Strawberry
20 Jahre Mitglied
Braunschweiger Zeitung, 24.10.00
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist gegen Pflichtversicherung
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Werden Hunde ohne Doppelkarte demnächst in Verwahrung genommen ?
Der GDV steht dem Vorstoß von SPD und Grünen im Bundestag, wonach für alle Hunde eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte, äußerst skeptisch gegenüber. "Das Problem mit Kampfhunden und anderen bissigen Hunden kann mit einer Pflichtversicherung nicht gelöst werden", so Gabriele Hoffmann, Sprecherin des GDV. Der organisatorische Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Ergebnis - vielmehr sollte ich der Gesetzgeber um Schadenverhütung kümmern. Kampfhundeopfern sei mit einer Pflichtversicherung nicht geholfen. Versicherungen - freiwillig oder zwangsweise - könnten Hundebisse, lebenslange Verstümmelungen und auch tötliche Verletzungen nicht verhindern, sondern nur die finanziellen Folgen lindern. Um die Rettung und Heilung von verletzten Menschen kümmere sich der Sozialstaat. Eine Pflichtversicherung sei daher nicht erforderlich. Bei richtiger Anwendung seien die bestehenden Instrumente zur Schadenverhütung sogar ein besserer Opferschutz als eine Pflichtversicherung, weil dadurch die Zahl der Opfer reduziert werden kann, so der GDV. Sollte die Pflichtversicherung dennoch eingeführt werden, müssten ganz bestimmte Regularien eingehalten werden: eine Bestätigung in Form der Doppelkarte, vergleichbar mit der Autoversicherung, eine Mindestversicherungssumme sowie eine genaue Definition der Hunderassen. Zudem müsste eine Stelle geschaffen werden, die alle Hundebesitzer erfasst und prüft, ob die Pflichtversicherung überhaupt abgeschlossen wurde. Die Forderung nach einer Hundepflichtversicherung werfe noch weitere Fragen auf: beispielsweise nach einer Kennzeichnungspflicht für Hunde, vergleichbar mit einem Nummernschild für Autos. Zu klären sei zudem, ob ein Hundehalter zur Identifikation seines Tieres ein Foto seines Hundes mitführen müsse.
"Womöglich müssten dem Hund Namen und Anschrift implantiert werden, für den Fall der Unfallflucht durch Herrchen und Frauchen", spekuliert die Sprecherin des Verbandes. Unklar sei außerdem, was mit einem Hund passiert, sollte kein Versicherungsschutz bestehen: Ein Auto kann stillgelegt werden-was macht man aber mit dem Hund ? Wird er eingeschläfert oder in Verwahrung genommen ?
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So, was fällt einem dazu noch ein ???
Bis dann
Sylvia & Kira
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist gegen Pflichtversicherung
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Werden Hunde ohne Doppelkarte demnächst in Verwahrung genommen ?
Der GDV steht dem Vorstoß von SPD und Grünen im Bundestag, wonach für alle Hunde eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte, äußerst skeptisch gegenüber. "Das Problem mit Kampfhunden und anderen bissigen Hunden kann mit einer Pflichtversicherung nicht gelöst werden", so Gabriele Hoffmann, Sprecherin des GDV. Der organisatorische Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Ergebnis - vielmehr sollte ich der Gesetzgeber um Schadenverhütung kümmern. Kampfhundeopfern sei mit einer Pflichtversicherung nicht geholfen. Versicherungen - freiwillig oder zwangsweise - könnten Hundebisse, lebenslange Verstümmelungen und auch tötliche Verletzungen nicht verhindern, sondern nur die finanziellen Folgen lindern. Um die Rettung und Heilung von verletzten Menschen kümmere sich der Sozialstaat. Eine Pflichtversicherung sei daher nicht erforderlich. Bei richtiger Anwendung seien die bestehenden Instrumente zur Schadenverhütung sogar ein besserer Opferschutz als eine Pflichtversicherung, weil dadurch die Zahl der Opfer reduziert werden kann, so der GDV. Sollte die Pflichtversicherung dennoch eingeführt werden, müssten ganz bestimmte Regularien eingehalten werden: eine Bestätigung in Form der Doppelkarte, vergleichbar mit der Autoversicherung, eine Mindestversicherungssumme sowie eine genaue Definition der Hunderassen. Zudem müsste eine Stelle geschaffen werden, die alle Hundebesitzer erfasst und prüft, ob die Pflichtversicherung überhaupt abgeschlossen wurde. Die Forderung nach einer Hundepflichtversicherung werfe noch weitere Fragen auf: beispielsweise nach einer Kennzeichnungspflicht für Hunde, vergleichbar mit einem Nummernschild für Autos. Zu klären sei zudem, ob ein Hundehalter zur Identifikation seines Tieres ein Foto seines Hundes mitführen müsse.
"Womöglich müssten dem Hund Namen und Anschrift implantiert werden, für den Fall der Unfallflucht durch Herrchen und Frauchen", spekuliert die Sprecherin des Verbandes. Unklar sei außerdem, was mit einem Hund passiert, sollte kein Versicherungsschutz bestehen: Ein Auto kann stillgelegt werden-was macht man aber mit dem Hund ? Wird er eingeschläfert oder in Verwahrung genommen ?
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So, was fällt einem dazu noch ein ???
Bis dann
Sylvia & Kira