Allgemeine Versicherungsfrage

engel54

10 Jahre Mitglied
Vor ein paar Tagen kam es bei einer Frage zur einer heftigen Diskussion.Und zwar:
Du bezahlst seit Jahren immer regelmässig die Versicherung.Nun wurde es einmal vergessen.Merkst dies leider erst später.Bezahlst diese Prämie und am gleichen Tag
passiert was.
Und hier kam nun die Diskussion - Zahlt die Versicherung im Schadensfalle,oder zahlt sie erst dann,wenn der Zahlungseingang bei der VS vermerkt ist.????
Erst sagte ich,daß der Einzahlungstag zählt,aber die anderen haben mich ganz verunsichert.
Es ging ganz hitzig her und es wurde auch keine VS-Art ausser acht gelassen,wobei es auch hier hieß,es käme auf die VS-Art an.Bin da laufend am überlegen,was jetzt stimmt.
Habt ihr ne Antwort für mich?
 
  • 29. April 2024
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Hi engel54 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nee,weder noch.Es ging da einfach um diese Frage.Da hat sich wirklich ne hitzige Diskussion entwickelt.Und weil das so hitzig war,geht mir die Frage bzw. Antwort nicht aus dem Kopf.
Jetzt stellt sich natürlich ne neue Frage für mich,lach.Macht das denn einen Unterschied bei Mahnung bzw. Kündigung???
Wenn mir das mal passiert wäre,wüßte ich ja genau,ob ich recht habe.Aber so....
 
Ich denke einfach mal ( sicher weiß ich es nicht) das du solange du gemahnt wirst Deckungsschutz hast.....doch wenn du gekündigt bist setzt dieser aus bis deine Zahlung eingegangen ist, bei der Versicherung.
 
Versicherungen pflegen tatsächlich auch erst zu mahnen, bevor sie den Versicherungsschutz verweigern. (Wenn nicht - falscher Versicherungsverein!)
Wäre ja fatal für evtl. Geschädigte, wenn man plötzlich ohne Versicherungsschutz da steht ohne es bemerkt zu haben. Das wäre ja der Fall, den du beschrieben hast.

Ansonsten - mal in den Vertrag schauen oder einfach den/einen Versicherungsvertreter fragen!
 
Danke für eure Antworten.Ich werd mal bei meiner Versicherung nachfragen,wie sowas gehandelt wird.Mit den Worten hab ich es mehr,als mit den Buchstaben.
Nee nee,ich kann lesen,lach.Aber ich werd beim Lesen immer so ungeduldig und dann überflieg ich meistens nur.Aber im Gespräch kann ich dann schon hartnäckiger sein.
Also-nochmals danke
 
Aber ich werd beim Lesen immer so ungeduldig und dann überflieg ich meistens nur.

Das ist der große Fehler, den man sich bei Versicherungen nicht leisten darf. Wie genau das gehandhabt wird, steht nämlich im Kleingedruckten der Verträge. Und da wäre theoretisch alles möglich von "Versicherungsschutz erlischt bei der ersten verspäteten Zahlung" bis hin zu "der Versicherungsschutz besteht bis 3 Monate nach..." Darüber hinaus gibt es so etwas wie Kulanz: Im Vertrag stehen die Regeln xy, aber die Versicherung drückt ein Auge zu und zahlt trotzdem. Oder der entgegengesetzte Fall (gerne genommen bei ärztlichen "Kunstfehlern":( Die Versicherung müsste eigentlich zahlen, zieht sich aber mit juristischen Winkelzügen aus der Affäre, schindet Zeit, hofft auf eine (kostengünstigere) außergerichtliche Einigung, weil dem Gegner/Geschädigten das Geld ausgeht oder gar auf eine "biologische Lösung".

Insofern konnte in Eurer Diskussion niemand Recht oder Unrecht haben. Es hängt immer davon ab, wie der einzelne Vertrag beschaffen ist und wie kulant der Versicherer ist.

Viele Grüße
Petra
 
@Petra
rot-werden-und-schämen-tu-ich-mich,lach.Aber Du hast ja Recht.Weil ich immer so ungeduldig bin,schau ich auch immer,daß ich Unterlagen mit heim nehmen kann,wo ich dann halt 3x anfangen kann zu lesen oder jemand mir beim durchlesen hilft.
Bei Verträgen,die vor Ort unterschrieben werden müssen,verlass ich mich sehr häufig auf das,was mir mein Gegenüber vorher erzählt hat.Bin halt auch sehr gutgläubig und GsD nur 1x auf einen,ich sag mal,Vortäuscher reingefallen.Deswegen versuch ich immer,die Unterlagen mitzunehmen
 
Jetzt hab ich gelacht.
Ich werd dann meinen Lag mal versuchen zu überreden,mich zu heiraten.Der ist Beamter und kennt sich mit Texten gut aus,grins.
 
... irgendwofür muss die Heirat ja gut gewesen sein... :p
 
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