Kampfhund auf Ausländer gehetzt

Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Halle/MZ/alo. In einem Regionalexpress der Deutschen Bahn AG hat sich auf dem Stadtgebiet von Halle ein ausländerfeindlicher Überfall ereignet. Opfer wurde ein 31- jähriger Äthiopier. Auf ihn sei ein Kampfhund gehetzt worden, teilte am Montag die Staatsanwaltschaft Halle mit. Der Staffordshire-Mischling habe dem Afrikaner Bisswunden am Bein zugefügt. Zwei deutsche Rechtsradikale aus dem Raum Weißenfels im Alter von 21 und 22 Jahren seien für die Tat verantwortlich. Sie hätten ihr Opfer außerdem geschlagen und getreten, so Ingo Sierth, Sprecher der Behörde. "Die Glatzen sind vorige Woche festgenommen worden."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung, 10.02.2002


Da kämpfen zigtausend Hundefreunde 2 Jahre um den guten Ruf ihrer Tiere und dann kommen da 2 Idioten die im Kopf genauso kahl sind wie obendrauf und machen so was.
frown.gif
frown.gif
frown.gif



-----------------------

Wolfs

Internet, Web-Präsenz, ISDN, DSL, Yello-Strom, weltweite 0700-Vanity-Nr, Handys
gibt es in Wolfs

AK Tierschutz Do.14.02.02 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover

"Tag der Tierschützer" 16.03.02 Hannover-Kröpcke
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Wolf II ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 32 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
und schon bestätigt sich wieder das klischee.......

es ist zum kotzen!

greetz
Sibse
 
Und die Ordnungshüter haben sich auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert:

"Grenzschützer ließen Skinheads nach Überfall auf Ausländer laufen

Kampfhund auf Asylbewerber gehetzt / Festnahme erst zwei Wochen später / Staatsanwalt hält Beamten Fehleinschätzung vor

Von Thomas Maron

Beamte des Bundesgrenzschutzes haben Ende Januar zwei Rechtsextreme zunächst laufen lassen, die in einem Regionalzug von Halle nach Eisenach einen 31-jährigen Äthiopier mit einem Messer bedroht, zusammengeschlagen und einen Kampfhund auf den Asylbewerber gehetzt hatten. Die Staatsanwaltschaft Halle, die den Fall erst am Montag bekannt gab, spricht von einer "offensichtlichen Fehleinschätzung" der Grenzschützer.

HANNOVER, 18. Februar. Ein Sprecher des Bundesgrenzschutzamtes Halle schloss auf Anfrage der FR dienstrechtliche Konsequenzen nicht aus, warnte jedoch vor Vorverurteilungen. Zunächst müsse geprüft werden, ob tatsächlich ein Fehlverhalten der Grenzschutz-Beamten vorliege. Man nehme den Vorfall aber "sehr ernst".

Die beiden Skinheads im Alter von 21 und 22 Jahren wurden inzwischen festgenommen. Die Staatsanwaltschaft spricht von zwei bereits wegen Körperverletzungs- und Propagandadelikten auffällig gewordenen Männern, von denen einer schon zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. "Schon durch ihr äußeres Erscheinungsbild" seien die Beschuldigten "der rechtsradikalen Szene zuzurechnen". Beide stammen aus dem sachsen-anhaltinischen Weißenfels; der 21-Jährige wohne dort noch, der 22-Jährige habe seinen Wohnsitz im bayerischen Rottenburg an der Laaber.

Am Abend des 31. Januar musste der Asylbewerber auf dem Weg zur Toilette des Regionalzugs nach Eisenach laut Staatsanwaltschaft zunächst üble Beschimpfungen der Skinheads über sich ergehen lassen. Der 21-Jährige, der einen 20 Kilo schweren Stafford-Mischling mit sich führte, habe dann ein Butterfly-Messer gezückt und damit den flüchtenden Äthiopier bedroht. Schließlich soll der Skinhead gerufen haben: "Maulkorb ab, jetzt geht es los". Die Tatverdächtigen haben, so der Stand der Ermittlungen, daraufhin den Hund ohne Maulkorb auf den Asylbewerber gehetzt. Der Kampfhund habe den Mann zu Boden gerissen und sich in seinem Unterschenkel verbissen. Die Neonazis schlugen und traten auf Kopf und Körper ihres am Boden liegenden Opfers.

Die beiden Verdächtigen sollen erst von dem Verletzten abgelassen haben, als dieser sich in Todesangst das Butterfly-Messer greifen konnte, das zu Boden gefallen war. Der Schaffner verständigte über Funk den Bundesgrenzschutz und ließ den Zug stoppen. Beamte der BGS-Inspektion Halle nahmen zwar Ermittlungen auf und ließen die Tatverdächtigen einen Alkoholtest durchführen. Trotz der Schwere der Tat ließen sie die beiden jedoch auf freiem Fuß.

Die Staatsanwaltschaft sei erst am 8. Februar, also acht Tage nach dem Vorfall, von den Polizeibehörden informiert worden, sagte der stellvertretende Leiter der Behörde, Ingo Sierth, der FR. Sierth informierte die Öffentlichkeit zunächst nicht, um die Tatverdächtigen "nicht vorzuwarnen". Einer wurde vier Tage später, der zweite acht Tage später festgenommen. Beiden droht wegen gefährlicher Körperverletzung Haft bis zu zehn Jahren.

Sierth stellte klar, dass die Beamten die "Situation nicht richtig eingeschätzt" hätten, als sie unter anderem wegen des festen Wohnsitzes der Skins "keinen Haftgrund" sahen. Man müsse, so Sierth, aber bedenken, dass beim Eintreffen des Grenzschutzes der Ausländer das Messer hielt, nicht die beiden Beschuldigten. Der Oberstaatsanwalt räumte jedoch ein, dass mindestens zwei Zeugen vor Ort waren, die den Beamten ein sehr genaues Bild von dem Überfall hätten liefern können."

Quelle:

Gruß
Wolfgang


rubyassi3.jpg
 
klar, der ausländer hält das messer und ist plötzlich "der böse"......
mad.gif


ich glaub' das alles nicht!

greetz
Sibse
 
Ich könnte ausrasten vor WUT!
Diese Dreckschweine! Totschlagen!

imgProxy.asp


Gruß Nuschka
 
Allein das Mitführen des indizierten Hundes wäre für den BGS Grund genug gewesen, rechtschaffende Leute des Zuges zu verweisen und anzuzeigen.
Leute wie ihr und ich, die einen Hund haben, der nie einen Menschen beißen würde.

Diese Glatzköpfe haben nicht nur einen Hund dabei gehabt, der auch mit Maulkorb gar nicht hätte mitfahren dürfen, sondern haben mindestens eine gefährliche Körperverletzung begangen.

Mindeststrafe normalerweise 6 Monate.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
[/quote]


Aber die konnten sicherlich gut strammstehen und sich gut artikulieren, wogegen "der Ausländer" wahrscheinlich aufgrund der Beinverletzung nicht mehr strammstehen konnte und möglicherweise nicht gut deutsch konnte.

Ich würde solche "Gesetzeshüter" sofort in die Schreibstube versetzen, wenn ich was zu sagen hätte.

Es ist echt peinlich, ein Deutscher zu sein, wo harmlose Hunde ins KZ gesperrt werden und kriminelle Glatzköpfe laufengelassen werden.


ciao
Andreas
 
sch...ss-rechte,jeder hat frust mal irgendann, aber die mit ihrer hirnlosen drecksphilosophie...hass an anderen auszulassen ist easy ach ich will dazu eigentlich gar nix schreiben...seit wann dürfen sich faschos überhaupt skinhead nennen....naja das machen ja die medien also vergesst meinen beitrag bevor ich k...e
lg tna&hugo

anibull2.gif
 
Wie dürfen solche Leutz so einen Hund halten ohne das sie den Behörden aufgefallen sind????

Jeder Soka-Halter muss zig mal beweisen das sein Hund nix tun und absolut lieb und brav ist ...und so ne Chaoten..ja wo waren denn da die werten Behörden zur Kontrolle?

So ein langer und harter Kampf für unsere Hunde kann durch so ein paar Idioten in minuten Sache zunichte gemacht werden...

Storms
 
Die kleinen Dummen Minderheiten von wirklich Schlechten Haltern ziehn uns in Veruf
mad.gif


Der Hund wohl erzogen wird selbst dem weißen Man gewogen.
 
20.02.2002 (Pressemitteilung)
Lässt BGS Totschläger laufen?

Zu Berichten, nach denen Skinheads in Sachsen-Anhalt einen Äthiopier überfallen haben, aber zunächst vom Bundesgrenzschutz (BGS) nicht in Haft genommen worden sind, erklärt die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke:

Nach Presseberichten haben zwei Skinheads am 31. Januar 2002 in einem Regionalzug in Sachsen-Anhalt ihren Kampfhund auf einen Äthiopier gehetzt. Der Mann erlitt schwere Bissverletzungen sowie Prellungen und Blutergüsse. Ein Schaffner alarmierte den BGS. Dessen Beamte sollen die Täter zwar festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt haben, obwohl mindestens einer der Täter mehrfach vorbestraft und noch unter Bewährungsauflagen stehen soll. Erst als der zuständigen Staatsanwaltschaft der Sachverhalt in allen Einzelheiten bekannt geworden sei, habe man den Erlass eines Haftbefehls beantragt.

Das Verhalten der BGS-Beamten ist skandalös. Werden hier Ausländer nur als Zielscheibe von Razzien wahrgenommen, nicht aber als zu schützende Menschen?

Ich habe heute eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung eingereicht. Darin will ich unter anderem wissen, wie die Bundesregierung das Verhalten der BGS-Beamten beurteilt, welche (disziplinar-) rechtlichen Schritte gegen die Beamten eingeleitet worden sind und wie die Bundesregierung sicherstellt, dass künftig BGS-Beamte Personen, die tätliche Angriffe auf andere Menschen verüben und diese schwer verletzen, nicht wieder kurze Zeit später auf freien Fuß setzen. Außerdem frage ich danach, wie die Bundesregierung die angemessene Entschädigung des Opfers der Angriffe sicherstellt.

Von der Antwort der Bundesregierung mache ich weitere parlamentarische Schritte abhängig.


Ulla Jelpke
Mitglied des Deutschen Bundestages
Innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion


ciao
Andreas
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Kampfhund auf Ausländer gehetzt“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

pat_blue
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Was für Ars.......
Antworten
0
Aufrufe
702
pat_blue
pat_blue
lektoratte
Ich gönne das jedem. Auch jedem Bayern ;) Es ging darum, dass der Artikel eigentlich nicht sooo positiv ist, was die Fakten angeht. Und bei der Rechtsunsicherheit muss man genau wie bei jedem Bayern mit AmStaff sagen: „es geht solange gut, bis es schief geht“.
Antworten
19
Aufrufe
1K
Crabat
Lucie
"Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können." Tiersicherungsdienst Frank Weisskirchen Noch etwas, was man berücksichtigen sollte! Natürlich wird immer wieder erwartet (alleine schon eine Erwartung zu haben, ist für mich in dieser Situation eher befremdlich), dass Tiere nach...
Antworten
8
Aufrufe
470
Lucie
Papaschlumpf
Ne, das liegt daran, dass die zu 1000 billig produziert werden. Frag jeden Listihalter woher der Hund ist, hier in der Region sind 75% Vermehrerhunde 15% TS und der Rest von echten Züchtern. Und dann sieh dir an, wer am anderen Ende der Leine ist.... Sorry, aber in diesem Bereich bist du...
Antworten
97
Aufrufe
6K
pat_blue
pat_blue
DobiFraulein
Antworten
6
Aufrufe
738
lektoratte
lektoratte
Zurück
Oben Unten