Quelle GBF-Forum:
Ich möchte hier gern mitteilen, dass der VII. Senat des Finanzgerichts am 02.11.05 die erhöhte Hundesteuer für unsere Kategorie 1 Hunde, mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage für verfassungswidrig hält und damit für nichtig erklärt. Wir haben heute das Schreiben unseres RA's bekommen aber leider noch kein Aktenzeichen. Wenn wir es haben, stelle ich es gern ins Forum falls es keine Einwende gibt und halten Euch auch gern weiter auf dem laufenden.
Ich möchte hier gern mitteilen, dass der VII. Senat des Finanzgerichts am 02.11.05 die erhöhte Hundesteuer für unsere Kategorie 1 Hunde, mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage für verfassungswidrig hält und damit für nichtig erklärt. Wir haben heute das Schreiben unseres RA's bekommen aber leider noch kein Aktenzeichen. Wenn wir es haben, stelle ich es gern ins Forum falls es keine Einwende gibt und halten Euch auch gern weiter auf dem laufenden.