Nachdem wir kürzlich über die teilweise unfairen Spielchen beim Wesenstest und deren Auswirkungen gesprochen haben, warf sich die interessante Frage auf, ob nicht öfter von Leuten, die die Möglichkeit haben (Rechtschutz o.ä.) Klage eingereicht werden sollte.
Z.b. auf Schadenersatz, wenn der nun ängstlich reagierende Hund (auf Stöcke, Schreibglatten usw.) ärztlich behandelt werden muß oder aufgrund anderer Unsicherheiten nun verängstigt reagiert etc. Gerade bei jungen Hunden wär doch was drin oder? Man könnte sogar bis zum Tierschutzgesetz vorgehen, wenn der Hund geschlagen wurde und nachträglich psychisch leidet.
shevoice
Z.b. auf Schadenersatz, wenn der nun ängstlich reagierende Hund (auf Stöcke, Schreibglatten usw.) ärztlich behandelt werden muß oder aufgrund anderer Unsicherheiten nun verängstigt reagiert etc. Gerade bei jungen Hunden wär doch was drin oder? Man könnte sogar bis zum Tierschutzgesetz vorgehen, wenn der Hund geschlagen wurde und nachträglich psychisch leidet.
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