Gerichtsurteil Hamm Hund beißt Frau - Frau ist schuld

Ganz ehrlich,ja die "nur" abgissene Fingerkuppe bringt mich darauf,und es muß ja nicht "der ganze Arm"sein davor kommen noch die "Finger"
Vor allem aber kann ich mir nicht vorstellen,das ein HH mit einem großen Hund,diese versucht zu trennen/schützen durch Hand auflegen.:verwirrt:

Du kannst den zitierten Satz ja gern nochmal lesen, da steht nichts von Hand auflegen, sondern die Hand war über dem Kopf, als der andere zubiss. Vielleicht war es auch genauso, wie du selbst es angedacht hast, dass sie nach dem Halsband ihres Hundes greifen wollte, sie dazu aber eben nicht mehr kam. Oder ihrem Hund den Kopf wegdrehen wollte, damit der nicht zubeisst. Und da wir alle nichts von den Größen beider Hunde wissen, kann durchaus auch ein von dir benannter Malteser der Angreifer gewesen sein, der kaum einen ganzen Arm abbeissen kann. Wissen wir alles nicht. Wir wissen definitiv nur, dass ein Mensch wegen eines angreifenden Hundes zu Schaden gekommen ist.

Schade, dass die Artikel nicht mehr hergeben. Würde sich meine Versicherung weigern, den kompletten Schaden eines Dritten zu übernehmen, den mein Hund verursacht hätte, wäre es nicht länger meine Versicherung. Und selbstverständlich würde ich auch weiterverbreiten, um welche Versicherung es sich dabei handelte. In diesem Fall wissen wir aber nicht einmal, ob der Angeklagte überhaupt versichert war.
 
  • 17. Mai 2024
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Hi MaHeDo ... hast du hier schon mal geguckt?
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moment : eine Sache ist, was menschlich korrekt ist : nämlich Hund retten
und dabei selbst verletzt werden - völlig ok
und die juristische Sicht.
Wenn sich zwei Tiere kloppen, wird in der Regel beiden die Schuld 50 zu 50 gegeben.
ok, hier ist es ungerecht, da der eine Hund korrekt angeleint war.
Aber ich kann von Schlägereien unter Pferden sagen, dass man nie das "schuldige"
Pferd feststellt, sondern davon ausgeht, dass man es mit der sogenannten "Tiergefahr"
zu tun hat.
Tiere verhalten sich wie Tiere.....
Das ist für die geschädigte Frau traurig, ungerecht - alles, aber es ist aus rechtlicher
Sicht völlig richtig.
Man lernt das schon in der Sachkunde : nicht mit blosser Hand in Beissereien greifen.
Vermutlich würde ich auch eingreifen, bevor mein Hund verletzt wird.
Aber ich erwarte dann auch kein Schmerzensgeld.
 
und die juristische Sicht.
Wenn sich zwei Tiere kloppen, wird in der Regel beiden die Schuld 50 zu 50 gegeben.

Wo liest du, dass sich da 2 Tiere gekloppt haben?

Tiere verhalten sich wie Tiere.....
Richtig und deshalb kann man das "Restrisiko" beim Tier versichern lassen, damit ein Schaden ausgeglichen werden kann, den es verursacht.

Man lernt das schon in der Sachkunde : nicht mit blosser Hand in Beissereien greifen.

Da das schon mal angesprochen wurde, im Landeshundegesetz steht von dieser Empfehlung beim Sachkundenachweis rein gar nichts! (Übrigens einer meiner Kritikpunkte bei Forderungen nach einem flächendeckendem Sachkundenachweis- es gibt z.B. für solche Fragen keine Gesetzesgrundlage wie z.B. beim Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung.) Im Gegenteil, im Landeshundegesetz wird der Halter eines Hundes dazu verpflichtet, seinen Hund so zu führen, dass von ihm keine Gefahr für Mensch und Tier ausgeht. Tut dieser das nicht, ist es nach meinem Rechtsempfinden Notwehr, wenn ich bei einem Angriff Schaden abwenden will.

Vermutlich würde ich auch eingreifen, bevor mein Hund verletzt wird.
Aber ich erwarte dann auch kein Schmerzensgeld.

Und auch das gern nochmal, die Frau HAT Schmerzensgeld bekommen und das steht ihr auch zu! Ihr wurde in zweiter Instanz lediglich eine Mitschuld unterstellt, die ich nach dem, was wir zu lesen bekomme, nicht sehe, wenn ein Angriff eindeutig von einem anderen Hund ausgeht und sie nur ihr Eigentum schützen will. Die Konsequenz aus diesem Urteil müsste eigentlich einen generellen Leinenzwang für jeden Hund zur Folge haben, denn ansonsten wären Hundehalter gezwungen, ihren eigenen Hund jedem unfähigen Hundehalter auszuliefern, der die Gefahr seines Hundes nicht einschätzen kann oder will. Das kann doch keiner wollen.
 
moment : eine Sache ist, was menschlich korrekt ist : nämlich Hund retten
und dabei selbst verletzt werden - völlig ok
und die juristische Sicht.
Wenn sich zwei Tiere kloppen, wird in der Regel beiden die Schuld 50 zu 50 gegeben.
ok, hier ist es ungerecht, da der eine Hund korrekt angeleint war.
Aber ich kann von Schlägereien unter Pferden sagen, dass man nie das "schuldige"
Pferd feststellt, sondern davon ausgeht, dass man es mit der sogenannten "Tiergefahr"
zu tun hat.
Tiere verhalten sich wie Tiere.....
Das ist für die geschädigte Frau traurig, ungerecht - alles, aber es ist aus rechtlicher
Sicht völlig richtig.
Man lernt das schon in der Sachkunde : nicht mit blosser Hand in Beissereien greifen.
Vermutlich würde ich auch eingreifen, bevor mein Hund verletzt wird.
Aber ich erwarte dann auch kein Schmerzensgeld.

Wenn mein Hund angegriffen wird, dann erwarte ich, dass der Halter ALLE Kosten trägt, meine und die des Hundes!

Woher kommt denn plötzlich der Vergleich mit Pferden? Die prügeln sich ja selten, wenn sie unter Kontrolle des Menschen stehen;) und sich zwischen zwei keilende Pferde zu stellen ist auch nicht ganz mit einer Hundekabbelei zu vergleichen - wobei wir auch schon Pferde trennen mussten, als ein Vollbrain seinen aufmüpfigen Wallach zu meinem Hengst auf die Koppel gelassen hat:unsicher:



Und von einer abgebissenen Fingerkuppe oder der Stelle, an der die Hand lag, auf die Situation zu schließen finde ich etwas arg dürftig...:unsicher:
Was interpretierst du denn aus der Situation?
Zwei Hunde im Park, 3 Menschen, 1 Hund und sein Halter tragen Bisswunden (nein, es fehlt kein Finger und kein Arm) - so, waren das jetzt zwei Tut-Nixe? Oder zwei Raufbolde?
Oder könnte es evtl. sogar ein angeleinter Hund gewesen sein, der attackiert wurde?
 
moment :.....
Man lernt das schon in der Sachkunde : nicht mit blosser Hand in Beissereien greifen.
Vermutlich würde ich auch eingreifen, bevor mein Hund verletzt wird.
Aber ich erwarte dann auch kein Schmerzensgeld.

Wenn mein Hund angegriffen wird, dann erwarte ich, dass der Halter ALLE Kosten trägt, meine und die des Hundes!

Dem schließe ich mich komplett an. Dafür hab ich meine Versicherung, aber erstmal sollte sowas natürlich nicht passieren.
Bei einem Unfall hab ich entsprechend hohe Versicherung abgeschlossen, auf geltend für Dritte und ohne Leine.
Wer das nicht tut, sollte aus eigener Tasche zahlen müssen, oder meinen Haushalt putzen, bis zum Lebensende :eg::lol:

Versicherungen sollten zur Pflicht werden, auch bei Tut-Nixen.
Alles was draußen ist, muss versichert sein: Pferde sind es, Autos sind es, große Hunde sind es, aber auch Kleine können vor ein Auto laufen was ausweichen muss und dann Schaden anrichtet.
Mein Hund, der grad so um den 'großen Hund' drum rum gekommen ist, ist auch versichert.
Alles andere kann ich auch nicht nachvollziehen.

Hand über den Kopf halten verstehe ich in dem Sinne, dass 'unerfahrene HH' oder besonders ja ältere Menschen oftmals nicht die Ahnung haben, oder nicht schnell genug reagieren können und einfach die Hand über den Kopf des Schützlings halten, um ihn zu schützen.
So versteh ich das.
Es kann ja nicht jeder HH so erfahren im Umgang mit dem Hund sein, wie viele hier. Vielleicht hatte sie den Hund auch erst ein paar Tage, wer weiß das schon.
Im Endeffekt wurde ja im Zeitungsartikel alles wichtige gesagt.
Nur weil so ein paar 'verrückte Forumsteilnehmer' :)lol:) am liebsten einen Aufsatz bis ins Detail möchten, können die Juristen wegen sowas ja jetzt keine zig Überstunden machen.
Das muss man ja auch bedenken.
 
Ist aber doch nichts Neues!
Z.B.

Wer raufende Hunde trennt und gebissen wird bekommt keinen Schadenersatz

Sie HAT aber Schadensersatz bekommen, wenn auch nicht in voller Höhe, wie es ihr in erster Instanz sogar zugesprochen wurde.
Schon deshalb und weil immer nur von einem angreifenden Hund gesprochen wird, lese ich das eben NICHT:................

Wie ich schon schrieb - Nur ein Beispiel!

Geraten zwei Hunde in Streit und erleidet die Besitzerin eines der Hunde dadurch eine Verletzung, ist laut Amtsgericht (AG) München die Tiergefahr, die von ihrem eigenen Hund ausging, bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen.

 
Das ist mal wieder eines dieser Urteile, das zeigt, wie geringschätzig Hundeleben und die Hundehaltung allgemein bewertet wird. Es zeigt auch, wie wenig Sozialkompetenz die Gesellschaft besitzt.

Wenn ich einem Dieb hinterher rennen würde, weil dieser mir mein altes Fahrrad geklaut hat und er mir daraufhin ein Messer in den Bauch rammt, würde Niemand auf die Idee kommen, mir zu erklären, dass ich in gewisser Weise damit hätte rechnen müssen, in Gefahr zu geraten, wenn ich dem Dieb hinterher laufe, um mein Fahrrad zu schützen.

Bei einem Hund, den ich vor den Bissen eines anderen Hundes schützen will, und bei dem es sich ganz nebenbei um ein Lebewesen handelt, und bei dem es klar sein sollte, dass der Halter eine emotionale Bindung zu ihm unterhält, handel ich falsch und bin sozusagen selber schuld.
 
Wenn ich einem Dieb hinterher rennen würde, weil dieser mir mein altes Fahrrad geklaut hat und er mir daraufhin ein Messer in den Bauch rammt, würde Niemand auf die Idee kommen, mir zu erklären, dass ich in gewisser Weise damit hätte rechnen müssen, in Gefahr zu geraten, wenn ich dem Dieb hinterher laufe, um mein Fahrrad zu schützen.
Täum weiter. Genau das wird man dir vorwerfen wenn du im Anschluß von dem Dieb Schmerzensgeld fordern würdest. Und aus genau diesem Grund würdest du (oder ein Anderer) auch nicht das Schmerzensgeld in voller Höhe zugesprochen bekommen.
 
Das ist mal wieder eines dieser Urteile, das zeigt, wie geringschätzig Hundeleben und die Hundehaltung allgemein bewertet wird. Es zeigt auch, wie wenig Sozialkompetenz die Gesellschaft besitzt.

Wieso meinst du, dass ein Gerichtsurteil etwas über die "Sozialkompetenz der Gesellschaft" aussagt?
Ein Gerichtsurteil wird schließlich nicht aufgrund einer Volksbefragung gefällt, sondern nach der Rechts- und Sachverhaltsauslegung eines Richters.
 
Wenn ich einem Dieb hinterher rennen würde, weil dieser mir mein altes Fahrrad geklaut hat und er mir daraufhin ein Messer in den Bauch rammt, würde Niemand auf die Idee kommen, mir zu erklären, dass ich in gewisser Weise damit hätte rechnen müssen, in Gefahr zu geraten, wenn ich dem Dieb hinterher laufe, um mein Fahrrad zu schützen.
Täum weiter. Genau das wird man dir vorwerfen wenn du im Anschluß von dem Dieb Schmerzensgeld fordern würdest. Und aus genau diesem Grund würdest du (oder ein Anderer) auch nicht das Schmerzensgeld in voller Höhe zugesprochen bekommen.

Auf keine Fall! Ich habe das Recht mein Hab und Gut zu beschützen und Handel nicht gegen den logischen Menschenverstand, nur weil ich meinem Fahrrad hinterherlaufe, dass mir jemand vor der Nase klauen will.

Ich Handel nicht nur dann vernünftig und nach dem logischen Menschenverstand, wenn ich wie eine Salzsaäule erstarre und mir die Brieftasche aus der Jackentasche klauen lasse oder den Dieb meines Fahrrades beim wegfahren zuschaue.

Sogar Du als nicht direkt beteiligter handelst nicht fahrlässig, wenn Du mir zur Hilfe kommst und Dich dem Dieb in den Weg stellst. Das nennt man dann in dem Fall Zivilcourage.

Meine Naxhbarin ist an einer unerlaubten Stelle über die Strasse gegangen und hat 2000 Euro Schmerzensgeld von dem Fahrer erhalten, der sie angefahren hat. Sie hatte lediich eine starke Prellung am Bein. Dass sie an dieser Stelle nicht die Fahrbahn überqueren darf und es 20 Meter weiter eine Ampel gab, war in dem Punkt unerheblich.

Mein Vater hat mal vor sehr vielen Jahren zwei Männer mit Gewalt aus seinem Ladenlokal zu werfen versucht, weil diese seinen Laden nicht verlassen wollten. Er hat Schmerzensgeld von einem der beiden erhalten, die ihm beim Kampf die Brille beschädigten. Er hat sich auf sein Hausrecht berufen, dass ihm das Recht gibt, bzw. gab ( ich weiß nicht, ob das heute noch so gilt) zur Not gewaltsam die beiden zu entfernen, wenn sie nicht seiner Aufforderung nachkommen.

Dass eine Halterin nicht ihren Hund schützen dürfen soll bzw. Sich dann mitschuldig macht, finde ich unglaublich.
 
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