Lage im Raum Karlsruhe

AmStaff-Ganja

ehemals "Denise"
Eventuell steht ein Umzug von NRW nach Baden-Württemberg an. :(

Obwohl ich dem alten Mann keinen Umzug mehr zumuten möchte, bleibt mir eventuell nichts anderes übrig, sofern es überhaupt möglich ist einen geeigneten Wohnraum zu finden.

Wie sieht es im Allgemeinen mit der Anerkennung von dem bereits abgelegtem Verhaltenstest in NRW (MK- und Leinenbefreiung), Begleithundeprüfungen sowie TeamTests aus?

Ein erneuter Test ist aus gesundheitlichen Gründen - CE, Spondylose, Arthrose sowie Mitralklappeninsuffizienz - meiner Ansicht nach nicht mehr möglich, zudem möchte ich ihm den Stress einfach ersparen.
 
  • 17. Mai 2024
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Hi AmStaff-Ganja ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kann jetzt nur für Nord-Baden allgemein schreiben:
Sprich mal mit dem zuständigen Amtsvet und dem Ordnungsamt.
In der Regel werden in Ba-Wü Wesenstests aus anderen Bundesländern beim Zuzug nicht anerkannt. Allerdings gibt es - abhängig vom jeweiligen Amtsvet - bei herzkranken Hunden eventuell die Möglichkeit, dass der Hund vom Wesenstest und Maulkorbpflicht befreit wird.
Ganz, ganz wenige Amtsvets und Behörden befürworten nach einer BH und Wesenstest eine Leinenbefreiung.

Ach so, in Karlsruhe gibt es übrigens keine erhöhte Hundesteuer für Listenhunde.
 
Ich kann jetzt nur für Nord-Baden allgemein schreiben:
Sprich mal mit dem zuständigen Amtsvet und dem Ordnungsamt.
In der Regel werden in Ba-Wü Wesenstests aus anderen Bundesländern beim Zuzug nicht anerkannt. Allerdings gibt es - abhängig vom jeweiligen Amtsvet - bei herzkranken Hunden eventuell die Möglichkeit, dass der Hund vom Wesenstest und Maulkorbpflicht befreit wird.
Ganz, ganz wenige Amtsvets und Behörden befürworten nach einer BH und Wesenstest eine Leinenbefreiung.

Ach so, in Karlsruhe gibt es übrigens keine erhöhte Hundesteuer für Listenhunde.

Stimmt so nicht ganz. Nur wenn man sich hier zu Besuch, also nicht dauerhaft aufhält bekommt man keine Maulkorbbefreiung bzw. wird der WT aus einem anderen BL nicht anerkannt. Sowas muss man immer mit einem schriftl. Antrag machen. Und wird nur gewährt, laut Innenministerium wenn man vor hat nach BAWÜ zu ziehen.



In der Verwaltungsvorschrift der VO steht drin, dass von einem weiteren Wesenstest abgesehen werden kann wenn der Hund bereits in einem anderen Bundesland einen WT bestanden hat.
Anerkannt werden wohl nur Wesentests welche von Amtstierarzt und Ordnungsamt abgenommen wurden.
Leinenbefreiungen werden selten erteilt, aber man hat eine Chance. Zumal der Hund die erforderlichen Gehorsamsprüfungen hat. Dann dürfte das ein Grund mehr sein, gute Chancen zu haben.


An den TE:
Sprich mit dem zuständigen Amtsvet und Frage ihn welche Unterlagen die brauchst und ausfüllen musst um einen Antrag stellen zu können das der NRW-WT deines Hundes anerkannt wird.

Das muss man ganz formell machen.
Genauso mit der Leinenbefreiung.
 
Danke zunächst für die ersten Infos.

Im Grunde besteht also kein Problem bei einem Umzug mit Hund. Wo es mich genau hin verschlagen wird weiß ich selbst noch nicht.

Es müsste ja dann auch erst geeigneter Wohnraum gefunden werden.

Nur wenn man sich hier zu Besuch, also nicht dauerhaft aufhält bekommt man keine Maulkorbbefreiung bzw. wird der WT aus einem anderen BL nicht anerkannt. Sowas muss man immer mit einem schriftl. Antrag machen. Und wird nur gewährt, laut Innenministerium wenn man vor hat nach BAWÜ zu ziehen.

Wenn ich das richtig verstehe müsste ich mich dann zunächst als Besucher mit Hund anmelden, wenn ich mich in der Region nur tageweise aufhalte und den Hund dann mit MK und Leine führen?

Ach so, in Karlsruhe gibt es übrigens keine erhöhte Hundesteuer für Listenhunde.
Na wnigstens etwas! ;)
 
Wenn du eine Wohnung o.ä. suchst, erkundige dich bitte vorher bei der Gemeinde genau nach der "Kampfhundesteuer".

Karlsruhe selbst kassiert keine, aber hier am Schwarzwaldrand, langen die teilweise recht heftig zu. Ob Verhaltensgetestet oder nicht ...

Ansonsten rufe doch mal die Hundestaffel Karlsruhe an oder den Karlsruher Amtsveterinär. Verhaltensprüfungen werden hier in BaWü gemeinsam von Amtsvet und Hundestaffel gemacht.
 
Stimmt so nicht ganz. Nur wenn man sich hier zu Besuch, also nicht dauerhaft aufhält bekommt man keine Maulkorbbefreiung bzw. wird der WT aus einem anderen BL nicht anerkannt. Sowas muss man immer mit einem schriftl. Antrag machen. Und wird nur gewährt, laut Innenministerium wenn man vor hat nach BAWÜ zu ziehen.
Ich weiß nicht, wer dir die Auskunft im Innenministerium gegeben hat. In der steht das tatsächlich anders - und die Verordnung gilt nach wie vor:
§1 (4) Satz 4 bedeutet, dass bei Hunden, die sich vorübergehend in Ba-Wü aufhalten, die Feststellung anderer Bundesländer, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder nicht, anerkannt werden.
§7 (2) Für Besuchshunde gilt Aufsichtspflicht nach §4 (1) und (2) sowie der Leinen- und Maulkorbzwang gemäß §4 (3) Satz 1 und (4).
Nach §4 (3) Satz 1 und (4) ist Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde vorgeschrieben.
Die Eigenschaft "Kampfhund" ist aber durch den Wesenstest widerlegt, der eben (s.o.) gemäß §1 (4) Satz 4 bei Besucherhunden auch von anderen Bundesländern anerkannt wird. Also gilt für Besucherhunde mit gültigem WT aus einem anderen Bundesland zwar Leinenpflicht, aber kein Maulkorbzwang.

Die Anerkennung des Wesenstests musst du dann beantragen, wenn der Hund dauerhaft in Baden-Württemberg lebt.
 
Stimmt so nicht ganz. Nur wenn man sich hier zu Besuch, also nicht dauerhaft aufhält bekommt man keine Maulkorbbefreiung bzw. wird der WT aus einem anderen BL nicht anerkannt. Sowas muss man immer mit einem schriftl. Antrag machen. Und wird nur gewährt, laut Innenministerium wenn man vor hat nach BAWÜ zu ziehen.
Ich weiß nicht, wer dir die Auskunft im Innenministerium gegeben hat. In der steht das tatsächlich anders - und die Verordnung gilt nach wie vor:
§1 (4) Satz 4 bedeutet, dass bei Hunden, die sich vorübergehend in Ba-Wü aufhalten, die Feststellung anderer Bundesländer, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder nicht, anerkannt werden.
§7 (2) Für Besuchshunde gilt Aufsichtspflicht nach §4 (1) und (2) sowie der Leinen- und Maulkorbzwang gemäß §4 (3) Satz 1 und (4).
Nach §4 (3) Satz 1 und (4) ist Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde vorgeschrieben.
Die Eigenschaft "Kampfhund" ist aber durch den Wesenstest widerlegt, der eben (s.o.) gemäß §1 (4) Satz 4 bei Besucherhunden auch von anderen Bundesländern anerkannt wird. Also gilt für Besucherhunde mit gültigem WT aus einem anderen Bundesland zwar Leinenpflicht, aber kein Maulkorbzwang.

Die Anerkennung des Wesenstests musst du dann beantragen, wenn der Hund dauerhaft in Baden-Württemberg lebt.

glaube mir ich kenne die lhvo auswendig. und nicht anderes habe ich geschrieben. nur etwas umständlich formuliert. aber der maulkorbzwang besteht. da kann man rauslesen was man will aus der VO. es wird so gehandhabt dass der besucherhund trotz wt maulkorbzwang hat.
wir haben diese information vom oa stuttgart sowie vom innenministerium bawü.
 
Stimmt so nicht ganz. Nur wenn man sich hier zu Besuch, also nicht dauerhaft aufhält bekommt man keine Maulkorbbefreiung bzw. wird der WT aus einem anderen BL nicht anerkannt. Sowas muss man immer mit einem schriftl. Antrag machen. Und wird nur gewährt, laut Innenministerium wenn man vor hat nach BAWÜ zu ziehen.
Ich weiß nicht, wer dir die Auskunft im Innenministerium gegeben hat. In der steht das tatsächlich anders - und die Verordnung gilt nach wie vor:
§1 (4) Satz 4 bedeutet, dass bei Hunden, die sich vorübergehend in Ba-Wü aufhalten, die Feststellung anderer Bundesländer, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder nicht, anerkannt werden.
§7 (2) Für Besuchshunde gilt Aufsichtspflicht nach §4 (1) und (2) sowie der Leinen- und Maulkorbzwang gemäß §4 (3) Satz 1 und (4).
Nach §4 (3) Satz 1 und (4) ist Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde vorgeschrieben.
Die Eigenschaft "Kampfhund" ist aber durch den Wesenstest widerlegt, der eben (s.o.) gemäß §1 (4) Satz 4 bei Besucherhunden auch von anderen Bundesländern anerkannt wird. Also gilt für Besucherhunde mit gültigem WT aus einem anderen Bundesland zwar Leinenpflicht, aber kein Maulkorbzwang.

Die Anerkennung des Wesenstests musst du dann beantragen, wenn der Hund dauerhaft in Baden-Württemberg lebt.

glaube mir ich kenne die lhvo auswendig. und nicht anderes habe ich geschrieben. nur etwas umständlich formuliert.
Ah, ich hatte genau das Gegenteil (Besuchshunde = keine MK-Befreiung und keine Anerkennung des WT) gelesen. Aber dann passt ja alles. :)
 
upps du hast nicht gesehen was ich ergänzt habe.

lynnie glaube mir wir hatten ein bitteres gespräch mit dem innenministerium und dort wurde uns folgendes gesagt:
alle kat.1 hund aus anderen bl haben maulkorbzwang wenn sie sich hier nur für die dauer eines besuches aufhalten.
wt aus anderen bl werden nur anerkannt wenn der hund sich nicht nur vorübergehend in bawü aufhalten soll.

wir haben auch lange mit dieser formulierung im §7 herum diskutiert, da ja dort gefährliche hund und kampfhunde angesprochen werden. und ein hund mit wt ja kein gefährlicher hund mehr ist und auch seine kampfhundeigenschaft widerlegt hat.
der §7 ist mehr wie bescheiden formuliert, aber es ist leider so dass kat. 1 hunde trotz wt, wenn sie sich nur vorübergehend hier aufhalten maulkorbzwang haben weil ihr wt nicht anerkannt wird.
das geht nur wenn man vorhat in bawü mit diesem hund wohnhaft zu werden.
 
Das hat nichts mit rauslesen zu tun. Im § 7 wird ausdrücklich der Durchreiseverkehr angesprochen.
Diese Aussage von einem Mitarbeiter des Innenministeriums oder OA widerspricht der VO.
Ich würde diese Aussagen, sofern sie schriftlich vorliegen, juristisch prüfen lassen.
 
der §7 ist mehr wie bescheiden formuliert, aber es ist leider so dass kat. 1 hunde trotz wt, wenn sie sich nur vorübergehend hier aufhalten maulkorbzwang haben weil ihr wt nicht anerkannt wird.
das geht nur wenn man vorhat in bawü mit diesem hund wohnhaft zu werden.

Für mich der absolute Schwachsinn, umgekehrt wäre es nachvollziehbar! :sauer:

Wie muss/kann ich denn nachweisen das ich vorhabe mit meinem Hund in BW sesshaft zu werden? Einen Makler beauftragen? Wohnungsgesuche in der Tageszeitung aufgeben?
 
der §7 ist mehr wie bescheiden formuliert, aber es ist leider so dass kat. 1 hunde trotz wt, wenn sie sich nur vorübergehend hier aufhalten maulkorbzwang haben weil ihr wt nicht anerkannt wird.
das geht nur wenn man vorhat in bawü mit diesem hund wohnhaft zu werden.

Für mich der absolute Schwachsinn, umgekehrt wäre es nachvollziehbar! :sauer:

Wie muss/kann ich denn nachweisen das ich vorhabe mit meinem Hund in BW sesshaft zu werden? Einen Makler beauftragen? Wohnungsgesuche in der Tageszeitung aufgeben?
Eben deshalb würde ich mich einfach auf die geltende Verordnung berufen und nicht auf die Aussage von einem Mitarbeiter des IM oder OA Stuttgart. In der Verordnung ist geregelt, dass der WT von Besucherhunden und Hunden auf der Durchreise anerkannt wird. So wird das z.B. auch in Mannheim gehandhabt.
 
Das hat nichts mit rauslesen zu tun. Im § 7 wird ausdrücklich der Durchreiseverkehr angesprochen.
Diese Aussage von einem Mitarbeiter des Innenministeriums oder OA widerspricht der VO.
Ich würde diese Aussagen, sofern sie schriftlich vorliegen, juristisch prüfen lassen.



ich glaube du hast mich immer noch nicht so recht verstanden.
wenn ich vorhabe nach bawü zu ziehen, dann kann ich meinen wt hier in bawü anerkennen lassen.
wenn ich nur hier urlaub machen will, dann geht das nicht. bzw. für die dauer eines besuches gibt es keine generelle mk-befreiung. das heißt auch hier müsste ich meine wt-papiere ans zuständige oa schicken und anerkennen lassen.

aber es gibt keine regelung die besagt dass generell alle wt ohne prüfung durch das amt anerkannt werden.

ich weiß was in der vo drin steht und weiß auch dass im §2 absatz 4 satz drin steht dass wt anderen bl dem wt in bawü gleichgestellt werden.
aber da steht nicht drin wie es gehandhabt wird.
und laut IM und OA Stuttgart muss es schriftl. beantragt werden.
es gibt ohne prüfung der papiere keinen freifahrtschein laut OA.

aber wir haben am freitag nächste woche einen termin beim oa stuttgart. mal sehen was da dann bei rumkommt. werde die darauf nochmal ansprechen.
 
ich glaube du hast mich immer noch nicht so recht verstanden.
Doch, habe ich. Du mich auch?
Die Frage für mich ist, ob die Ausführungen und Ansichten von Mitarbeitern des IM und OA Stuttgart - die wohl nicht schriftlich vorliegen - der Verordnung und der Verwaltungsvorschrift entsprechen.
wenn ich vorhabe nach bawü zu ziehen, dann kann ich meinen wt hier in bawü anerkennen lassen.
Richtig. So steht das auch in der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung.
wenn ich nur hier urlaub machen will, dann geht das nicht. bzw. für die dauer eines besuches gibt es keine generelle mk-befreiung. das heißt auch hier müsste ich meine wt-papiere ans zuständige oa schicken und anerkennen lassen.
Da scheint das OA Stuttgart anderer Ansicht zu sein als Ordnungsämter im Rest Ba-Wü.
ich weiß was in der vo drin steht und weiß auch dass im §2 absatz 4 satz drin steht dass wt anderen bl dem wt in bawü gleichgestellt werden.
aber da steht nicht drin wie es gehandhabt wird.
und laut IM und OA Stuttgart muss es schriftl. beantragt werden.
es gibt ohne prüfung der papiere keinen freifahrtschein laut OA.

aber wir haben am freitag nächste woche einen termin beim oa stuttgart. mal sehen was da dann bei rumkommt. werde die darauf nochmal ansprechen.
Für die Verordnung gibt es eine Verwaltungsvorschrift. In der Verwaltungsvorschrift gibt es keinen Passus, der einen schriftlichen Antrag auf Maulkorbbefreiung für Besucherhunde vorsieht - bzw. eine Absage an die generelle MK-Befreiung für Besucher und Durchreisende mit WT aus anderen Bundesländern.

Die Auslegungen des OA oder IM, die dir gegenüber getroffen wurden, sind nicht in der Hundeverordnung oder der Verwaltungsvorschrift aufgeführt. Insofern sehe ich für Besuchshunde oder Durchreisende aus anderen Bundesländern mit WT auch keinen Grund, sich daran zu halten - zumal es scheinbar keine schriftliche Anweisung und Begründung gibt.
Sollten die von dir zitierten Anforderungen doch schriftlich vorliegen, würde ich sie von einem Jursiten prüfen lassen.
Möglich, dass das OA für den Soka-Run in Stuttgart eine zusätzliche "Sicherheit" möchte und für die Veranstaltung diese besonderen zusätzlichen Anforderungen an die Besucherhunde stellen.
Möglich auch, dass die Stadt Stuttgart eine eigene zusätzliche Hundeverordnung hat, die die Landeshundeverordnung verschärft.
Aber generell diese Aussagen auf ganz Ba-Wü umzulegen, halte ich für nicht richtig.
Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie dein Termin ausgeht. Die Daumen sind gedrückt!
Lass dir die Anordnung und Begründung auf jeden Fall schriftlich geben.
 
So die Lage wird ernster :(

Kennt jemand eine Pension/Unterkunft für 2 Erwachsene und einen Listenhund für eine Übernachtung vom 7.10. auf den 8.10. bzw. vom 8. auf den 9.?

Wie sieht es mit Frankreich aus? Kann ich mit meinem Hund nach Frankreich (besuchsweise) einreisen?
 
Nach Frankreich kannst du nur einreisen, wenn dein Hund ein reinrassiger Staff mit Papieren ist, diese dann auch amtlich beglaubigt ins Französische übersetzt sind.
Ohne Papiere besteht die Gefahr, dass dein Hund beschlagnahmt und getötet wird.

Wegen der Unterkunft: Hast du mal bei geguckt?
 
Danke, das habe ich mir fast gedacht, Männe wollte eventuell über Frankreich die Heimreise antreten. Angeblich ist der Dicke reinrassig, allerdings habe ich nur einen "Ahnenpass" oder wie das Ding heisst, aber kein Gutachten oder ähnliches.

HRS habe ich schon geschaut, aber da steht nichts von Hunden dabei - ich werde ihn wohl oder übel einen Tag bei SchwieMu parken oder selbst nicht mitfahren.
 
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