Subject: OVG Bremen hat entschieden: Hundeverordnung vorläufig teilweise
gekippt.
Viel Kritik am Bremer Innenressort
Hallo, Ihr Kämpfer,
das OVG Bremen hat in einem Eilverfahren am 21. 9. vorläufig über die
Normenkontrollklage einer Mastin-Espagnol-Besitzerin in einem Urteil
entschieden (OVG Bremen 1 D 290/00 und 1 D 291/00), das heute
veröffentlicht wurde.
Tenor:
Die Klägerin darf ihre Hündin wieder ohne Maulkorb ausführen ( aber, nur
weil "Amanda" erfolgreich mit Höchstnote einen Wesentest in Niedersachsen
abgelegt hat).
Die Klägerin muss keine Schilder mit dem Hinweis "Gefährlicher Hund" an
ihrem Haus und an ihrer Praxis anbringen.
Dagegen seien Rasselisten als Anordnungskriterium grundsätzlich möglich
(mangels anderer Gliederungs-Alternativen), aber nur dann, wenn auch die
wirklich gefährlichen Rassen gelistet werden. Zur Klärung dieser Frage hat
das Gericht dem Land Bremen einen umfangreichen Fragenkatalog für die
Hauptverhandlung zur Beantwortung bis zum 31. 10. 00 auferlegt.
Vor allem, weshalb die Liste nicht alle gefährlichen Rassen umfasse?
Weshalb die überaus auffälligen Schäferhunde und Rottweiler, die alle
Beißstatistiken anführen, nicht gelistet seien?
Wie die Bordeaux-Dogge von der Bremer Liste entspringen konnte, die auf
Intervention eines höheren Polizeioffiziers und Besitzers einen Tag vor
der Verabschiedung von der Verordnung gestrichen wurde?
Das Gericht wörtlich: "Es könnte deshalb zweifelhaft sein, ob sich die
Ungleichbehandlung der erwähnten Hunderassen durch sachliche Gründe
rechtfertigen lässt".
Auch bezweifelt das Gericht, dass die neue Hundeverordnung ohne einen
Teamtest für Hund und Halter ( Bremen kennt bisher keinen Wesenstest )
haltbar sein könnte, der es dann dem Besitzer jeden Hundes gleich welcher
Rasse gestatten würde, dem Maulkorbzwang zu entkommen.
Vorläufig seien daher auch hier Wesenstests anderer Bundesländer
anzuerkennen.
Sonst verstoße die Bremer HVO eindeutig gegen den Tierschutz.
Insgesamt, so das Gericht, ist die "konkrete Ausgestaltung der erlassenen
Polizeiverordnung offensichtlich unvereinbar mit höherrangigem Recht; zu
einem weiteren Teil besteht Klärungsbedarf, der den Ausgang des
Hauptsacheverfahrens gegenwärtig als offen erscheinen lässt".
Mit einem Wort: Deftige Kritik an unserem Innensenator Bernt Schulte, der
mit markigen Worten eine ungenügende HVO hingeschludert hat.
Freundliche Grüße aus Bremen, Klaus Jarchow
gekippt.
Viel Kritik am Bremer Innenressort
Hallo, Ihr Kämpfer,
das OVG Bremen hat in einem Eilverfahren am 21. 9. vorläufig über die
Normenkontrollklage einer Mastin-Espagnol-Besitzerin in einem Urteil
entschieden (OVG Bremen 1 D 290/00 und 1 D 291/00), das heute
veröffentlicht wurde.
Tenor:
Die Klägerin darf ihre Hündin wieder ohne Maulkorb ausführen ( aber, nur
weil "Amanda" erfolgreich mit Höchstnote einen Wesentest in Niedersachsen
abgelegt hat).
Die Klägerin muss keine Schilder mit dem Hinweis "Gefährlicher Hund" an
ihrem Haus und an ihrer Praxis anbringen.
Dagegen seien Rasselisten als Anordnungskriterium grundsätzlich möglich
(mangels anderer Gliederungs-Alternativen), aber nur dann, wenn auch die
wirklich gefährlichen Rassen gelistet werden. Zur Klärung dieser Frage hat
das Gericht dem Land Bremen einen umfangreichen Fragenkatalog für die
Hauptverhandlung zur Beantwortung bis zum 31. 10. 00 auferlegt.
Vor allem, weshalb die Liste nicht alle gefährlichen Rassen umfasse?
Weshalb die überaus auffälligen Schäferhunde und Rottweiler, die alle
Beißstatistiken anführen, nicht gelistet seien?
Wie die Bordeaux-Dogge von der Bremer Liste entspringen konnte, die auf
Intervention eines höheren Polizeioffiziers und Besitzers einen Tag vor
der Verabschiedung von der Verordnung gestrichen wurde?
Das Gericht wörtlich: "Es könnte deshalb zweifelhaft sein, ob sich die
Ungleichbehandlung der erwähnten Hunderassen durch sachliche Gründe
rechtfertigen lässt".
Auch bezweifelt das Gericht, dass die neue Hundeverordnung ohne einen
Teamtest für Hund und Halter ( Bremen kennt bisher keinen Wesenstest )
haltbar sein könnte, der es dann dem Besitzer jeden Hundes gleich welcher
Rasse gestatten würde, dem Maulkorbzwang zu entkommen.
Vorläufig seien daher auch hier Wesenstests anderer Bundesländer
anzuerkennen.
Sonst verstoße die Bremer HVO eindeutig gegen den Tierschutz.
Insgesamt, so das Gericht, ist die "konkrete Ausgestaltung der erlassenen
Polizeiverordnung offensichtlich unvereinbar mit höherrangigem Recht; zu
einem weiteren Teil besteht Klärungsbedarf, der den Ausgang des
Hauptsacheverfahrens gegenwärtig als offen erscheinen lässt".
Mit einem Wort: Deftige Kritik an unserem Innensenator Bernt Schulte, der
mit markigen Worten eine ungenügende HVO hingeschludert hat.
Freundliche Grüße aus Bremen, Klaus Jarchow