Kat 2 welpe und die Verordnungen

FloundFranzi

Einen schönen guten Tag

Wir sind bald stolze Eltern eines 10 Wochen alten Rotti Rüden und wollten hier mal nachfragen wie es aussieht mit den ganzen Verordnungen.

Müssen wir selbst im Welpen Alter alle Verordnungen sofort erfüllen oder hat man Spielraum bis zum 6.Monat?

Leben in NRW, kein gutes Bundesland für solch liebenswerten Familienhunden aber wir lieben halt Rottweiler.

Danke für eure hilfreiche Antworten.
 

Anhänge

You must be registered for see attachments list
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi FloundFranzi ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hallo und herzlich Willkommen erstmal! :)

Du musst einen Kat-2-Hund mW direkt nach Anschaffung einmal wegen der Hundesteuer und dann beim Ordnungsamt anmelden und dann eigentlich auch schon den vorgesehenen Sachkundenachweis vorlegen (ich kenne das tatsächlich so, dass man den schon macht, bevor man den Hund bekommt, aber ich glaube, das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.)

Den kannst du mE beim Antstierarzt, aber auch bei besonders qualifizierten normalen Tierärzten machen.

Evtl. Tests folgen dann, wenn der Hund etwas älter ist, aber damit kenne ich mich nicht so gut aus.
 
Gerade gefunden:

Es dürfen auch andere Sachverständige die Sachkundeprüfung abnehmen. Ebenso wie die Prüfung zur Leinenbefreiung.

Hier ist das ganz gut erklärt:

 
Müssen wir selbst im Welpen Alter alle Verordnungen sofort erfüllen oder hat man Spielraum bis zum 6.Monat?
Für den Wesenstest bzw. Maulkorbbefreiung hast du tatsächlich bis zum 6.Lebensmonat Zeit. Anschliessend muss er einen MK tragen oder einen Wesenstest absolvieren.
Mit der Anmeldung hast du keine Zeit, die muss sofort erfolgen beim zuständigen Ordnungsamt. Dort muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund nachgewiesen werden und einen Sachkundenachweis. Ausserdem muss der Hund gechippt sein und geimpft sein, das wollen die auch sehen.
Den Hund bitte auch bei TASSO registrieren. (Keine Pflicht aber sinnvoll)
 
@bxjunkie

Laut der Seite oben kann der endgültige Test für die MK- und Leinenbefreiung erst mit 15 Monaten stattfinden, aber man kann ab 6 Monaten eine vorläufige Ausnahmegenehmigung beantragen.

Ich weiß aber nun nicht, wie aktuell das ist.

@FloundFranzi

Wie @bxjunkie sagte: Anmeldung und theoretische Sachkunde sofort, wenn der Welpe da ist bzw. Sachkunde am besten schon vorher - und dann können die dir sicher bei der Anmeldung auf dem Amt auch erzählen, wie das ansonsten bei euch in der Stadt oder Gemeinde gehandhabt wird.
 
Laut der Seite oben kann der endgültige Test für die MK- und Leinenbefreiung erst mit 15 Monaten stattfinden, aber man kann ab 6 Monaten eine vorläufige Ausnahmegenehmigung beantragen.

Ich weiß aber nun nicht, wie aktuell das ist.
Ja kann durchaus sein, ich bin nicht mehr so drin in der Materie seit ich nicht mehr auf dem HP bin. Ich war ja selber Sachverständige, aber das ist schon wieder so lange her und auch inzwischen nicht mehr gültig.
 
Vielen lieben Dank für all diese Infos

Sachkundenachweis, gechipt, geimpft und bei tasso regestriert ist er und haben wir, Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung sowie eine gute Hundeschule rausgesucht aber noch nicht angemeldet.

Nur der Zaun braucht ein wenig Zeit, da ich vor einer Woche mir das Schlüsselbein angebrochen habe und hoffe das der 1,5m Zaun vorerst dann ausreicht bis ich wieder fit bin zum bauen.
 
Gute Besserung erstmal. :)

Je nach Gemeinde reichen 1,50 m - die Rede ist ja nur von „ausbruchsicher“, und nicht jedes Ordnungsamt besteht auf 1,80 m. Falls du es nicht schon hast, würde ich da auf jeden Fall nachfragen.
 
Nur der Zaun braucht ein wenig Zeit, da ich vor einer Woche mir das Schlüsselbein angebrochen habe und hoffe das der 1,5m Zaun vorerst dann ausreicht bis ich wieder fit bin zum bauen.
Reicht er, du hast ja noch etwas Zeit. Ich hatte damals -aber das war 2001 also ziemlich direkt nach dem Vorfall in HH-ja auch schon Bordeauxdoggen, die plötzlich Kat.1 Hunde waren und unser hiesiges OA hat darauf bestanden unseren Garten zu inspizieren um zu schauen ob der Zaun ausreicht. Die bestanden damals noch auf Minimum 2Meter Höhe und 30cm eingegraben, als würde ich sibirische Tiger halten. Na jedenfalls hab ich denen den Zahn schnell gezogen und die haben nicht nur auf die Besichtigung verzichtet sondern sich auch auf die 1,80 Höhe eingelassen. Heute sind sie nicht mehr ganz so paranoid, ich schätze wenn du da alles beibringst fragen die nicht nach Zaunhöhe (kommt natürlich auf den Sachbearbeiter an). Aber so oder so hast du noch einen Welpen und der kommt auch nicht über die 1,50 ;)
Gute Besserung für dein Schlüsselbein.
 
Also erstmal danke @lektoratte und @bxjunkie

Ich werde da mal nachfragen, hier werden die Hunde nicht sonderlich gern gesehen.
Ich werde da gleich mal anrufen oder hinfahren um mehr zu erfahren bevor ich den dicken hier habe, keine Lust das die wegen Kleinigkeiten den Hund einkassieren und im TH einsperren.

Finde es doof das man alles nachfragen muss usw als würde ich bei meinen Eltern eine Ratte kaufen wollen oder so ähnlich.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Kat 2 welpe und die Verordnungen“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

S
Herzlich willkommen auch von mir. Lebe auch in Bayern. Einen Kat 1 Hund kannst du vergessen. Obwohl es einige hier gibt. Ich selbst habe einen Dogo Argentino Kat 2 mit W
Antworten
17
Aufrufe
1K
raceman
raceman
A
Wir mussten den Wesenstest im neuen Zuhause machen. Darauf hat die Gemeinde bestanden. Laut unserer Info gilt der Wesenstest nur für den Hund zusammen mit dem/den Haltern. Müsste demnach bei einem Halterwechsel oder Gemeindewechsel ggfs. wiederholt werden. Da kocht in Bayern jede Gemeinde ihr...
Antworten
7
Aufrufe
1K
ny00070
ny00070
J
Toller Hund! Ich hätte jetzt auch pauschal gesagt es ist ein Staffmix! Der Kopf zeigt viel von einem Staff und die Farbführung des Fells auf der Brust. Trotzdem Herzlichen Glückwunsch :dafuer:
Antworten
54
Aufrufe
8K
Gelöschtes Mitglied 34154
G
S
Entschuldigt.. Komme noch nicht so ganz mit dem Forum klar bzw ist meine Internet Verbindung extrem lahm.. Vll hab ich mich im Thread einfach verklickt.. Hatte mir jetzt einiges durchgelesen.. Seht mein kleines Referat einfach als Morgen-Lektüre ;)
Antworten
30
Aufrufe
5K
Balou17
U
Ja, genau. Es ist nicht vorgeschrieben dass der Hund mit dem neuen Halter noch einmal einen Test macht. Das wollen die Gemeinden natürlich, bringt ja auch alles nochmal Kohle, aber ist in Bayern nicht vorgesehen. Der Hund wird EINMAL begutachtet und das ist genug. Und der WT gilt ein Hundeleben...
Antworten
6
Aufrufe
2K
Crabat
Zurück
Oben Unten