Das Land Hessen bietet unter
einen Online-Dienst zur Recherche von Tierschutzrechtsfällen. Das Tierschutzrecht werde seit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Artikel 20a der Verfassung immer wichtigerund brisanter, so die Begründung. Erstmalig liegt damit eine umfassende Übersicht über bisher ergangene Tierschutzurteile vor.Die Fallsammlung richtet sich an alle Rechtsanwender, die mit Problemen des Tierschutzes befasst sind. So dient sie Gerichten, Staatsanwälten und Rechtsanwälten als Nachschlagewerk.Darüber hinaus soll sie aber auch Behörden, Institutionen, Vereinen und Privatpersonen Hilfestellungfür vergleichbare Sachverhalte geben. Ausführendes Organ ist das Amt der Landestierschutzbeauftragten Madelene Martin.