Und mit Sicherheit lege ich einem raufenden Hund nicht die Hand auf den Kopf,was soll das bringen,ausser das er nach mir rumfährt und mich beißt.
In dem Artikel steht:
Der fremde Hund biss ihr eine Fingerkuppe ab, als sie die Hand über den Kopf ihres Tieres legte.
Es hat zumindest gebracht, dass dem Hund nun nicht das Stück im Kopf (oder ein Auge oder, oder) fehlt, dass ihr am Finger abgebissen wurde.
Für mich nicht nachvollziehbar, weshalb eine Mitschuld besteht, wenn ein anderer Hund angreift. Ohne den Angriff wäre doch niemand in Gefahr geraten, wahrscheinlich war das Urteil daher in erster Instanz auch anders ausgefallen. Aber so ist das eben in Deutschland, der eine Richter sieht es so, ein anderer anders. Und komplett freigesprochen wurde der Halter des anderen Hundes in dem Urteil ja auch nicht. Berichtet wird hier auch nur von der Zivilklage. Da einige zu wissen scheinen, um wen es sich handelt, was hat denn das O-Amt zu dem Fall "gesagt"? Ist das bekannt?