Kommentar zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.02 in Sachen
Gefahrhundeverordnung
Am 18.12.02 hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung
über den Normenkontrollantrag gegen das Land Schleswig - Holstein betreffend die
Gefahrhundeverordnung vom Sommer 2000 stattgefunden.
Im Mai letzten Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Rasselisten der
Verordnung für nichtig erklärt .
Diese Rechtsprechung wurde nunmehr in der Revisionsinstanz als nicht zu beanstanden
bestätigt.
Damit gibt in Schleswig-Holstein im Bereich der Gefahrenabwehr keine Regelung mehr, die
es gestattet, einen Hund als gefährlich einzustufen, nur weil er einer bestimmten Rasse
angehört. Anders ausgedrückt, ein einzelner Hund kann gefährlich sein, wenn eine Reihe von
ungünstigen Umständen zusammentreffen und dann besteht auch Handlungsbedarf.
Die Richter ließen deutlich erkennen, dass auch sie immer auf das individuelle Tier abstellen,
was der einhelligen Forderung der Wissenschaftler und der Verbände entspricht. So ist es
auch in der am Abend des 18.12.02 veröffentlichten Presseerklärung des
Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich festgehalten worden.
Ich habe sechs Kläger in dem Verfahren anwaltlich vertreten und freue mich natürlich ganz
besonders über dieses Ergebnis. Welche Anwältin oder welcher Anwalt täte das nicht?
Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine ganz andere Sicht des Ganzen für mich.
Mehr als mein halbes Leben lebe ich mit Hunden, derzeit mit zwei ziemlich dickköpfigen
Bouviers.( „Wir haben solche Hunde, weil wir auch so sind,“ sagte Jeanette Seltz, Präsidentin
des französischen Schnauzerclubs, vor einigen Jahren zu mir.)
Meine Hunde standen bisher auf keiner Liste, aber das hätte auch anders sein können. Die
Auswahl, gleich in welchem Bundesland, war so willkürlich und wurde offenbar von Leuten
getroffen, die an einem Hund gerade mal erkennen können, wo vorn und hinten ist und dass er
vier Pfoten hat. Auch wenn meine Hunde (noch) nicht betroffen waren, so war ich es doch
und viele andere Hundehalter, auch viele Hundesportler aus DVG- Vereinen.
Die Leipziger Entscheidung ist nicht das Werk einzelner Personen. Viele haben dazu
beigetragen, Wissenschaftler, Anwälte, Hundehalter, Tierschützer, Verbände.
Der Landesverband Schleswig-Holstein im DVG hat durch seine klare Aussage gegen
Rasselisten vielen betroffenen Hundehaltern immer wieder Mut gemacht durchzuhalten, hat
mit ihnen zu ihren Hunden gestanden und sie nicht allein gelassen.
Insbesondere bedanke ich mich bei unserem Landesverbandsvorsitzenden Burkhard Welske
für seine Unterstützung und den Rückhalt, den er mir in dieser Auseinandersetzung gegeben
hat. Er und die Menschen im Landesverband insgesamt haben sicher einen großen Anteil dazu
beigetragen, dieses Ergebnis herbeizuführen.
So zeigt sich denn zu Beginn des neuen Jahres wenigstens ein bisschen Licht am Ende des
Tunnels in Sachen Hund. Allerdings dürfen wir uns jetzt nicht zur Ruhe setzen und glauben,
der Spuk sei vorbei. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung nach Veröffentlichung
der Urteilsgründe reagieren wird und ob das vielzitierte Gesetz tatsächlich kommt. Eine
Notwendigkeit dafür besteht aus meiner Sicht nicht, denn in ihrer jetzigen Form gibt die
Verordnung den Behörden alle Mittel an die Hand, um gegen wirklich gefährliche Hunde und
ihre Halter vorzugehen, und zwar, bevor etwas passiert.
Und so wünsche ich allen Hunden und ihren Menschen ein gutes Jahr 2003.
Rechtsanwältin Marion Oberender, Glückstadt
Schriftführerin im Landesverband Schleswig-Holstein im DVG
Quelle:
Gefahrhundeverordnung
Am 18.12.02 hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung
über den Normenkontrollantrag gegen das Land Schleswig - Holstein betreffend die
Gefahrhundeverordnung vom Sommer 2000 stattgefunden.
Im Mai letzten Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Rasselisten der
Verordnung für nichtig erklärt .
Diese Rechtsprechung wurde nunmehr in der Revisionsinstanz als nicht zu beanstanden
bestätigt.
Damit gibt in Schleswig-Holstein im Bereich der Gefahrenabwehr keine Regelung mehr, die
es gestattet, einen Hund als gefährlich einzustufen, nur weil er einer bestimmten Rasse
angehört. Anders ausgedrückt, ein einzelner Hund kann gefährlich sein, wenn eine Reihe von
ungünstigen Umständen zusammentreffen und dann besteht auch Handlungsbedarf.
Die Richter ließen deutlich erkennen, dass auch sie immer auf das individuelle Tier abstellen,
was der einhelligen Forderung der Wissenschaftler und der Verbände entspricht. So ist es
auch in der am Abend des 18.12.02 veröffentlichten Presseerklärung des
Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich festgehalten worden.
Ich habe sechs Kläger in dem Verfahren anwaltlich vertreten und freue mich natürlich ganz
besonders über dieses Ergebnis. Welche Anwältin oder welcher Anwalt täte das nicht?
Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine ganz andere Sicht des Ganzen für mich.
Mehr als mein halbes Leben lebe ich mit Hunden, derzeit mit zwei ziemlich dickköpfigen
Bouviers.( „Wir haben solche Hunde, weil wir auch so sind,“ sagte Jeanette Seltz, Präsidentin
des französischen Schnauzerclubs, vor einigen Jahren zu mir.)
Meine Hunde standen bisher auf keiner Liste, aber das hätte auch anders sein können. Die
Auswahl, gleich in welchem Bundesland, war so willkürlich und wurde offenbar von Leuten
getroffen, die an einem Hund gerade mal erkennen können, wo vorn und hinten ist und dass er
vier Pfoten hat. Auch wenn meine Hunde (noch) nicht betroffen waren, so war ich es doch
und viele andere Hundehalter, auch viele Hundesportler aus DVG- Vereinen.
Die Leipziger Entscheidung ist nicht das Werk einzelner Personen. Viele haben dazu
beigetragen, Wissenschaftler, Anwälte, Hundehalter, Tierschützer, Verbände.
Der Landesverband Schleswig-Holstein im DVG hat durch seine klare Aussage gegen
Rasselisten vielen betroffenen Hundehaltern immer wieder Mut gemacht durchzuhalten, hat
mit ihnen zu ihren Hunden gestanden und sie nicht allein gelassen.
Insbesondere bedanke ich mich bei unserem Landesverbandsvorsitzenden Burkhard Welske
für seine Unterstützung und den Rückhalt, den er mir in dieser Auseinandersetzung gegeben
hat. Er und die Menschen im Landesverband insgesamt haben sicher einen großen Anteil dazu
beigetragen, dieses Ergebnis herbeizuführen.
So zeigt sich denn zu Beginn des neuen Jahres wenigstens ein bisschen Licht am Ende des
Tunnels in Sachen Hund. Allerdings dürfen wir uns jetzt nicht zur Ruhe setzen und glauben,
der Spuk sei vorbei. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung nach Veröffentlichung
der Urteilsgründe reagieren wird und ob das vielzitierte Gesetz tatsächlich kommt. Eine
Notwendigkeit dafür besteht aus meiner Sicht nicht, denn in ihrer jetzigen Form gibt die
Verordnung den Behörden alle Mittel an die Hand, um gegen wirklich gefährliche Hunde und
ihre Halter vorzugehen, und zwar, bevor etwas passiert.
Und so wünsche ich allen Hunden und ihren Menschen ein gutes Jahr 2003.
Rechtsanwältin Marion Oberender, Glückstadt
Schriftführerin im Landesverband Schleswig-Holstein im DVG
Quelle: