Hallo,
manche kennen hier ja meine Geschichte. Hier die Kurzversion:
Ich habe Milo 2008 aus dem Tierschutz in den USA geholt, wo ich bis 2010 gewohnt habe. Rückkehr nach Bayern war im März 2010, alle Vorschriften habe ich erfüllt. In Freilassig haben wir den Wesenstest problemlos bestanden und ein Negativzeugnis von Gemeinde 1 erhalten. In 2011 erfolgte Umzug in Gemeinde 2, auch hier Negativzeugnis ohne Probleme. Nun muss ich wieder umziehen.
Gemeinde 3 - genauer das Ordnungsamt - gab mir heute ein Formular wo unter anderem "ausführliche Begründung weshalb ich einen Kampfhund halten will" gefordert wird. Mein Einwand dass das nur bei Kat.I nötig ist wurde abgeschmettert, ich solle es halt begründen, dass der Hund aus dem Tierschutz kommt gilt nicht. Ob ich abgelegen wohnen würde, das wäre evtl eine Möglichkeit. Ich hab mir jetzt was aus den Fingern gesogen zwecks abgelegener Gegend und dass mein Freund wg. Arbeit oft weg ist und Sicherheit etc.
Trotzdem habe ich Zweifel ob das gefordert werden kann. Ich habe Wesenstest, aktuellen Steuerbescheid, Versicherungspolice (Hundehalterhaftpflicht) sowie die letzten 2 Negativzeugnisse vorgelegt...wer weiß was?
Ich schreibe momentan vom Handy, also entschuldigt wenns etwas wirr ist...wäre schön wenn jemand was weiß.
Wenns damit ok ist will ich ja nix sagen, wenn die mir aber quer kommen muss ich mal nach Rechtsbeistand gucken. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden...
manche kennen hier ja meine Geschichte. Hier die Kurzversion:
Ich habe Milo 2008 aus dem Tierschutz in den USA geholt, wo ich bis 2010 gewohnt habe. Rückkehr nach Bayern war im März 2010, alle Vorschriften habe ich erfüllt. In Freilassig haben wir den Wesenstest problemlos bestanden und ein Negativzeugnis von Gemeinde 1 erhalten. In 2011 erfolgte Umzug in Gemeinde 2, auch hier Negativzeugnis ohne Probleme. Nun muss ich wieder umziehen.
Gemeinde 3 - genauer das Ordnungsamt - gab mir heute ein Formular wo unter anderem "ausführliche Begründung weshalb ich einen Kampfhund halten will" gefordert wird. Mein Einwand dass das nur bei Kat.I nötig ist wurde abgeschmettert, ich solle es halt begründen, dass der Hund aus dem Tierschutz kommt gilt nicht. Ob ich abgelegen wohnen würde, das wäre evtl eine Möglichkeit. Ich hab mir jetzt was aus den Fingern gesogen zwecks abgelegener Gegend und dass mein Freund wg. Arbeit oft weg ist und Sicherheit etc.
Trotzdem habe ich Zweifel ob das gefordert werden kann. Ich habe Wesenstest, aktuellen Steuerbescheid, Versicherungspolice (Hundehalterhaftpflicht) sowie die letzten 2 Negativzeugnisse vorgelegt...wer weiß was?
Ich schreibe momentan vom Handy, also entschuldigt wenns etwas wirr ist...wäre schön wenn jemand was weiß.
Wenns damit ok ist will ich ja nix sagen, wenn die mir aber quer kommen muss ich mal nach Rechtsbeistand gucken. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden...