Brandenburg /Spree-Neiße Kreis Urlaub/Arbeit

kerstin+hogan

10 Jahre Mitglied
Hundehalter mit einem Kat 1 Hund hier ???? speziell Standart Bullterrier....

Habe ein Arbeitsangebot für ne gewisse Zeit im o.g. Raum angeboten bekommen.
Nun hab ich schon in das Gesetz geguckt....sieht ja übel aus :(

*In Mehrfamilienhäusern ist es untersagt....bzw nur mit MK

außerhalb des eingefriedetem Grundstück nur mit MK + 2 Meter Leine....:(
wie wird denn da so kontrolliert ??

Muß ja evtl 2.Wohnsitz anmelden ....was habt ihr für den Antrag bezahlt ? Hundesteuer ? berechtigtes Interesse ?

Danke für Antworten :hallo:


 
  • 3. Juni 2024
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Hi kerstin+hogan ... hast du hier schon mal geguckt?
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In Brandenburg bekommt man keinen Kat 1 genehmigt. Also dort keine Haltung eines Bullis möglich.
 
Um welchen Ort handelt es sich denn? Der Spree-Neiße-Kreis liegt doch nicht allzu weit weg von der Grenze zu Sachsen, eventuell wäre das noch eine Option?!
Frag doch einfach mal beim zuständigen OA nach, wie sich das Ganze bei einem Zweitwohnsitz verhält. Ansonsten hat kitty natürlich Recht - Kat.1 bekommst du in Brandenburg leider nicht genehmigt.
 
laut Gesetz ist es u.a. mit dem berechtigtem Interesse möglich....

nein Sachsen ist leider nicht möglich -weil ich am Arbeitsplatz wohnen muß !

Beim OA ist erst in 3 Wochen wieder der zuständige Beamte da...:( + die anderen konnten es mir leider nicht beantworten....es ging mir ja auch um die höhe des Antrages & die Hundesteuer.

und bis dahin muß ich mich längst entschieden haben -wegen dem Arbeitsplatz....
 
Du bekommst in BB definitiv keinen Kat.1 genehmigt, wirklich nicht.
Ruf Christine Prochnow von der Staff-Hilfe an, die kann dir auch helfen. :hallo:

Hundesteuer müsstest du doch nur am Erstwohnsitz - also dort, wo du dich mehr aufhälst, entrichten, würde ich jetzt mal behaupten.
 
Der Hund muss da gemeldet sein, wo er sich die meiste Zeit auf hält und dort muss dann auch die Steuer entrichtet werden.
Und wenn die genannte "gewisse Zeit" länger ist als ein Paar Wochen, wo dann auch das OA sicher nichts gegen hätte, dann muss man seinen Hund ummelden. Aber da es sich um einen Kat 1 Hund handelt, wird man das nicht genehmigt bekommen.
 
danke erstmal.....ich hab mir jetzt zum 3.mal das gesetz durch gelesen + entweder bin ich zu blond ....für das behörden deutsch......ich kann nicht lesen das es verboten ist....außer klar mit MK außerhalb - versicherung-sachkunde etc..pp....

frau prochnow hatte eben keine zeit - bei BiN ist dauerbesetzt......und bis morgen mittag muß ich ne zusage machen......so ein geiler job ....es wäre so ärgerlich ihn nur wegen diesem sch..ß gesetz nicht annehmen zu können :heul:

werd morgen dann mal in cottbus bei der behörde anrufen....
 
Aus den Gesetzt kann man, wie du schreibst wirklich nur heraus nehmen, dass man besonderes Interesse braucht. Wie ja z.B. in NRW auch.
Der Unterschied ist nur, dass man in NRW anerkennt, dass einen Hund aus dem Tierschutz zu nehmen besonderes Interesse ist und in Brandenburg eben nicht.
Daher wirst du dort wohl keine Chance haben. Aber probieren kannst du es ja trotzdem mal bei dem Beamten vom OA.
Viel Glück. Und wenn nicht, dann findet sich vielleicht noch ein andere Job. Daumen drück.
 
Hi.

Genau das ist der Knackpunkt.
Ein Kat 1 wird nur genehmigt, wenn ein besonderes Interesse besteht.

Das Land Brandenburg erkennt aber in keinem Fall ein besonderes Interesse an der Haltung eines Kat 1 an. In gar keinem Fall, für das Land Brandenburg kann man kein besonderes Interesse an der Haltung eines Kat 1 begründen. Es wird nichts, aber auch gar nichts anerkannt.

Weder Wohnortwechsel noch Arbeitsplatzwechsel noch dass man den Hund schon jahrelang ordnungsgemäß hält, noch dass der Hund einen Wesenstest hat... interessiert die Brandenburger alles nicht. Brandenburg genehmigt die Haltung eines Kat 1 einfach nicht.

Gruß
tessa
 
Ich würde mich in diesem Fall mal direkt ans Innenministerium wenden und denen mal schildern was los ist.

Ich weiß auch das in Brandenburg kein Kat1 genehmigt wird, aber es ist echt ein Unding! :sauer:

Wenn es kein berechtigtes Interesse gibt, dann sollen sie es gefälligst aus dem Gesetz nehmen und das Gesetz ändern.
 
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