Dringender Notfall !!! Hoochie,9 Jahre, Rottweiler Mix

Mora

Ich möchte euch gerne Hoochie vorstellen.Er gehört einem entfernten Bekannten von mir und der Fall geht mir sehr nahe, weil Hoochie wirklich ein toller Hund ist, der es einfach nicht verdient hat, schon zu sterben.
Ich kann ihn leider selber nicht nehmen, da ich teils in Deutschland ( Bayern ), teils in Spanien lebe und keine Möglichkeiten habe, ihn zu halten.

Hoochie ist ein sehr lieber Rottweiler Mix Rüde (Schulterhöhe 60 cm), der
zur Zeit noch bei einem älteren Ehepaar in Spanien in der Nähe von Malaga auf einem
grossen Grundstück zusammen mit 4 anderen Hunden und einer Katze lebt

Das Ehepaar musste jetzt das Haus aus gesundheitlichen Gründen verkaufen und sie ziehen im Juli in eine Wohnanlage,wo sie die Hunde leider nicht mitnehmen können. Die anderen 4 Hunde konnten bereits vermittelt werden, nur für Hoochie konnte noch kein neues Zuhause gefunden werden. Leider gelten Rottweiler (und deren Mixe ) in Spanien als sogenannte "gefährliche " Hunde und die Haltung ist mit vielen Auflagen und Kosten verbunden, die sich die meisten Spanier weder leisten können noch wollen,so dass seine Vermittlungschancen hier leider sehr schlecht sind.

Hoochie ist jedoch alles andere als gefährlich - er ist ein sehr lieber und ausgeglichener Hund , verträglich mit anderen Hunden und Katzen (er lässt sich auch nicht von anderen Hunden provozieren )und auch mit Kindern.

Er ist gewohnt an der Leine zu gehen und ist stubenrein.

Hoochie ist kastriert und geimpft und vollkommen gesund.

Er wurde negativ auf Leishmaniose getestet und ist dagegen geimpft.

Leider ist es so, dass er ,wenn er bis Juli kein neues Zuhause findet, wohl eingeschläfert wird.Es gibt hier in Spanien leider kaum eine Alternative - ausser den Hund auszusetzen ( was hier auch an der Tagesordnung ist) oder ihn in eine Perrera ( Tötungsstation) zu bringen,wo er noch ein paar Wochen unter schlimmsten Bedingungen lebt und dann vergast wird- also keine wirkliche Alternative.

Bei ernsthaftem Interesse kann der Transport von Hoochie über eine hier ansässige Tierschützerin organisiert werden.

Hoochie ist gechippt und hat einen EU-Heimtierausweis und ist damit sozusagen "reisefertig".

Eine Vermittlung in Bundesländer , in denen Rottweiler auf der Rasseliste stehen ( soweit ich weiss Bayern,Hamburg, Hessen,Brandenburg+NRW) ist leider nicht möglich, da dort die Einfuhr dieser Rassen aus dem Ausland nicht erlaubt ist. Alle anderen Bundesländer sowie Österreich und evtl. andere Länder ( im Zweifelsfall bitte erkundigen ) sind kein Problem.

Hoochie ist so ein lieber,gutmütiger Hund und für seine 9 Jahre auch noch sehr lebensfroh und ziemlich fit - er hat wirklich noch einen schönen Lebensabend verdient.
image-2016-06-05.jpg
 

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  • 26. April 2024
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Hallo Mora,
Du unterliegst einem Irrtum. Die Einfuhr von Rottweiler und -Mixen nach D (egal welches Bundesland) ist definitiv nicht verboten, auch können Rottweiler(-Mixe) in jedem Bundesland angeschafft und gehalten werden. Sie haben in einigen Bundesländern nur verschiedene Auflagen, die aber alle relativ einfach erfüllt werden können. Einer Vermittlung z.B. nach NRW steht also auch nix entgegen. :)
Ich drück die Daumen für Hoochie.
Wende Dich vielleicht auch mal an diese Orga:

Gruß
tessa
 
Es gibt auch No-Kill-Shelter in Spanien, evtl. die gängigen Orgas anschreiben?
 
Hallo zusammen !

Danke erst einmal für die Hinweise.

Was die Einfuhr aus dem Ausland angeht, habe ich mich an folgendem Gesetzestext orientiert :


II. Die wichtigsten Merkposten für Hundehalter, die ihren Hund dauerhaft ins Bundesgebiet
verbringen wollen
- Durch das Bundesgesetz dürfen Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-
Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden nicht mehr in das Bundesgebiet eingeführt oder
verbracht werden.
- Die Hunde weiterer Rassen, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen
Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten
werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses
Land eingeführt oder verbracht werden.


(aus einem Merkblatt zur Einfuhr gefährlicher Hunde der Deutschen Botschaft)

Das verstehe ich so, dass auch die Hunderassen, deren Gefährlichkeit vermutet wird (also Hunde der Kategorie 2 , zu denen in den og.
Bundesländern ja auch der Rottweiler gehört) nicht aus dem Ausland in diese Bundesländer gebracht werden dürfen,wenn sie dort gehalten werden sollen. ( aus anderen Bundesländern innerhalb Deutschlands natürlich schon).

Private Auffangcenter, in denen die Hunde nicht getötet werden,gibt es zwar, die Zustände dort sind aber katastrophal - ich kenne einige (kein Vergleich mit deutschen Tierheimen. Die Hunde leben auf engstem Raum und kommen eigentlich nie raus - nicht aus Vernachlässigung, sondern einfach weil es viel zu viele Hunde und zuwenig Helfer und Geld gibt. In Deutschland würde da der Tierschutz eingreifen , hier ist es der Tierschutz.)

Auch dem Besitzer sind diese Plätze bekannt und da die Vermittlungschancen minimal sind , sagt er ganz klar "nein" dazu.
Hoochie war immer ein Familienhund, der regelmässig ausgeführt wurde und der einfach zu alt ist, um sich auf so eine Veränderung einzustellen. Ob Einschläfern wirklich die bessere Alternative ist, sei dahingestellt - die Einscheidung liegt eh nicht in meiner Hand und der Besitzer sagt ganz klar : entweder ein gutes, artgerechtes zuhause oder einschläfern.
 
Aus dem LHG NRW

§ 3
Gefährliche Hunde

(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz 3 im Einzelfall festgestellt worden ist.

(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.

(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind

1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,

2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,

3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,

4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,

6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt.
dem Landeshundegesetz NRW "Gefährliche Hunde".
 
Selbst wenn das Merkblatt stimmen würde könnte er immer noch in Bundesländer, die keine Liste haben oder wo der Rotti nicht draufsteht, z.B. Niedersachsen. Zudem gibt es ja noch andere Möglichkeiten, z.B. Österreich oder Schweiz (wenn er nicht kupiert ist).
 
das ist klasse - ich hoffe alles funktioniert in der Praxis wie theoretisch durchgedacht
 
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