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la loca
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Aschersleben/S.-A., 27.3.02
"Ich begrüße die neue Verordnung von Innenminister Manfred Püchel zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, die in der Kabinettssitzung vom 26. März vorgelegt wurde, ausdrücklich". Das erklärte Landrat Thomas Leimbach (CDU) am Mittwoch vor der Presse.Die Landkreisverwaltung habe mehrmals gegenüber dem Regierungspräsidium deutlich gemacht, dass der Landkreis notfalls auch eine eigene Verordnung erlassen würde, sagte Leimbach weiter. Er verwies aber darauf, dass ihm - wie jetzt geschehen - eine landesweite Verordnung "viel lieber ist".
In den vergangenen zwei Jahren habe die Landkreisverwaltung gemeinsam mit den Verwaltungsgemeinschaften und den eigenständigen Kommunen die Haltung der bisher als "gefährlich eingestuften drei Hunderassen" im Landkreis kontrolliert. Bei 115 Kontrollen, so der Landrat, seien 120 Besitzer überprüft worden. Zwölfmal wurde nach den Kontrollen eingeschritten und mussten bestimmte Auflagen, zum Beispiel zur Zwingerhaltung oder zur Einzäunung des Grundstückes, erteilt werden. In insgesamt 15 Fällen seien Ordnungsstrafverfahren eingeleitet und Bußgelder ausgesprochen worden.
"Mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung wird eine umfassende Grundlage zur Abwehr der von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren geschaffen und der Schutz der Bevölkerung verbessert", erklärte Minister Püchel (SPD). In der ab Juni geltenden Verordnung würden vier - bisher drei - Hunderassen genannt, bei denen von gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ausgegangen werden könne. Neu ist der Bullterrier. Für diese Hunde gilt laut Püchel ein Haltungsverbot. Lebende Tiere dürfen die Besitzer zwar behalten, sie müssen jedoch unfruchtbar gemacht werden. Püchel geht davon aus, dass die Tiere im Land langfristig aussterben.
saludos jeanny y la loca
[email protected]
"Ich begrüße die neue Verordnung von Innenminister Manfred Püchel zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden, die in der Kabinettssitzung vom 26. März vorgelegt wurde, ausdrücklich". Das erklärte Landrat Thomas Leimbach (CDU) am Mittwoch vor der Presse.Die Landkreisverwaltung habe mehrmals gegenüber dem Regierungspräsidium deutlich gemacht, dass der Landkreis notfalls auch eine eigene Verordnung erlassen würde, sagte Leimbach weiter. Er verwies aber darauf, dass ihm - wie jetzt geschehen - eine landesweite Verordnung "viel lieber ist".
In den vergangenen zwei Jahren habe die Landkreisverwaltung gemeinsam mit den Verwaltungsgemeinschaften und den eigenständigen Kommunen die Haltung der bisher als "gefährlich eingestuften drei Hunderassen" im Landkreis kontrolliert. Bei 115 Kontrollen, so der Landrat, seien 120 Besitzer überprüft worden. Zwölfmal wurde nach den Kontrollen eingeschritten und mussten bestimmte Auflagen, zum Beispiel zur Zwingerhaltung oder zur Einzäunung des Grundstückes, erteilt werden. In insgesamt 15 Fällen seien Ordnungsstrafverfahren eingeleitet und Bußgelder ausgesprochen worden.
"Mit der neuen Gefahrenabwehrverordnung wird eine umfassende Grundlage zur Abwehr der von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren geschaffen und der Schutz der Bevölkerung verbessert", erklärte Minister Püchel (SPD). In der ab Juni geltenden Verordnung würden vier - bisher drei - Hunderassen genannt, bei denen von gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ausgegangen werden könne. Neu ist der Bullterrier. Für diese Hunde gilt laut Püchel ein Haltungsverbot. Lebende Tiere dürfen die Besitzer zwar behalten, sie müssen jedoch unfruchtbar gemacht werden. Püchel geht davon aus, dass die Tiere im Land langfristig aussterben.
saludos jeanny y la loca
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