:) Jurist müsste man sein

Weidemann klagt übrigens mit der selben Argumentation auch in Bayern
 
  • 16. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi rimini ... hast du hier schon mal geguckt?
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Werden dann Alkohol und Tabak für Rentner und Hartz4-Leute auch billiger?
 
Wenn dir soviel daran liegt und du eine schlüssige Begründung findest, solltest du vielleicht überlegen zu klagen ;)
 
Ich persönlich empfinde auch eine Tabaksteuer und erhöhte Steuern auf Tabak unberechtigt.

Die Aufwandsteuer ist ja so gesehen eine Luxussteuer durch die Hintertür. Das Argument ist ja schließlich, dass man durch den Aufwand, den der Halter bereit ist zu zahlen, einen Status ableitet, der sich von "normal sich verhaltenden Menschen" unterscheidet. Salopp gesagt unterstellt man, dass ein Bürger, der bereit und in der Lage ist für so etwas "Unnötiges" wie einen Hund Geld auszugeben, auch der Gemeinde Geld geben darf, weil man anscheinend zuviel Geld zu haben scheint.

Der Hund ist im Grunde kein Luxusgut, sondern eine unnötige Anschaffung und die Steuer eine Art Strafe bzw. Erziehungsmaßnahme für diese unnötige Geldausgabe. Die Hundehaltung ist sozusagen unnötig und erfüllt so gesehen in den Augen des Staates keinen Sinn und Zweck. Nur Blindenhunde, Therapiehunde, Rettungshunde, Arbeitshunde etc. haben eine Berechtigung gehalten zu werden.

Was ist aber mit dem "normalen" durchschnittlichen Hundehalter, der den Hund als Sportgerät, als Sozialpartner, zur Fitness, als Erziehungshilfe, als Familienmitglied, zur Entspannung, zur Sicherheit etc. halten und nutzen? Sind das keine Grundbedürfnisse, die eine Haltung sinnvoll machen und die Haltung berechtigen?

Was gibt dem Staat das Recht darüber zu urteilen, was Grundbedürfnisse des normalen Bürgers sind bzw. wer kann darüber entscheiden, wann diese Bedürfnisse mehr oder weniger schwer wiegen als das öffentliche Interesse?

Muss ich blind sein, damit mein Hund berechtigt gehalten wird? Wenn ich durch die Haltung abnehmen möchte, oder mich nicht so einsam fühle, oder Stress abbauen will, oder einfach Spaß haben möchte bzw. glücklich sein möchte etc. reicht das nicht als Begründung, um das öffentliche Interesse zu überwiegen?

Aber vor allen Dingen fragt man sich, was wohl die Gemeinde mit allem zutun hat? Ist die Hundehaltung für die Gemeinde so eine Zumutung, dass man dafür bestraft werden muss?
 
Wenn dir soviel daran liegt und du eine schlüssige Begründung findest, solltest du vielleicht überlegen zu klagen ;)
Ich denke, sowohl bei Rente als auch bei Hartz4 sind hier einige vor mir dran ;)

Eigentlich komisch, dass beim Thema Hund die "Luxussteuer" angezweifelt wird, ansonsten aber den "Besserverdienern" ruhig mal in die Taschen gegriffen werden darf. :rolleyes:
 
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