Hallo,
Ihr müsst mir mal helfen.Und zwar wollten wir im Oktober für 1 Woche an die Ostsee.
Nun bin ich leicht überfragt und brauche Antworten.
Gefunden habe ich folgendes:
Hundehalter und Hundeführer, die sich nur vorübergehend mit einem gefährlichen Hund im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sind von der Erlaubnispflicht nach § 4 befreit. Sie haben bei einem Aufenthalt von mehr als drei Tagen der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde das Mitführen des gefährlichen Hundes und die Dauer des Aufenthaltes anzuzeigen.(6) Die Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden können für ihren Bereich ergänzende Verordnungen erlassen, wenn dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist.(7) Die Bestimmungen kommunaler Satzungen über die Benutzung öffentlicher Einrichtungenbleiben unberührt.
So nun meine Fragen:
1.Wenn ich das zuständig Amt informiert habe, bekomme ich dann von denen ein schreiben, das ich bei eventueller Kontrolle vorzeigen kann?
2.Darf ich mein Hund während des Aufenthaltes an einer Leine halten die Länger ist als zwei Meter?Muss sie ein Maulkorb tragen?
3.Darf sie auch ohne Leine laufen zb Hundestrand? Oder ist das generell Verboten?
4.Muss ich sonst noch was mit mir führen wie zb Haftpflichtversicherungsnachweis, impfpass ect?
5.Muss ich sonst noch was wissen ?
Ich bzw der Hund haben weder Sachkundenachweis und Wesenstest, da wir im schönen NDS wohnen
Ganz großes Dankeschön schoneinmal im vorraus für Eure Antworten.
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Ihr müsst mir mal helfen.Und zwar wollten wir im Oktober für 1 Woche an die Ostsee.
Nun bin ich leicht überfragt und brauche Antworten.
Gefunden habe ich folgendes:
Hundehalter und Hundeführer, die sich nur vorübergehend mit einem gefährlichen Hund im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sind von der Erlaubnispflicht nach § 4 befreit. Sie haben bei einem Aufenthalt von mehr als drei Tagen der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde das Mitführen des gefährlichen Hundes und die Dauer des Aufenthaltes anzuzeigen.(6) Die Kreis- und örtlichen Ordnungsbehörden können für ihren Bereich ergänzende Verordnungen erlassen, wenn dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist.(7) Die Bestimmungen kommunaler Satzungen über die Benutzung öffentlicher Einrichtungenbleiben unberührt.
So nun meine Fragen:
1.Wenn ich das zuständig Amt informiert habe, bekomme ich dann von denen ein schreiben, das ich bei eventueller Kontrolle vorzeigen kann?
2.Darf ich mein Hund während des Aufenthaltes an einer Leine halten die Länger ist als zwei Meter?Muss sie ein Maulkorb tragen?
3.Darf sie auch ohne Leine laufen zb Hundestrand? Oder ist das generell Verboten?
4.Muss ich sonst noch was mit mir führen wie zb Haftpflichtversicherungsnachweis, impfpass ect?
5.Muss ich sonst noch was wissen ?
Ich bzw der Hund haben weder Sachkundenachweis und Wesenstest, da wir im schönen NDS wohnen
Ganz großes Dankeschön schoneinmal im vorraus für Eure Antworten.
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