheidung mitgetragen hat. Natürlich muss man sich an Sachen wie Leine auf Gemeinschaftwegen etc. halten
 
Lana schrieb:
@ Silvie,
Ihr dürft wohl auch nicht zur Ruhe kommen, was?
Wünsche euch viel Glück und drücke die Daumen;) .

Es macht schon einen Unterschied ob Eigentum oder Mietwohnung,

ich sehe es ähnlich wie Lana, wenn ich voran weiß das Tierhaltung verboten ist...dann versuche ich erst dies zu ändern, bzw. eine Genehmigung zu bekommen, damit nicht der Hund es wieder ausbaden muss...
 
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