Die Zitierfunktion klappt momentan nicht, AngieKr, deshalb einfach so:
Ich kann nur beschreiben, wie ich persönlich das Thema hier auffasse. Die Frage, ob Tiere beschlagnahmt werden sollten oder nicht, wird dir hier niemand beantworten können. Oder andersherum: Ich kann sie dir nicht beantworten.
Bei dem Bild mit dem Nackthund fällt mir alles ein, aber keine auch noch so schwarze Komik, wie du sie empfindest. Denn dieses Foto ist für mich mindestens so erschreckend wie die Fotos von den durch eine andere Behörde beschlagnahmten Hunde, die dann jahrelang in einer Zwingeranlage vor sich hinvegetieren mussten und in grauenvollem Zustand dann von einem Tierschutzverein übernommen wurden.
Und genau daraus ergibt sich doch die Frage des Themas: Inwieweit hat eine Behörde die Pflicht, sich um die beschlagnahmten Tiere zu kümmern? Schließlich werden die Kosten aus Steuermitteln getragen. Dann sollten sie auch zum Wohle der Tiere eingesetzt werden. Beschlagnahmungen/Sicherstellungen geschehen ja in vielen Fällen aus Tierschutzgründen (nicht immer, sondern oft auch, weil sich Hundebesitzer nicht an Auflagen hielten). Der Tierschutzgedanke darf für die Behörde m.E. jedoch nicht mit der Beschlagnahmung sein Ende finden.
Genau diese Frage finde ich persönlich höchst interessant.
Ich kann nur beschreiben, wie ich persönlich das Thema hier auffasse. Die Frage, ob Tiere beschlagnahmt werden sollten oder nicht, wird dir hier niemand beantworten können. Oder andersherum: Ich kann sie dir nicht beantworten.
Bei dem Bild mit dem Nackthund fällt mir alles ein, aber keine auch noch so schwarze Komik, wie du sie empfindest. Denn dieses Foto ist für mich mindestens so erschreckend wie die Fotos von den durch eine andere Behörde beschlagnahmten Hunde, die dann jahrelang in einer Zwingeranlage vor sich hinvegetieren mussten und in grauenvollem Zustand dann von einem Tierschutzverein übernommen wurden.
Und genau daraus ergibt sich doch die Frage des Themas: Inwieweit hat eine Behörde die Pflicht, sich um die beschlagnahmten Tiere zu kümmern? Schließlich werden die Kosten aus Steuermitteln getragen. Dann sollten sie auch zum Wohle der Tiere eingesetzt werden. Beschlagnahmungen/Sicherstellungen geschehen ja in vielen Fällen aus Tierschutzgründen (nicht immer, sondern oft auch, weil sich Hundebesitzer nicht an Auflagen hielten). Der Tierschutzgedanke darf für die Behörde m.E. jedoch nicht mit der Beschlagnahmung sein Ende finden.
Genau diese Frage finde ich persönlich höchst interessant.