Durchführung der LHV (Recklinghausen)
Fast 400 Recklinghäuser Hundehalter wollen ihren Hund vom Leinen- und Maulkorbzwang befreien lassen.
Dezernent Hajo Bajon, Fachbereichsleiter Peter Henneke und Volker Schulz, Hunde-Experte im Ordnungsamt, stellten gestern die Ausführungsbestimmungen zur Landeshundeverordnung vor.
Vorrangig behandelt werden von der Stadt zunächst die Erlaubnisanträge der Halter der in der Anlage 1 und 2 der Verordnung aufgeführten Hunderassen.
Zunächst erhalten die Hundehalter genaue Auskunft darüber, welche Unterlagen (z. B. Führungszeugnis, Versicherungsnachweis) sie unter Umständen noch einreichen müssen. Bei Hunden aus der Anlage 1 (sog. "Kampfhunde") wird vor Ort zudem die sichere und verhaltensgerechte Unterbringung geprüft. Beim Kreisveterinäramt wird der Halter zur Ablegung des Sachkundenachweises, der Hund zur Verhaltensprüfung angemeldet. Die Einladung zu beiden Prüfungen erfolgt über das Kreisveterinäramt.
Die Theoriefragen des Sachkundenachweises werden voraussichtlich mit einem Fragebogen zum Ankreuzen durchgeführt. Bei der Verhaltensprüfung liegt der Schwerpunkt auf dem Erkennen übersteigerter Aggressionen beim Hund. Sie findet auf neutralem Gelände statt.
Bei Hunden der Anlage 2 entfällt die Prüfung der Unterbringung. Kann der Halter eine anerkannte Verhaltensprüfung seines Hundes nachweisen (z.B. vom Züchterverband), wird auch der Sachkundenachweis nicht mehr verlangt. Die Regelungen für die 20/40- Hunde (Mikrochip, Versicherung, Anzeigepflicht, Sachkundenachweis) gelten erst ab 2002.
Für alle drei erwähnten Hundegruppen gilt nach wie vor die generelle Anleinpflicht innerhalb bebauter Ortslagen. Hajo Bajon: "Frei laufen dürfen die Hunde erst außerhalb." Daran ändert auch nichts die Befreiung vom Leinenzwang. Erkennbar sein sollen die "Ausnahme-Hunde" an einer großen grünen Plakette am Halsband. Blinden-, Behindertenbegleit- und Rettungshunde kommen übrigens ohne Leine und Maulkorb aus.
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merlin
Fast 400 Recklinghäuser Hundehalter wollen ihren Hund vom Leinen- und Maulkorbzwang befreien lassen.
Dezernent Hajo Bajon, Fachbereichsleiter Peter Henneke und Volker Schulz, Hunde-Experte im Ordnungsamt, stellten gestern die Ausführungsbestimmungen zur Landeshundeverordnung vor.
Vorrangig behandelt werden von der Stadt zunächst die Erlaubnisanträge der Halter der in der Anlage 1 und 2 der Verordnung aufgeführten Hunderassen.
Zunächst erhalten die Hundehalter genaue Auskunft darüber, welche Unterlagen (z. B. Führungszeugnis, Versicherungsnachweis) sie unter Umständen noch einreichen müssen. Bei Hunden aus der Anlage 1 (sog. "Kampfhunde") wird vor Ort zudem die sichere und verhaltensgerechte Unterbringung geprüft. Beim Kreisveterinäramt wird der Halter zur Ablegung des Sachkundenachweises, der Hund zur Verhaltensprüfung angemeldet. Die Einladung zu beiden Prüfungen erfolgt über das Kreisveterinäramt.
Die Theoriefragen des Sachkundenachweises werden voraussichtlich mit einem Fragebogen zum Ankreuzen durchgeführt. Bei der Verhaltensprüfung liegt der Schwerpunkt auf dem Erkennen übersteigerter Aggressionen beim Hund. Sie findet auf neutralem Gelände statt.
Bei Hunden der Anlage 2 entfällt die Prüfung der Unterbringung. Kann der Halter eine anerkannte Verhaltensprüfung seines Hundes nachweisen (z.B. vom Züchterverband), wird auch der Sachkundenachweis nicht mehr verlangt. Die Regelungen für die 20/40- Hunde (Mikrochip, Versicherung, Anzeigepflicht, Sachkundenachweis) gelten erst ab 2002.
Für alle drei erwähnten Hundegruppen gilt nach wie vor die generelle Anleinpflicht innerhalb bebauter Ortslagen. Hajo Bajon: "Frei laufen dürfen die Hunde erst außerhalb." Daran ändert auch nichts die Befreiung vom Leinenzwang. Erkennbar sein sollen die "Ausnahme-Hunde" an einer großen grünen Plakette am Halsband. Blinden-, Behindertenbegleit- und Rettungshunde kommen übrigens ohne Leine und Maulkorb aus.
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