Bewilligung Ordnungsamt Maulkorbbefreiung

Len

hallo,

weiß evtl. jemand von euch wie lange sich das O-Amt zeit lassen darf mit der genehmigung für die Maulkorb und leinenbefreiung?



danke


LG
Len
 
  • 1. Juni 2024
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Hi Len ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo !!

Hört sich an als würdest du schon länger warten !!! Wann hast du den die Test´s mit deinem Hund gemacht ??

Frag doch sonst einfach nochmal nett nach... wenn man den Mitarbeitern dort erklärt warum einem das so wichtig ist (..blöde Sprüche von Fußgängern, kann den Hund noch nicht frei laufen lassen, usw.) beieilen sie sich meistens !!

Viel Glück!! :)

Gruß Steffi mit Murmel
 
hallo, steffi

nett nachfragen wird kaum gehen, weil der typ der das bearbeitet ein riesen A........
ist.musste dem schon mit klage drohen weil er mir die leinenbefreiung, außerhalb der befriedungen, nicht geben wollte.
denke er läßt sich absichtlich zeit. im november haben wir den wesenstest gemacht. seitdem warte ich.
habe ihm auch gesagt das der hund schon 16 jahre alt ist, in der hoffnung er beeilt sich.
das war der unfreundlichste, großkotzigste typ, den ich je in einer behörde sprach.

so nach dem motto: sie wissen ja das solche rassen...bla bla bla..und warum haben sie denn keinen hund aus unserem tierheim...blablabla....und warum denn eine solche rasse...und haben sie denn auch die letzte bewilligung schon bezahlt...blabla...

eben ein dummes a.........................! weißt schon...

trotzdem danke für die antwort

LG

Len
 
Bei uns läuft es so daß man z.B. samstags den Test macht, spätestens Mittwoch darauf ist die Bescheinigung vom Veterinär da. Dann sofort damit zum OA und man bekommt sofort die Karte mit der Leinen und Maulkorbbefreiung.
Bei Hunden besonderer Rassen (können wir selber abnehmen), haben wir die Papiere am Prüfungstag fertig, nach dem bestandenen Test fülle ich alles aus und unterschreibe, dann kannst Du alles gleich mitnehmen. Dann auch sofort zum OA, spätestens am nächsten Tag und Du bekommst sofort die Karte. Voraussetzung ist daß Du alle Papiere mit hast (Sachkunde, Führungszeugnis usw)
 
bei uns scheinbar nicht.
werde mich mal erkundigen, wie lange die sich zeit lassen "dürfen".

LG

Len
 
Von wo kommst Du? Wie ich gelesen habe hast Du bei uns den Verhaltenstest gemacht, dann müßtest Du ja aus der näheren Umgebung kommen. Ich kenne so einige OA, weil ich mit denen schon zu tun hatte weil unsere Leute da Stress mit hatten. Vielleicht kann ich Dir ja helfen.
 
habe den bei euch gemacht, weil der bei uns noch ewigs gedauert hätte.
komme aus dem kreis soest.

dank dir

LG
Len
 
N`abend,
also grundsätzlich hat eine Verwaltungsbehörde 3 Monate Zeit über einen Antrag zu entscheiden. Eventuell kann sich die Behörde bei besonderen Umständen oder Personalmangel auch länger Zeit lassen.
Es kommt auch auf die Entscheidungsgrundlage an. In NRW z.B. sind seit Inkraftreten des Landehundegesetzes ( 01.01.03) für Erlaubnisse und Maulkorb- und Leinenbefreiungen gelten bei § 3 Hunden 6 Wochenfristen für die Erbringung der Nachweise und Erlaubnisse. Vergleiche Verwaltungsvorschriften zum LHG aus Mai 2003- kann man auf der Homepage vom MUNLV nachlesen.
Wir hatten unsere Anträge im Juli 2000 gestellt- dann geschah lange nicht`s- Im Oktober 2000 habe ich mit meiner Pocke eine Begleithundprüfung absolviert- Es geschah wieder nix -mit der Begründung nur ein Test vom beamteten Tierarzt hätte Relevanz. Habe dann noch eine Bescheinigung aus 96 vom VetAmt vom Vorbesitzer eingereicht. Es geschah noch immer nix-
Im Ferbruar 2001 erhielt ich die Haltererlaubnis- Mittlerweile war meine Akte beim Amt schon was für Bodybilder geworden, weil die von mir monatlich aktuelle Gutachten und Fachartikel über generrellen Maulkorb- und Leinenzwang erhlielten.
Im Mai 2001 nutzte ich die Gelegenheit von Aachen nach Bielefeld zur Landespolizeihundschule zu Fahren um dort an einem "Wesenstest" der von der IG Mensch und Hund organisiert wurde teilzunhemen. Mein Pöckchen bestand auch diesen. Dazu muß ich anmerken, daß die erste Möglichkeit diesen Test beim zuständigen Veterinäramt zu machen im August 2001 angeboten wurde.
Dort erschien ich mit Hund und Testergebnis um Nachzufragen weshalb ich den Test nochmals machen sollte.
Die Veterinärin sagte: Sie sind doch die mit dem Hantier- Noch ein Wort von Ihnen und ich erkläre mich für befangen.
Das war für mich der Anlass einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Aachen zu stellen- der dann im November 2001 zu meinen Gunsten entschieden wurde.
MFG
Ute & O
 
ich habe, nachdem alle Unterlagen fertig zur Entscheidung auf dem Amt lagen, nach genau zwei Monaten eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht und eine Untätigkeitsklage angekündigt.

Die Untätigkeitsklage kann nach drei Monaten Nichtstun gegen das Amt erhoben werden.

Begründung:
Tierquälerei und Förderung des auffälligen/aggressiven Hundeverhaltens durch ständige Leinen- und Maulkorbpflicht. Belege: Doktorarbeiten von Mittmann (2002), Bruns und Böttjer (jeweils 2003) TiHo Hannover ( )

Nach Absenden der Dienstaufsichtsbeschwerde war die Leinen- und Maulkorbbefreiung zwei Tage später da, mit Datum von vor einer Woche. Ob es wirklich schon eine Woche vor dem Abschicken herumgelegen hat oder zurückdatiert wurde, ist mir unklar.

Jedenfalls gab es nicht einmal einen Kostenbescheid dazu. Ich habe dann gleich sachlich und höflich meine Dienstaufsichtsbeschwerde für erledigt erklärt.
 
das sind kompetente antworten.

danke an euch!
@andreas: werde ich auch tun, wenn bis ende jan. nichts gekommen ist, danke dir!

und pocke: WELCOME hier im forum! hast ja `ne knuffige maus!

LG

Len
 
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