Es geht ja auch nicht darum, dass man sich um die Behörden Sorgen machen soll, sondern darum, was in der Verantwortlichkeit der Behörden liegt ... also die beschlagnahmten Tiere.
Genaugenommen habe ich noch nicht erlebt, dass sich da im nachhinein gekümmert wurde
... evtl. ausgenommen mal bei Fällen, die im Focus der Öffentlichkeit stehen.
Das hängt auch z.T. davon ab, ob die Hunde zur Vermittlung "freigegeben" sind. Also wenn sie z.B. dem vorherigen Eigentümer von Amts wegen weggenommen wurden, landen sie hier bei uns in der Tiersammelstelle.
Klagt dann ein Halter gegen die Wegnahme, dürfen die Hunde in der Regel nicht vermittelt werden, so lange das Verfahren läuft.
Bei unterzubringenden Hunden schauen die Behörden logischerweise auch nach dem Preis und werden sich das günstigste Angebot heraussuchen.
Ich weiß von einem Fall, wo ein TS-Verein ca. 9 Hunde übernommen hatte, die seitens einer Behörde in einer gewerblichen Zwingeranlage eingestellt worden waren.
Jahrelang vegetierten diese Hunde dort unter traurigsten Bedingungen in kleinen, unbeheizten Zwingern, ohne Zugang zu Innenräumen, bis dann der besagte Verein sie in Absprache mit dem Amt zu sich holen konnte.
Diese Hunde waren allesamt psychische und körperliche Wracks. Ich kenne die Fotos. Sie waren krank, mit Tumoren, offenen Geschwüren, verfaulten Zähnen, voller Angst, sie hatten sich aufgegeben.
Offenbar hatte der Betreiber dieser Zwingeranlage keinerlei Interesse, die Hunde weiterzuvermitteln, denn dann wäre ihm das Geld der Behörde flöten gegangen. Sie standen ja zur Vermittlung frei.
Ob das Amt sich zwischenzeitlich um diese Hunde gekümmert hat, stelle ich persönlich in Zweifel, bei dem grottenschlechten Zustand der Tiere.
Das ist ein Fall, der mich nachhaltig schockiert hatte.
LG