ADRK nimmt Wesenstest für alle Rassen ab

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
ADRK nimmt Wesenstest für alle Rassen ab


Der Allgemeine Deutsche Rottweiler-Klub (ADRK) bietet Hundehaltern die Möglichkeit, Hunde aller Rassen - auch der Anlage 1 und 2 der NRW-Hundeverordnung - nach der Begleithundeprüfung auszubilden und an einem Verhaltenstest nach der neuen NRW-Hundeverordnung teilzunehmen. Darauf weist der erste Vorsitzende, Paul Fleige aus Werne, hin.

Um den Verhaltenstest bestehen zu können, muss der Hund im Gehorsam stehen, den Kommandos "Sitz", "Platz" und "Hier" folgen, sich im Umgang mit anderen Menschen und Artgenossen freundlich und umgänglich zeigen sowie sich gegenüber Fahrradfahrern, Joggern, Autos und auch einer Menschenmenge ruhig und gelassen geben.
Während der Übungsstunden, die regelmäßig besucht werden müssen, haben alle Hunde und ihre Halter die Möglichkeit, die erforderlichen Kenntnisse zu erlernen und zu üben. Übungsstunden auf dem Ausbildungsplatz in Bergkamen sind Mittwoch und Samstag von 16 bis 18 Uhr sowie Sonntag von 10 bis 12 Uhr.

Interessenten sollten einige Formalien beachten: Alle Hunde müssen behördlich gemeldet, haftpflichtversichert und geimpft sein; Hunde der Anlage 1 und 2 müssen mit einem Chip gekennzeichnet sein. Die entsprechenden Unterlagen müssen in der ersten Übungsstunde dem Ausbildugnswart vorgelegt werden.
 
  • 29. April 2024
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Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Watson !
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Gestern hatte ich meinen Termin für die SK , dort waren auch einige Mitglieder des ADRK und boten den Teilnehmern auch ähnliches an.

Sicher sie werden die Hunde nach der Begleithundeprüfung ausbilden und auch einen Verhaltenstest nach der LHV-NRW durchführen aber ob dieser bei den Behörden für die Hunde der Anlage 1 abgenommen bzw. anerkannt wird wage ich zu bezweifeln.

Der Zuständige Mitarbeiter des Veterinäramtes konnte auch nichts genaues dazu sagen.

Da ich ja aus NRW komme versuche ich mich mal schlau zu machen und werde das Ergebnis natürlich direkt weitergeben.

Schöne Grüße

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merlin
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So was kommt in Hessen lt. unserem IM gar nicht in die Tüte. Wesenstests dürfen nur 4 Tierärzte (in ganz Hessen) und 35 Diensthundeführer (gleichheitig VDH-Sachverständige) machen.
Die kann er besser kontrollieren und die Tierärzte sind ihm immernoch ein Dorn im Auge .....

Liebe Grüße

Beckersmom
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:
Wesenstests dürfen nur 4 Tierärzte (in ganz Hessen) und 35 Diensthundeführer (gleichheitig VDH-Sachverständige) machen.
Die kann er besser kontrollieren und die Tierärzte sind ihm immernoch ein Dorn im Auge .....

[/quote]

Hi Beckersmom,

nicht schon wieder die alte Leier: Die bösen, bösen beeinflussten VDH-Sachverständige und die ach so guten Tierärzte.

Ich für meinen Teil gehe dann doch lieber zu nem VDH-Sachverständigen, als dass ich mich von den Tierärzten regelrecht abzocken lasse. Siehe die Gebühren von Tierärzten in anderen Bundesländern wie z.B. Niedersachsen. Die hatten auf Ihren Treffen nichts besseres zu tun, als darüber zu diskutieren, was sie uns denn nun abknöpfen können.


Gruss
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Mark
 
Ähm Mark,

hab ich irgendetwas über die VDH-Sachverständigen gesagt????? Ich war selbst bei Willnat, wie Du weißt, und fand den Mann absolut klasse. Ich weiß selbst, daß die Tierärzte ziemlich arg hinlangen und auch gerne noch ein paar "Therapiestunden" geben.

Mein Kommentar ging dahin, daß es in Hessen nicht möglich ist - oder jemals sein wird - daß zum Beispiel der Test vom ADRK abgenommen werden darf.
Nicht mehr und nicht weniger.....

Gruß

Beckersmom
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Ach, und noch war Mark:

es handelt sich bei den Diensthundeführern um Polizisten und rate mal, wer deren oberster Dienstherr ist????? Für mich ist das schon ein bißchen ein Interessenskonflikt, auch wenn einige auf Herrn Bouffier schimpfen. Am Ende ist und bleibt er doch ihr oberster Chef und bestimmt wo's langgeht....

Gruß

Beckersmom
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Klar Mom, hab das schon verstanden, aber es gab ja schon oft Andeutungen, dass es z.B. sowas wie eine Quotenregelung für die Diensthundeführer geben soll. So ein Kommentar fiel soweit ich weiss noch bei der Diskussion warum Herr Müller aus Dreieich nicht mehr testen dürfe.

Einige Bekannte von mir waren bei ihm und zum Teil warten die heute noch auf die schriftliche Zusendung ihres Wesenstests !!!! Wenn sie Pech haben dürfen die das ganze noch einmal machen. Herr Müller wurde wohl hauptsächlich aufgrund seiner Unzuverlässigkeit die Zulassung entzogen.

Nochmal zum ADRK. Dieser ist doch auch dem VDH angeschlossen oder nicht ??? Hat jeder einzelne Verband eigene Sachverständige oder nur der Dachverband ??

Gruss
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Mark

[Dieser Beitrag wurde von Mark am 16. Februar 2001 editiert.]
 
Hi Beckers:

Rate mal, wer mein oberster Dienstherr ist - muß ich mich jetzt aus der KSG verabschieden?

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shevoice
 
Hallo Shevoice,

Himmel bewahre, um Gotteswillen, NEIN!!!!!

Es regt mich halt nur unheimlich auf, daß die einzigen Berater unseres IM bei der ganzen Verordnerei eben seine Diensthundeführer waren (hat er selbst zugegeben bei der Sendung Stadtgespräch).

An Mark:

Also ich habe wegen Herrn Müller aus Dreieich etwas ganz anderes gehört und zwar von einer guten Freundin, die Herrn Müller sehr gut kennt. Ihm wurde die Zulassung als Sachverständiger entzogen, weil er an einem Samstag bei 15 Hunden den Wesenstest abgenommen hat. Übrigens fängt die Gemeinde Rodgau nun an, die älteren Gutachten von Herrn Müller nicht mehr anzuerkennen. Sch ....

Gruß

Beckersmom
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Hi Mom,

wie gesagt, ein Bekannter von mir, der den Bruder von meinem Rüden hat, war mit seinem Hund bei Herrn Müller zum Wesenstest. Er wartet bis heute auf die schriftliche Bestätigung, aber bezahlt hat er dafür natürlich schon
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. Nach meinen Kenntnissen soll dies kein Einzelfall sein.

Gruss
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Mark
 
Hallöchen!

Also ich glaube kaum, daß Hr. Müller die Zulassung entzogen wurde, weil er unzuverlässig ist und kann auch in keiner Hinsicht den Vorwurf hinsichtlich der Unzuverlässigkeit bestätigen. Wir erhielten die Zusendung des Wesenstest innerhalb von paar Tagen wie vereinbart von Hr. Müller.
Ich denke, daß die Zurückziehung der Zulassung aus dem Grund geschehen ist, weil Herr Müller dem Innenministerium ein Dorn im Auge war. Hr. Müller hat kein Blatt vor den Mund genommen und nicht verschwiegen, was er über die Verordnung und Bouffier denkt (nichts Gutes!!!).


Viele Grüße,
Beate & Sina
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Hallo watson
Habe dazu am samstag im chat schon erwähnt, daß wir
von der Stadt Gladbeck angeschrieben worden sind, den ADRK alternativ zum Veterinäramt zu nutzen.
Ich weiß bloß nicht, wie ich das gescannte Dokument hier ins Forum kriege.
Ich kanns ja als email an webmaster schicken oder so.
Im übrigen hat der ADRK-Vorstand gerade seine forumseite wegen übler Vorkommnisse bis auf weiteres geschlossen.
Wir warten noch auf genauere Informationen zur Durchführung, die man uns Ende Februar mitteilen will(ADRK-Geschäftstelle)

Liebe rottigrüsse von felis


Gruß von Bine
 
Hi Bine !

Herzlich Willkommen im Forum der KSG
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Aus Deiner Signatur entnehme ich das Du einen oder mehrer Rottis hast, oder seh´ ich das falsch ?

Das Du mit einem Anlage 2 Hund den Test bei bestimmten Zuchtverbänden ablegen kannst ist völlig richtig und steht auch in den Verwaltungsvorschriften, aber ich bezweifle immer noch das dies auch für Anlage 1 Hunde gilt, bzw. das der Test bei Anlage 1 Hunden anerkannt wird.

Ich wäre Dir sehr Dankbar wenn Du mich darüber informieren könntest wie die Sachlage bei Euch ist.
Ich wäre sicher froh wenn ich mich irren würde.

Schöne Grüße

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merlin
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 20. Februar 2001 editiert.]
 
Hallo zusammen,
ich habe gestern die SK bestanden und dabei die Gelgeneheit genutzt, mich noch ca 2 Stunden mit den Damen und Herren vom Ordnungsamt und Veterinäramt zu unterhalten. Die waren eigentlich recht nett (obwohl das ganze bis nach 19 Uhr ging, und das an einem Freitag!. Die halten von LHV das gleiche wie wir Halter auch! Nach deren Aussage ist es möglich, mit einem Anlage-2-Hund alternativ zum Wesenstest eine Begleithundeprüfung bei VDH-anerkannten Vereinen (z.B. ADRK) abzulegen, eine Liste mit den entsprechenden Vereinen gaben die gleich mit).
Mit einem Anlage-1-Hund geht das nicht, die müssen einen Wesenstest beim Amtsveterinär absolvieren. Aber die meinten, daß sie nur solche durchfallen lassen würden, bei denen sie es mit ihrem Gewissen absolut nicht vereinbaren könnten, das diese Hunde ohne Maulkorb oder Leine rumlaufen. Und das wären wohl die wenigsten. Und denen, die den Test nicht bestehen würden, würde auch weiter nichts passieren, die würden dem Halter weder weggenommen noch eingeschläfert, sondern würden eben solange mit Leine und Maulkorb rumlaufen müssen, bis sie bewiesen hätten, daß sich ihr Verhalten gebessert hat.

Außerdem haben sie uns noch einige Tipps, z.B. Widerspruch gegen die erhöhte Kampfhundesteuer einreichen usw.

Viele Staffi- und Rottigrüße an alle
Sammy
 
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