Erst Denken, dann Handeln.
Den Anwalt zu kontaktieren, schliesst nicht aus die Verletzungen an Hund und Mensch zu versorgen und enstprechend dokumentieren zu lassen.
Eben, und genau darum habe ich ihr gestern Abend auch beides empfohlen.
lektoratte schrieb:Und wenn wirklich jemand deinen Hund beschlagnahmen will, kontaktierst du sofort Hund und Halter (kannst du ja parallel zur Anzeige sowieso tun, dann bist du auf der sicheren Seite), und machst nur noch Dinge über einen der Anwälte dort -
Ich gebe aber zu, dass dort vielleicht nicht deutlich genug wurde, dass ich es wichtig finde, den Anwalt einzuschalten.
Mein Fehler, sorry.
Jackie, was ich kritisiert habe, war die Aussage: "Sei nicht dumm, du hast nen Listi, da kriegst du eh kein Recht, also nimm entweder nen Anwalt oder mach besser gar nichts."
Das fände ich nicht okay. (Vermute allerdings, dass ich dich da falsch verstanden habe... falls ja, entschuldige bitte.)
Und die Beweissicherung wegen ihrer eigenen Verletzungen sollte möglichst schnell erfolgen, da zu sofortiger Aktion zu raten, hat auch nichts mit voreilig zu tun.
Aber ich vermute, wir reden gerade gepflegt aneinander vorbei, und eigentlich meinen wir das gleiche.
LG,
Lektoratte