Wiesel88
10 Jahre Mitglied
Huhu ihr da draussen ich hätte da ne frage zu den Kat.2 Hunden!
In der BaWü Verordnung steht ja drinne
(3) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden
Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz
2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu.
sehe ich das richtig, das wenn nichts vorfällt die Hunde nicht meldungspflichtig sind bzw. keine Verhaltensprüfung ablegen müssen als negativ Nachweis und somit als normale Hunde gelten und die höhere "Kampfhundesteuer" auch nicht gilt? Oder täusche ich mich? Dann müsste ja die Erlaubniss zum halten eines Dogos auch nicht notwendig sein? Wie sieht es mit Importieren solcher Hunde aus z.B. aus Spanien aus einer Tötungsstation?
Dank im Voraus
In der BaWü Verordnung steht ja drinne
(3) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden
Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz
2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu.
sehe ich das richtig, das wenn nichts vorfällt die Hunde nicht meldungspflichtig sind bzw. keine Verhaltensprüfung ablegen müssen als negativ Nachweis und somit als normale Hunde gelten und die höhere "Kampfhundesteuer" auch nicht gilt? Oder täusche ich mich? Dann müsste ja die Erlaubniss zum halten eines Dogos auch nicht notwendig sein? Wie sieht es mit Importieren solcher Hunde aus z.B. aus Spanien aus einer Tötungsstation?
Dank im Voraus