<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl
Sinneswandel der Union beim Tierschutz.
Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz noch in dieser Legislaturperiode / Schächt-Urteil gab den Ausschlag
Von Susanne Höll
und Christiane Karweil
Berlin – Mit dem Sinneswandel in der Union wird der Tierschutz vermutlich noch in dieser Legislaturperiode ausdrücklich als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Die Spitzengremien der CDU forderten die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Montag auf, einen solchen Schritt zu unterstützen. Vor zwei Jahren war eine von allen übrigen Bundestagsparteien geforderte Verfassungsänderung noch am Widerstand der Union gescheitert. In der Unionsfraktion hieß es, ein neuer Anlauf für eine Grundgesetzänderung „wird jetzt durchgehen“. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel begründete den Meinungswechsel mit dem jüngsten Urteil zur Rechtmäßigkeit des Schächtens in Deutschland. „Das hat viele Menschen aufgerüttelt“, sagte sie in Berlin. Ausschlaggebend für die Wende war nach Angaben aus der Union auch der bayerische Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU), der sich zur Überraschung auch von Teilen der Union für eine Verankerung des Tierschutzes in Artikel 20 des Grundgesetzes eingesetzt hat.
Mit Blick auf den Bundestagswahlkampf dürfte bei Stoibers Überlegungen auch das neue Bemühen von Rot-Grün um eine solche Grundgesetz-Änderung eine Rolle gespielt haben. SPD und Grüne haben einen neuen Anlauf unternommen, den Tierschutz entsprechend ihres Koalitionsvertrages doch noch in der Verfassung festzuschreiben und ihren ursprünglichen Entwurf mit neuer Begründung im Parlament vorgelegt. Diese Initiative wird auch von SPD und Grünen in Stoibers Heimatland Bayern stark unterstützt. Die Grünen dort wollen sogar eine Unterschriftenaktion zu diesem Thema starten. Im Bundestag war die erste Lesung des Änderungsgesetzes Ende Februar ohne Debatte verlaufen.
Verbraucherschutzministerin Renate Künast begrüßte die jüngsten Äußerungen Stoibers. „Endlich hat sich die Partei bewegt, an deren Widerstand wir vor zwei Jahren nicht vorbeikamen“, sagte die Grünen- Politikerin auf einem Kongress zur Agrarwende in der Nutztierhaltung des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) in Berlin. Jetzt gehe es darum, konkrete Formulierungen der CDU/CSU abzuwarten, um zu sehen, wie Ernst der Vorstoß gemeint sei, oder ob es sich nur um einen medienwirksamen Vorschlag „rechtzeitig zu Ostern“ handele. Stoiber dürfe nicht bei der Kaninchenzucht in Ostdeutschland halt machen, er solle auch für eine verbesserte Nutztierhaltung in Bayern sorgen. Zudem erhoffe sich die Ministerin nun Unterstützung aus Bayern für das von ihr initiierte QS-Zeichen für gehobenen Qualitätsstandard bei Fleisch.
Künast machte deutlich, dass Umwelt und Tierschutz aus ihrer Sicht eng zusammen gehören. Die Massentierhaltung habe negative Auswirkungen auf die Umwelt, wie etwa die Übersäuerung der Böden. „Wir wollen das gesamte Ökosystem schützen und das einzelne Tier als Geschöpf wahrnehmen und entsprechend behandeln“, sagte sie.
Am vergangenen Mittwoch war die neue Legehennen-Verordnung in Kraft getreten, wonach keine Ställe mehr gebaut werden dürfen, in denen Tiere in Käfigbatterien gehalten werde. Die Agrar- und Verbraucherschutzministerin kündigte weitere Initiativen an, mit denen eine artgerechte Haltung von Nutztieren sichergestellt werden soll. „Es gibt fast überall Verbesserungsbedarf bei den Haltungsbedingungen, in der Bullenmast, bei Schweinen, Mastgeflügel, Pelztieren und Kaninchen“, sagte Künast.
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ciao
Andreas
Sinneswandel der Union beim Tierschutz.
Aufnahme als Staatsziel in das Grundgesetz noch in dieser Legislaturperiode / Schächt-Urteil gab den Ausschlag
Von Susanne Höll
und Christiane Karweil
Berlin – Mit dem Sinneswandel in der Union wird der Tierschutz vermutlich noch in dieser Legislaturperiode ausdrücklich als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Die Spitzengremien der CDU forderten die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Montag auf, einen solchen Schritt zu unterstützen. Vor zwei Jahren war eine von allen übrigen Bundestagsparteien geforderte Verfassungsänderung noch am Widerstand der Union gescheitert. In der Unionsfraktion hieß es, ein neuer Anlauf für eine Grundgesetzänderung „wird jetzt durchgehen“. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel begründete den Meinungswechsel mit dem jüngsten Urteil zur Rechtmäßigkeit des Schächtens in Deutschland. „Das hat viele Menschen aufgerüttelt“, sagte sie in Berlin. Ausschlaggebend für die Wende war nach Angaben aus der Union auch der bayerische Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU), der sich zur Überraschung auch von Teilen der Union für eine Verankerung des Tierschutzes in Artikel 20 des Grundgesetzes eingesetzt hat.
Mit Blick auf den Bundestagswahlkampf dürfte bei Stoibers Überlegungen auch das neue Bemühen von Rot-Grün um eine solche Grundgesetz-Änderung eine Rolle gespielt haben. SPD und Grüne haben einen neuen Anlauf unternommen, den Tierschutz entsprechend ihres Koalitionsvertrages doch noch in der Verfassung festzuschreiben und ihren ursprünglichen Entwurf mit neuer Begründung im Parlament vorgelegt. Diese Initiative wird auch von SPD und Grünen in Stoibers Heimatland Bayern stark unterstützt. Die Grünen dort wollen sogar eine Unterschriftenaktion zu diesem Thema starten. Im Bundestag war die erste Lesung des Änderungsgesetzes Ende Februar ohne Debatte verlaufen.
Verbraucherschutzministerin Renate Künast begrüßte die jüngsten Äußerungen Stoibers. „Endlich hat sich die Partei bewegt, an deren Widerstand wir vor zwei Jahren nicht vorbeikamen“, sagte die Grünen- Politikerin auf einem Kongress zur Agrarwende in der Nutztierhaltung des Bundes für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) in Berlin. Jetzt gehe es darum, konkrete Formulierungen der CDU/CSU abzuwarten, um zu sehen, wie Ernst der Vorstoß gemeint sei, oder ob es sich nur um einen medienwirksamen Vorschlag „rechtzeitig zu Ostern“ handele. Stoiber dürfe nicht bei der Kaninchenzucht in Ostdeutschland halt machen, er solle auch für eine verbesserte Nutztierhaltung in Bayern sorgen. Zudem erhoffe sich die Ministerin nun Unterstützung aus Bayern für das von ihr initiierte QS-Zeichen für gehobenen Qualitätsstandard bei Fleisch.
Künast machte deutlich, dass Umwelt und Tierschutz aus ihrer Sicht eng zusammen gehören. Die Massentierhaltung habe negative Auswirkungen auf die Umwelt, wie etwa die Übersäuerung der Böden. „Wir wollen das gesamte Ökosystem schützen und das einzelne Tier als Geschöpf wahrnehmen und entsprechend behandeln“, sagte sie.
Am vergangenen Mittwoch war die neue Legehennen-Verordnung in Kraft getreten, wonach keine Ställe mehr gebaut werden dürfen, in denen Tiere in Käfigbatterien gehalten werde. Die Agrar- und Verbraucherschutzministerin kündigte weitere Initiativen an, mit denen eine artgerechte Haltung von Nutztieren sichergestellt werden soll. „Es gibt fast überall Verbesserungsbedarf bei den Haltungsbedingungen, in der Bullenmast, bei Schweinen, Mastgeflügel, Pelztieren und Kaninchen“, sagte Künast.
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ciao
Andreas