Hallo Satansbraten,
es ist richtig, daß Hunde der Kategorie 1 (Pitbull, Am-Staff, Staff-Bull) seit 1998 in Frankfurt mit DM 1.800,-- Hundesteuer belegt werde. Der mittlerweile zwangsweise zu absolvierende Wesenstest und dessen Bestehen interessiert leider überhaupt nicht. Lt. Steuersatzung bleiben sie gefährlich. Wobei aus internen Papieren des Hess. Städtetages sowie des Hess. Gemeindebundes hervorgeht, daß darüber das letzte Wort wohl auch noch nicht gesprochen ist.
Für Hunde der Kategorie 2 (Bullterrier, Dogo und sämtliche Molosser-Rassen) galt bis vor Inkrafttreten der HundeVO, eine Bescheinigung des Tierarztes, die BH oder ein Wesenstest als Bestätigung, daß der Hund nicht gefährlich ist. Mittlerweile gilt gemäß der VO nur der Wesenstest. Dann wird der Hund mit DM 180,-- versteuert, als Zweithund mit DM 360,--.
Was die Vorgaben der VO betreffen, so muß für den betreffenden Hund "vor der Anschaffung" ein Antrag zur Haltung gestellt werden. Der Wesenstest ist zu absolvieren und die Sachkunde muß mit dem Hund abgelegt werden. Für Kat. 2 Hunde muß allerdings nur der Halter die Sachkunde ablegen, nicht sämtliche Aufsichtspersonen wie bei Kat. 1 Hunden.
Falls Du noch Fragen hast, kannst Du mich auch anmailen.
Gruß
Beckersmom