The Martin
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Gericht: Vorbestrafter darf gefährlichen Hund nicht halten
Ein wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafter Mann darf keinen als gefährlich eingestuften Hund halten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Der Vorbestrafte sei nicht zuverlässig genug, um ein solches Tier zu halten, hieß es.
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