Euskirchen/Blankenheim: "Zweifel an Kampfhunde-Pension"

Ronja7

10 Jahre Mitglied
So einen Artikel im Kölner Stadtanzeger zu lesen hat mich schon etwas schockiert....
Ich würde ihn gerne kommentieren, aber dafür muss man angemeldet sein und ich weiß nicht ob das kostenlos ist. Man kann nirgendwo die Nutzungsbedingungen nachlesen, soll aber ankreuzen dass man sie akzeptiert....das ist mir zu heikel.

Schade eigentlich, ich hätte da gerne mal was zu geschrieben.

Hier der Artikel:

 
  • 14. Mai 2024
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Hi Ronja7 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich bin ich froh, das ihm die "angeblichen" Pensoinstiere weggenommen wurden sind. Die Geschichte glaube ich nämlich nicht. Er hätte doch sofort die Besitzer anrufen können, als das OA. vor der Tür stand, um die Hunde abzuholen. Und der eine Besitzer aus Belgien ist bestimmt ein Bekannter von dem Hernn Weins. So hies doch der Typ, oder? Auch wenn diese Geschichte stimmen mag, dürften die Besitzer die Hunde auch nicht zurück bekommen. Welche seriösen Hundebesitzer gebe bitteschön ihre Hunde in solch eine pension? Also ich auf jeden Fall nicht!
Aber wie gesagt, die Geschichte mit der Hundepension glaube ich nicht. Weil sonst hätten sich die anderen besitzer ja auch schon längst gemeldet. Und zu dem Artikel selber kann man auch nur den Kopf schütteln! Manche Sätze wie z.B nehmen einen Spitzenplatz ein.....kann man ja in die Tonne treten!
 
Zucht ist verboten, das stimmt schon.
Aber das Wort "Kampfhund" gibt es nicht, es heißt "Gefährliche Hunde" ,und diese werden gleichgesetzt mit Hunden, die wirklich "gefährlich" geworden sind, sprich jemanden verletzt haben oder "aggressiv gemacht" wurden.
Sprich ein Hund, der aufgrund seiner Rasse als gefährlich eingestuft wird, wird gesetztlich genauso behandelt wie ein Hund, der wirklich gefährlich geworden ist.

Schwachsinn des Gesetztes an sich hin oder her- es heißt trotzdem nicht "Kampfhund", und wenn der ksta schon solche Artikel schreibt, ist es kein Wunder dass viele Leute immer noch ein falsches Bild von der ganzen Hundesache haben. Denn gerade der ksta sprich ja nun doch ziemlich viele Leser an, auch die der etwas gehobeneren und/oder gebildeteren Schicht.

Ich bin auch froh, dass er die Hunde nicht mehr hat, keine Frage!!!
Es ging mir nur um diese erneute Verzerrung des Wortes "Kampfhund", die mir an dem Artikel nicht passt.
 
Wahrscheinlich in NRW aber doch nicht Deutschlandweit.
 
Oh *ups* korrigiere mich, hast Recht, ich hatte das Zitat net richtig gelesen. Ob Zucht verboten ist oder nicht, ist je nach Bundesland verschieben, stimmt so.

Noch ein Fehler im Artikel.....
 
Aber das Wort "Kampfhund" gibt es nicht,

Da muss ich Dich leider enttäuschen. Dieses Wort hat mittlerweile Eingang in den Duden gefunden, mit der Definition: "für den Kampf gezüchteter und abgerichteter Hund".

In meinem alten Duden von 1989 existiert dieses Wort noch nicht.

Viele Grüße
Petra
 
Es steht aber nicht so im Gesetz. Klar weiß jeder, was ein Kampfhund ist und das Wort selber gibt es auch (okay war etwas unklug von mir ausgedrückt:p), aber es geht ja darum, was im Gesetz steht (ich habe mich damit nämlich schon mal befasst, weil mein Vermieter eine Klausel im Mietvertrag hat, laut der die Haltung von Kampfhunden verboten sei in seiner Wohnung. Da der "Kampfhund" aber nicht in Gesetztestexten auftaucht, ist die Klausel eigentlich ungültig).

Vor allem *überleg* ist selbst die Dudendefintion im Vergleich zur gesetzlichen irgendwie widersprüchlich, denn nicht jeder per Gesetz als gefährlich definierter Hund wurde ja für den Kampf abgerichtet. Gezüchtet, ja , in gewissem Sinne noch, da es die Rassen ja sonst nicht gäbe.
Aber nicht jeder Hund, der heutzutage wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuft wird, wurde ja für den Kampf abgerichtet.
Was für ein netter Widerspruch!
Danke für den Dudenhinweis.
 
*händereib* offenbar habe ich jemanden gefunden, mit dem man fröhlich(!) Haarspalterei betreiben kann. :D

Es steht aber nicht so im Gesetz. Klar weiß jeder, was ein Kampfhund ist und das Wort selber gibt es auch (okay war etwas unklug von mir ausgedrückt:p), aber es geht ja darum, was im Gesetz steht (ich habe mich damit nämlich schon mal befasst, weil mein Vermieter eine Klausel im Mietvertrag hat, laut der die Haltung von Kampfhunden verboten sei in seiner Wohnung. Da der "Kampfhund" aber nicht in Gesetztestexten auftaucht, ist die Klausel eigentlich ungültig).

In einem Gesetzestext würdest Du einen solchen "Überbegriff" auch nicht finden, denn damit wäre die Prozesswelle darüber, welcher Hund unter den Begriff "Kampfhund" fällt, vorprogrammiert. Die Politiker, die diese Gesetze verbrochen haben, haben zwar viele handwerkliche und vor allem sachliche Fehler begangen, aber ganz so blöd waren sie denn doch nicht.

Allerdings glaube ich nicht, dass Du vor Gericht mit der Argumentation durchgekommen wärst, dass "Kampfhund" im Gesetz nicht auftaucht und ergo die entsprechende Klausel im Mietvertrag ungültig sei. ...da gibt es immer noch sowas wie "allgemeiner Sprachgebrauch", und man hätte sich allenfalls im Falle einer eher abwegigen Rasse darüber streiten können, ob speziell diese Rasse nun von dem verallgemeinernden Begriff "Kampfhund" erfasst ist oder nicht. (ich liiiebe Haarspaltereien ;))

Vor allem *überleg* ist selbst die Dudendefintion im Vergleich zur gesetzlichen irgendwie widersprüchlich, denn nicht jeder per Gesetz als gefährlich definierter Hund wurde ja für den Kampf abgerichtet. Gezüchtet, ja , in gewissem Sinne noch, da es die Rassen ja sonst nicht gäbe.
Aber nicht jeder Hund, der heutzutage wegen seiner Rasse als gefährlich eingestuft wird, wurde ja für den Kampf abgerichtet.
Was für ein netter Widerspruch!
Danke für den Dudenhinweis.

Der Duden ist auch nicht dafür da, gesetzliche Definitionen wiederzugeben oder gar allgemeingültige, sondern um die Bedeutung eines Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch zu erklären. Der Duden gibt quasi die Gesamtheit des aktuellen, aktiven Wortschatzes wieder (worüber man nun auch wieder streiten könnte, weil überarbeitete Ausgaben nicht so häufig sind, dass sie immer absolut aktuell sein können, die Auswahl trotz allem in bestimmten Punkten subjektiv ist/sein muss und sich im Duden noch viele Worte finden, die heute nur noch von den allerwenigsten Menschen aktiv verwendet werden - aber das ist zumindest der Anspruch).

Für eine universelle Definition müsste bspw. der Brockhaus herhalten (der aber zumindest online das Wort "Kampfhund" nicht kennt). Ob man mit dessen Definition aber glücklich wäre, ist eine andere Frage.

Nur als kleines Extrembeispiel die universelle Definition für ein Loch (aus einem Brockhaus der 30er Jahre:( "Eine partielle Negation einer an sich komplex strukturierten Totalität".

Alles klar? :D

Viele Grüße
Petra (die aus lauter Spieltrieb inkauf nimmt, furchtbar OT zu sein)
 
Haha, du bist ja lustig:D

Also nur mal zur Beruhigung: ich hatte nicht vor mir einen Hund anzuschaffen, der laut den Vorstellungen meines Vermieters zur "Sorte" Kampfhund gehört. ;)
Ich hatte nur, als wir den Vertrag damals unterschrieben haben, eben darüber nachgedacht dass diese Klausel ja eigentlich ungültig sein müsse. Da in dem Vertrag noch so manch andere Kuriositäten zu finden sind (Einhaltung der Mittagsruhe, die es hier wo ich wohne aber gar nicht mehr gibt, Duschverbot zu bestimten Uhrzeiten, was so auch nicht mehr gilt, mittlerweile darf man auch nachts duschen, solange man eine Zeitdauer von maximal 20 Minuten nicht überschreitet), hab ich das mal so hingenommen und unterschrieben, da ich damals sowieso nicht davon ausging, mir in dieser Wohnung einen Hund anzuschaffen (welch fataler Fehler!:D ).

Zitat:
"Der Duden ist auch nicht dafür da, gesetzliche Definitionen wiederzugeben oder gar allgemeingültige, sondern um die Bedeutung eines Begriffs im allgemeinen Sprachgebrauch zu erklären."

...weiß ich;) Hab ich mir auch nie so gedacht.
Ich fand nur den Gedankengang interessant, dass das Wort an sich ja in keinem Gesetz aufraucht, und dann wurde hier gesagt es steht aber im Duden:p

Und wir kommen ganz schön vom Thema ab, ich hoffe das ist nicht allzu schlimm....
 
Also ich habe der online Redaktion eine Mail geschickt und auch eine Kommentar zum Artikel dazugefügt und darauf hingeweisen, das es nicht simmt das in Deutschland generell ein Zuchtverbot herscht und habe sie gebeten in der Zukunft nicht so schlampig zu recherchieren.
 
*schlagaufdenkopf*, stimmt, man kann ja auch direkt eine Mail an die Redaktion schicken (jaja, die moderne Kommunikation im 21. Jahrhundert:eg: ), auf die glohrreiche Idee bin ich gar nicht gekommen.

Gut, dass du das gemacht hast.
 
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