Genehmigung für Kampfhund fehlt
Staffordshire-Halter zu Geldstrafe verurteilt - Terrier im Tierheim - Verwaltungsgericht entscheidet über Zukunft
ENZKREIS. Der neunjährige American Staffordshire Terrier Bully sitzt im Tierheim. Sein Halter ist gestern im Pforzheimer Amtsgericht zu 4800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann aus dem westlichen Enzkreis hielt Bully ohne Kampfhund-Genehmigung. Richter Johann-Michael Mayer-Pflomm fällte zwar ein Urteil, der Rechtsstreit um Vergangenheit und Zukunft des American Staffordshire Terriers ist aber noch nicht ausgefochten. Der Rüde lebte bis März im Haushalt des 39-Jährigen und seiner Mutter. Bis weitere Urteile und Entscheidungen getroffen sind, wird er im Pforzheimer Tierheim bleiben. Eine frühere Lebensgefährtin des Selbstständigen hatte den Hund Mitte 2003 ins Haus gebracht und die Familie behielt Bully, dessen Rassenzugehörigkeit ihn unter die Rubrik "gefährliche Hunderasse" einordnet.
Unklares Besitzverhältnisse
"Wir haben versucht, den Hund anzumelden und eine Genehmigung zu bekommen", sagte der Angeklagte. Weil unklar war, wem der Hund gehört, gestalteten sich diese Versuche schwierig. Die Genehmigung wird erst nach bestandenem Verhaltenstest erteilt. Die Gemeinde hätte dem Mann aber nicht erlaubt Bully zu halten, so ein Mitarbeiter. Denn der 39-Jährige sei vorbestraft und habe den Hund monatelang ohne Maulkorb spazierengeführt.
Bully hat, nachdem er beschlagnahmt wurde, einen Verhaltenstest gemacht und ist durchgefallen. Menschen gegenüber hatte sich der Rüde nicht auffällig gezeigt, erst als Schäferhunde ins Spiel kamen, wurde der Terrier aggressiv. Wäre dieses Ergebnis rechtskräftig, gäbe es keine Möglichkeit zur Wiederholung eines solchen Tests. Und fände sich kein Besitzer in einem anderen Bundesland oder im Ausland, würde der Rüde eingeschläfert, sagte Martina Dann vom Amt für öffentliche Ordnung in Pforzheim. Da der Angeklagte und sein Verteidiger das Testergebnis aber vor dem Verwaltungsgericht anfechten wollen, besteht die Chance, dass Bully noch einen Versuch hat und mit erfolgreichem Abschluss als "normaler" Hund vermittelbar wäre. "Ich verstehe nicht, dass der Hund im Tierheim bleiben muss", sagte der Angeklagte. In Niedersachsen gäbe es ein Zuhause für Bully. Dort gibt es kein Gesetz, dass die Haltung verbietet.
Behörde auf Anklagebank
Für Staatsanwalt Bernhard Martin, dessen Behörde während des Strafverfahrens die Entscheidungsgewalt über Bully hat, wäre das "Kampfhundetourismus". Den dürfe die Staatsanwaltschaft nicht zulassen. Denn würde der Staffordshire Terrier angreifen, säße die Behörde auf der Anklagebank. Unangenehm aufgefallen sei Bully im täglichen Leben noch nie, so der 39-Jährige. Das belege auch eine Unterschriftenliste, auf der rund 200 Nachbarn und Bully-Kenner sich zugunsten des Hundes verewigt hätten. Übrigens könnte sich das Halten von Kampfhunden in Zukunft einfacher gestalten. Das Zuchtverbot im Kampfhundegesetz wurde für verfassungswidrig erklärt. Im Gespräch ist auch, die Passage über die Haltung von Kampfhunden zu überprüfen.
Erstellt am: 10.07.2004
Staffordshire-Halter zu Geldstrafe verurteilt - Terrier im Tierheim - Verwaltungsgericht entscheidet über Zukunft
ENZKREIS. Der neunjährige American Staffordshire Terrier Bully sitzt im Tierheim. Sein Halter ist gestern im Pforzheimer Amtsgericht zu 4800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann aus dem westlichen Enzkreis hielt Bully ohne Kampfhund-Genehmigung. Richter Johann-Michael Mayer-Pflomm fällte zwar ein Urteil, der Rechtsstreit um Vergangenheit und Zukunft des American Staffordshire Terriers ist aber noch nicht ausgefochten. Der Rüde lebte bis März im Haushalt des 39-Jährigen und seiner Mutter. Bis weitere Urteile und Entscheidungen getroffen sind, wird er im Pforzheimer Tierheim bleiben. Eine frühere Lebensgefährtin des Selbstständigen hatte den Hund Mitte 2003 ins Haus gebracht und die Familie behielt Bully, dessen Rassenzugehörigkeit ihn unter die Rubrik "gefährliche Hunderasse" einordnet.
Unklares Besitzverhältnisse
"Wir haben versucht, den Hund anzumelden und eine Genehmigung zu bekommen", sagte der Angeklagte. Weil unklar war, wem der Hund gehört, gestalteten sich diese Versuche schwierig. Die Genehmigung wird erst nach bestandenem Verhaltenstest erteilt. Die Gemeinde hätte dem Mann aber nicht erlaubt Bully zu halten, so ein Mitarbeiter. Denn der 39-Jährige sei vorbestraft und habe den Hund monatelang ohne Maulkorb spazierengeführt.
Bully hat, nachdem er beschlagnahmt wurde, einen Verhaltenstest gemacht und ist durchgefallen. Menschen gegenüber hatte sich der Rüde nicht auffällig gezeigt, erst als Schäferhunde ins Spiel kamen, wurde der Terrier aggressiv. Wäre dieses Ergebnis rechtskräftig, gäbe es keine Möglichkeit zur Wiederholung eines solchen Tests. Und fände sich kein Besitzer in einem anderen Bundesland oder im Ausland, würde der Rüde eingeschläfert, sagte Martina Dann vom Amt für öffentliche Ordnung in Pforzheim. Da der Angeklagte und sein Verteidiger das Testergebnis aber vor dem Verwaltungsgericht anfechten wollen, besteht die Chance, dass Bully noch einen Versuch hat und mit erfolgreichem Abschluss als "normaler" Hund vermittelbar wäre. "Ich verstehe nicht, dass der Hund im Tierheim bleiben muss", sagte der Angeklagte. In Niedersachsen gäbe es ein Zuhause für Bully. Dort gibt es kein Gesetz, dass die Haltung verbietet.
Behörde auf Anklagebank
Für Staatsanwalt Bernhard Martin, dessen Behörde während des Strafverfahrens die Entscheidungsgewalt über Bully hat, wäre das "Kampfhundetourismus". Den dürfe die Staatsanwaltschaft nicht zulassen. Denn würde der Staffordshire Terrier angreifen, säße die Behörde auf der Anklagebank. Unangenehm aufgefallen sei Bully im täglichen Leben noch nie, so der 39-Jährige. Das belege auch eine Unterschriftenliste, auf der rund 200 Nachbarn und Bully-Kenner sich zugunsten des Hundes verewigt hätten. Übrigens könnte sich das Halten von Kampfhunden in Zukunft einfacher gestalten. Das Zuchtverbot im Kampfhundegesetz wurde für verfassungswidrig erklärt. Im Gespräch ist auch, die Passage über die Haltung von Kampfhunden zu überprüfen.
Erstellt am: 10.07.2004