<>----------- NEWSLETTER KAMPFHUNDE-POWER -----------<>
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In Euren Ohren und vor Euren Augen ist das Chaos.
In Euren Köpfen die Leere ...
Ihr habt die Krankheit - Wir die Medizin
Kriege wurden noch nie von Armeen gewonnen.
<>-------- Immer von einzelnen Kamikazetrupps -------<>
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Mitteilung 1113 Montag, 14. Mai 2001, 22:08 Uhr
Hallo liebe Mitstreiter,
es kann nicht sein, dass die Hundefreunde so ruhig geworden sind, dass der
letzte Eintrag hier schon vierzehn Tage alt ist.
Bevor ich einige interessante Neuigkeiten zum Thema LHVO weitergebe,
möchte ich an den 07. Juli erinnern. Da soll die große Demo in Düsseldorf
stattfinden, die den verantwortlichen Politikern zeigen wird, dass solche
Missetaten, wie die LHVO nie in Vergessenheit geraten. Auch wenn am
gleichen Wochenende die Clubschau des BCD stattfindet, wird man Wege und
Möglichkeiten finden, beides miteinander zu vereinbaren.
Doch nun zu den Neuigkeiten: Gestern sprach ich mit Herrn Fischer vom VDH.
Nach dessen Aussage steht in der nächsten Woche die Klage des VDH gegen
die Rechtmäßigkeit von Rasselisten vor dem Oberverwaltungsgericht
Niedersachsen zur Entscheidung an. Es wurde dem VDH, wie in derartigen
Verfahren durchaus üblich, vorab signalisiert, dass der Kläger, also der
VDH, mit Erfolg aus dem Verfahren ginge. Herr Fischer meinte, wenn
Rasselisten in Niedersachsen damit für unzulässig erklärt würden, würde
dieser Entscheid auch in NRW neue Wege eröffnen, denen sich auch eine HhB
nicht wiedersetzen könne.
Viel wurde gehofft, gewünscht und gebetet in den vergangenen 300 Tagen NRW
LHVO. Heute verdichten sich die Signale, dass eine Überarbeitung der
Rasselisten unmittelbar bevorsteht. Eine Angleichung an andere
Bundesländer, der sich auch HhB nicht widersetzen kann, ohne nähere
Angaben, welche Rassen es betrifft, ist im Busch. Dies wurde mir auch von
Herrn Fischer so vermittelt.
Die Sammlung der Umfrage bei den Briardbesitzern über die Handhabung der
Ausnahmeregelung Briard ergab eine erfreulich hohe Rücklaufquote und zeigt
erste Egebnisse, die den weiteren Kampf gegen die LHVO maßgeblich
beeinflussen werden. Von Verwaltungsangestellten auf Ordnungsämtern, die
mit den Briards am Boden liegend spielen und dann alle nur erdenklichen
Ausnahmegenehmigungen kostenlos erteilen bis zu Ordnungsämtern, die den
Briard mit über die LHVO hinausgegehenden Restriktionen belegen, weil er
ja als Kampfhund in der französichen Armee diente (Dabei wissen sie
natürlich nicht, dass der Briard dort wegen seines Wesens den Sanitätern
zum Aufspüren noch lebender verletzter Soldaten diente.)ist alles dabei.
Jedenfalls ist eines schon heute klar: Jede Menge behördlicher Willkür
schafft weiteres Unrecht und riesige Ungleichbehandlungen. Damit gibt es
sicher neuen Stoff für neue Klagen. Frau Höhn soll ja nicht glauben, dass
Ruhe herrschte.
Wir erklärten uns solidarisch mit der Arbeitsgruppe der
Listen-Hundehalter/Halter und arbeiten dort aktiv mit.
Immer mehr Briardbesitzer klagen gegen die Bescheide über ihre Auflagen
zur Hundehaltung vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg. Die Anschrift der
hierin erfahrenen Rechtsanwältin können Sie bei mir gerne erfragen.
Soviel für heute Ihr Peter Schmidt
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In Euren Ohren und vor Euren Augen ist das Chaos.
In Euren Köpfen die Leere ...
Ihr habt die Krankheit - Wir die Medizin
Kriege wurden noch nie von Armeen gewonnen.
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Mitteilung 1113 Montag, 14. Mai 2001, 22:08 Uhr
Hallo liebe Mitstreiter,
es kann nicht sein, dass die Hundefreunde so ruhig geworden sind, dass der
letzte Eintrag hier schon vierzehn Tage alt ist.
Bevor ich einige interessante Neuigkeiten zum Thema LHVO weitergebe,
möchte ich an den 07. Juli erinnern. Da soll die große Demo in Düsseldorf
stattfinden, die den verantwortlichen Politikern zeigen wird, dass solche
Missetaten, wie die LHVO nie in Vergessenheit geraten. Auch wenn am
gleichen Wochenende die Clubschau des BCD stattfindet, wird man Wege und
Möglichkeiten finden, beides miteinander zu vereinbaren.
Doch nun zu den Neuigkeiten: Gestern sprach ich mit Herrn Fischer vom VDH.
Nach dessen Aussage steht in der nächsten Woche die Klage des VDH gegen
die Rechtmäßigkeit von Rasselisten vor dem Oberverwaltungsgericht
Niedersachsen zur Entscheidung an. Es wurde dem VDH, wie in derartigen
Verfahren durchaus üblich, vorab signalisiert, dass der Kläger, also der
VDH, mit Erfolg aus dem Verfahren ginge. Herr Fischer meinte, wenn
Rasselisten in Niedersachsen damit für unzulässig erklärt würden, würde
dieser Entscheid auch in NRW neue Wege eröffnen, denen sich auch eine HhB
nicht wiedersetzen könne.
Viel wurde gehofft, gewünscht und gebetet in den vergangenen 300 Tagen NRW
LHVO. Heute verdichten sich die Signale, dass eine Überarbeitung der
Rasselisten unmittelbar bevorsteht. Eine Angleichung an andere
Bundesländer, der sich auch HhB nicht widersetzen kann, ohne nähere
Angaben, welche Rassen es betrifft, ist im Busch. Dies wurde mir auch von
Herrn Fischer so vermittelt.
Die Sammlung der Umfrage bei den Briardbesitzern über die Handhabung der
Ausnahmeregelung Briard ergab eine erfreulich hohe Rücklaufquote und zeigt
erste Egebnisse, die den weiteren Kampf gegen die LHVO maßgeblich
beeinflussen werden. Von Verwaltungsangestellten auf Ordnungsämtern, die
mit den Briards am Boden liegend spielen und dann alle nur erdenklichen
Ausnahmegenehmigungen kostenlos erteilen bis zu Ordnungsämtern, die den
Briard mit über die LHVO hinausgegehenden Restriktionen belegen, weil er
ja als Kampfhund in der französichen Armee diente (Dabei wissen sie
natürlich nicht, dass der Briard dort wegen seines Wesens den Sanitätern
zum Aufspüren noch lebender verletzter Soldaten diente.)ist alles dabei.
Jedenfalls ist eines schon heute klar: Jede Menge behördlicher Willkür
schafft weiteres Unrecht und riesige Ungleichbehandlungen. Damit gibt es
sicher neuen Stoff für neue Klagen. Frau Höhn soll ja nicht glauben, dass
Ruhe herrschte.
Wir erklärten uns solidarisch mit der Arbeitsgruppe der
Listen-Hundehalter/Halter und arbeiten dort aktiv mit.
Immer mehr Briardbesitzer klagen gegen die Bescheide über ihre Auflagen
zur Hundehaltung vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg. Die Anschrift der
hierin erfahrenen Rechtsanwältin können Sie bei mir gerne erfragen.
Soviel für heute Ihr Peter Schmidt