Hessen Kampf.h.steuer Kat.2?

Satansbraten

Weiss jemand zufällig was ein eigentlich ein Hund der Kategorie 2 (Dogo Argentino, Am. Bulldog..usw.) kostet. In Hessen kostet Kategorie 1 ja 1.800,-.

Und was benötige ich noch für einen der Kat. 2. Wesenstest? Sachkunde???

Beckersmon, Du weisst das doch bestimmt!
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  • 14. Mai 2024
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Hi Satansbraten ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das ist doch bestimmt auch in Hessen gemeindeabhängig mit der Steuer.

Bis dann
Sylvia & Kira
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Sorry, hatte mich falsch ausgedrückt: ich meine ob, wenn sie einen Wesenstest brauchen und diesen dann bestanden haben nicht mehr unter die Kampfhundesteuer fallen in Frankfurt und somit dann evtl.unter den normalen Hundesteurersatz von 180,- fallen!!!

(bin heute etwas verwirrt...ähhh)
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Hallo Satansbraten,

es ist richtig, daß Hunde der Kategorie 1 (Pitbull, Am-Staff, Staff-Bull) seit 1998 in Frankfurt mit DM 1.800,-- Hundesteuer belegt werde. Der mittlerweile zwangsweise zu absolvierende Wesenstest und dessen Bestehen interessiert leider überhaupt nicht. Lt. Steuersatzung bleiben sie gefährlich. Wobei aus internen Papieren des Hess. Städtetages sowie des Hess. Gemeindebundes hervorgeht, daß darüber das letzte Wort wohl auch noch nicht gesprochen ist.

Für Hunde der Kategorie 2 (Bullterrier, Dogo und sämtliche Molosser-Rassen) galt bis vor Inkrafttreten der HundeVO, eine Bescheinigung des Tierarztes, die BH oder ein Wesenstest als Bestätigung, daß der Hund nicht gefährlich ist. Mittlerweile gilt gemäß der VO nur der Wesenstest. Dann wird der Hund mit DM 180,-- versteuert, als Zweithund mit DM 360,--.

Was die Vorgaben der VO betreffen, so muß für den betreffenden Hund "vor der Anschaffung" ein Antrag zur Haltung gestellt werden. Der Wesenstest ist zu absolvieren und die Sachkunde muß mit dem Hund abgelegt werden. Für Kat. 2 Hunde muß allerdings nur der Halter die Sachkunde ablegen, nicht sämtliche Aufsichtspersonen wie bei Kat. 1 Hunden.

Falls Du noch Fragen hast, kannst Du mich auch anmailen.

Gruß


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Beckersmom
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oha, das ging ja flott!!! Danke für die ausführliche
Antwort.

Fakt ist nämlich, das ich vorhabe mir einen zweiten Hund zuzulegen. (allerdings nicht mehr in diesem Jahr. Ich muß erst sicher sein, dass ich in dem Einfamilienaus in dem ich jetzt wohne auch bleibe). Und ich kann mir 1. keinen 2. "Kampfhund mehr leisten und 2. darf ich ja mit 2. Pit Bulls z.b. gar nicht Gassi gehen.

Zudem habe ich die Vorstellung von einem Dogo Argentino oder Am. Bulldog. (Natürlich nehme ich dann einen Nothund auf, möglichst einen der schon etwas älter ist).

Und die ganze Zeit schweben mir schon diese Fragen durch den Kopf, wie das denn nun mit den Kat. 2 Hunden ist.

Gott sei Dank ist das ja nun Dank Beckersmom auch geklärt
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Huhu Beckersmom!

Weißt Du vielleicht auch, ob das nur für Frankfurt gilt, daß man für Hunde der Kategorie 2 nach bestandenem Wesenstest keine erhöhten Steuern zahlen muss oder gilt das für alle Gemeinde/Städte in Hessen, die erhöhte Steuern haben?

Dass in Hessen bei Hunden der Kat. 2 nur der Halter selbst und nicht auch sämtliche Aufsichtspersonen Sachkunde ablegen müssen, ist mir völlig neu und wurde uns auch nicht gesagt vom OA Wiesbaden. Steht das in der VO drinnen? Unsere Bully ist tagsüber bei der Mutter meines Freundes und es hieß, auch die Aufsichtspersonen müssen die Sachkunde ablegen.

Liebe Grüße,
Beate & Sina
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Hallo Beate,

leider ist die Regelung für die Kat. 2 Hunde nur in Frankfurt so. Dreieich z.B. nimmt DM 900,-- für alle gelisteten Hunde
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Bei den Kat. 2 Hunden muß nur der Hundehalter die Sachkundeprüfung ablegen!!! Diese Information habe ich direkt von Herrn Saltenberger aus dem Innenministerium bekommen. Dort wurde mir ebenfalls mitgeteilt, daß ich meinen Hund jedem der über 18 Jahre alt ist und über die nötige Zuverlässigkeit verfügt zum Spaziergang überlassen könnte!

Wie gesagt, das gilt nicht für Pitti, Am-Staff und Staff-Bull!

Sollte Dein OA Probleme machen, verweise sie an Herrn Saltenberger. Er ist der zuständige Sachbearbeiter im Hess. Innenministerium. Tele von ihm kann ich Dir mailen!

Liebe Grüße

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Beckersmom
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www.hund-und-halter.de
 
Hi Beckersmom!

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort
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! Wäre super, wenn Du mir die Tel.-Nr. des Hr. Saltenberger mailen könntest ([email protected]), dann werde ich dort gleich mal anrufen!

Liebe Grüße,
Beate & Sina
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Hallo Beckersmom!

Habe heute Morgen beim Innenministerium angerufen. Herr Saltenberger war nicht da, aber sein Kollege Herr Weber, der wirklich sehr sehr freundlich war und mir ausführlichst Auskunft über all meine Fragen gab! Hat mir das bestätigt, was Du geschrieben hast, sprich bei einem Hund der Kat. 2 muss nur der Halter die Sachkunde ablegen, es dürfen aber auch andere Personen den Hund beaufsichtigen bzw. Gassiführen (wie mir gesagt wurde sogar Personen unter 18 Jahre, die "kräfte- und verstandsmäßig" in der Lage sind, einen starken Hund zu führen).

Das OA Wiesbaden hatte uns seinerzeit andere Auskünfte gegeben (alle Familienmitglieder/Aufsichtspersonen, die den Hund ausführen, müssten Sachkunde ablegen), also hätten wir uns einiges sparen können
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Danke Dir nochmal für Deine Hinweise, hast mir sehr weitergeholfen
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!

Liebe Grüße,
Beate & Sina
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Hallo Beate;

gern geschehen
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Beckersmom
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www.hund-und-halter.de
 
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