Hund neu einstufen lassen? (Rasse)

  • 20. Mai 2024
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Hi Wiesel88 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kenne BW-Kat.1- Hunde die eine Leinenbefreiung wegen einem vorzüglichen WT UND der BH haben!
Habt ihr die oder steuert ihr die zufällig an? Das wäre noch ne Idee.

BH braucht man nicht mal zwingend, so viel ich weiß!

Nein, nicht zwingend - diese Gemeinden bastanden aber darauf ;)
Dies sind eben die einzigen Fälle die ich kenne, und da war die BH ausschlaggebend für die Leinenbefreiung.
 
Ich kenne BW-Kat.1- Hunde die eine Leinenbefreiung wegen einem vorzüglichen WT UND der BH haben!
Habt ihr die oder steuert ihr die zufällig an? Das wäre noch ne Idee.

BH braucht man nicht mal zwingend, so viel ich weiß!

Nein, nicht zwingend - diese Gemeinden bastanden aber darauf ;)
Dies sind eben die einzigen Fälle die ich kenne, und da war die BH ausschlaggebend für die Leinenbefreiung.

Schaden kann ne BH nie, dass auf jedenfall... und wenn's die Gemeinde verlangt, dann macht mand ie eben auch noch, ist ja kein Hexenwerk (hauptsache bestehen ;) )
 
Hab ich schon. Tun sie leider nicht, "weil das nicht vorgesehen sei". Allerdings haben die keine Erfahrungswerte und "wollen den Hunden ja nichts Böses".
Also wenn das das einzige Problem ist, was sie haben, dann zeig ihnen doch die Verwaltungsvorschrift zur Verordnung ;)

4.4 Ausnahmen von der Leinenpflicht im Einzelfall (§ 4 Abs. 6 PolVOgH)
Eine Ausnahme von der Leinenpflicht kommt für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 PolVOgH genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind, insbesondere beim Nachweis des Bestehens anerkannter Gehorsamsprüfungen in Betracht. Örtliche Ausnahmen kommen zum Beispiel auch für Flächen in Betracht, die zum freien Auslauf für Hunde bestimmt sind. Zeitliche und örtliche Ausnahmen können auch für geeignete Hundesportplätze und sonstige, konkret zu benennende (Prüfungs-)Orte in Betracht kommen, um die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen, deren Nachweis als Voraussetzung für die weitere Ausnahme von der Leinenpflicht zu erbringen ist. Die Ausnahmen sind regelmäßig auf die Person zu beschränken, die mit dem Hund die erforderlichen Prüfungen absolviert hat.

Damit ist es ausdrücklich vorgesehen und Du schlägst ihnen z.B. die BH als Gehorsamsprüfung vor. Wäre in jedem Fall der leichtere Weg als die Rasse anzuzweifeln.
 
Ja, das mit dem neu Einstufen ist jetzt auch wieder in den Hintergrund gerückt ;) danke für eure vielen Anregungen!
Jetzt haben wir diesen BHV-Hundeführerschein gemacht, die BH haben wir damals angefangen, also den Kurs dazu, weil wir ja noch Rettungshund machen wollten, aber dann abgebrochen, weil das OA gemeint hat, dass er keine Leinenbefreiung bekommt und dann braucht er ja auch niemanden retten, an der Leine, da kann ich ja gleich selbst suchen....
Deswegen mantrailen wir jetzt auch in einem Verein, zwar hobbymäßig, aber immerhin!

Vielleicht könntet ihr mir eure Bescheide mal zukommen lassen? das wäre toll! je mehr, desto besser!
Ich kann euch meine Mailadresse als PN schicken, wenn ihr mir sagt, ihr würdet sie mir geben, damit ich sie bei uns vorlegen kann.

Wie gesagt: hier fehlen den Behörden einfach die Erfahrungswerte!
 
*Puh* ich find meinen Leinenbefreiung-Antrag gerade nicht, aber da stand dies in etwa drin:
Dass meine Hündin am XY die Verhaltensprüfung erfolgreich in Ulm absolviert hat und deshalb die vermutete Gefährlichkeit aufgrund der Rasse wiederlegt sei. Außerdem wäre meine Hündin gut erzogen und würde sehr gut gehorchen. Sollten Passanten oder andere Hunde uns außerhalb der Ortschaft begegnen, würde ich sei selbstverständlich sofort abrufen und anleinen. Außerdem wird meine Hündin als Mantrailer in der Rettungshundestaffel ausgebildet, usw...
so in etwa hab ich's geschrieben (jedoch etwas netter und besser geschrieben, aber der Inhalt triffts in etwa.)

Ja, hab ich auch alles rein geschrieben, super Wesenstest, die Polizei meinte noch, ob wir den ruhig gestellt hätten ;) kamen dann aber nochmal formlos vorbei und konnten sich von seiner zuckersüßen Art persönlich bei einem Kaffee bei uns zu Hause überzeugen.
Eine von der Rettungshundestaffel meinte noch: so ein Ausnahmehund!
dann hab ich das von der BH reingeschrieben, von der Rettungshundeausbildung usw., aber hat alles nichts gebracht, Leinenbefreiung sei nicht vorgesehen.
Aber wie gesagt: ich vermute, dass denen einfach die Erfahrungswerte fehlen, dass es tatsächlich möglich ist!
BH kann ich auch noch machen, das schafft der locker :) wir üben die Elemente ja auch unterwegs immer mal wieder zur Abwechslung auf dem Spaziergang.
 
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