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Nope. OB die Steuer mit einem WT ermäßigt wird, ist Gemeindesache. Die Gemeinden können auch entscheiden sie erheben GAR keine Steuer, oder sie erheben keine höhere Steuer für Listenhunde. Aber sie können eben auch entscheiden, dass sie wegen einem WT nicht ermäßigen.
Doch hast Du...nach HundVerbrEinfG. Siehe NDS.
@ kerstin 1
Und was ist mit der Hundesteuersatzung, von Halle (Saale)?
Kein Wort von Ermäßigung, nach bestandenem WT.
Eine zuverlässige Rechtsquelle, zu deiner Aussage, wäre da hilfreich!
Nein....Du verstehst es nur nicht. Diese Rassen gelten in Deutschland als gefährlich. WT hin oder her. Deswegen ist es auch rechtens wenn NDS, oder Sachsen, oder Bayern, oder wo auch immer in Deutschland, auf diese "gefährlichen" Rassen eine höhere Steuer erhoben wird.
Nimm Zwickau als Beispiel. Hundesteuersatzung gibts als Pdf im Netz.
Oder suche von mir aus einen Passus der für GANZ Sachsen gilt, in dem steht dass Hunde nach dem WT nicht mehr höher besteuert werden dürfen. Wirst Du nicht finden.
Am häufigsten wird das heutige Urteil auf den Schäferhund zurück fallen. Schließlich werden die auffälligen Hunde anderer Rassen auch dieser Steuer unterworfen. Und der Schäferhund beisst nun mal laut Statistk am häufigsten.
Das wird die betroffenen Schäferhundfreunde bestimmt erfreuen; ein ehemaliger? SV Leistungsrichter, der ehemalige Hauptgeschäftsführer des SV waren maßgeblich beteiligt an der Gefahrenhundeverordnung Bayern und legten damit den Grundstein für diese Abzocke. Es gab ja auch schon klagen von betroffenen Schäferhundhaltern. Auf einmal hatten se nen gefährlichen Hund. Ach nee, der ist doch Kulturgut Im Vergleich zu anderen Rassen durfte der wenigstens einmal zubeissen
.
[.............
das würde aber im gleichen atemzug bedeuten das jede gemeinde eine eigene liste erstellen kann.
weil die ganzen rassen sind in ganz sachsen gar nicht gelistet und schon gar nicht die mischlinge.
ich ruf heute mal dort an weil das was dort steht kann ich kaum glauben
Was genau heißt das Urteil denn nun? Kann ich nun behaupten mein Hund kostet mich 5 Euro im Monat und ich muss dann maximal 60 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen?
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das würde aber im gleichen atemzug bedeuten das jede gemeinde eine eigene liste erstellen kann.
weil die ganzen rassen sind in ganz sachsen gar nicht gelistet und schon gar nicht die mischlinge.
ich ruf heute mal dort an weil das was dort steht kann ich kaum glauben
Ist soweit richtig, wie es nur eine, im geringsten, haltbare Grundlage dazu gibt.
Bei einem Kuvasz hat ein Gericht z.B. nein gesagt.
Ich schaue mal, ob ich das Urteil wieder finde.
Ob das Ganze etwas mit Logik zu tun hat kann man sich aber, mit Recht, streiten!
sorry crabat muss dir recht geben hab dort angerufen.
aber wie gesagt das bedeutet das die gemeinde ja eine liste erstellen kann wie sie will.
wozu brauchts dann die landeslisten,da gehts ja nicht blos um die steuer in zwickau darfst du die hunde ohne wt nicht mal halten ,heir darfst du das auch ohne blos du musst dann dementsprechend die auflagen erfüllen,
da kann sich ja faktisch jede gemeine über die landesverordung weg setzen.
naja wieder was dauzu gelern
fazit :
nie nach zwickau ziehen
Am häufigsten wird das heutige Urteil auf den Schäferhund zurück fallen. Schließlich werden die auffälligen Hunde anderer Rassen auch dieser Steuer unterworfen. Und der Schäferhund beisst nun mal laut Statistk am häufigsten.
Das wird die betroffenen Schäferhundfreunde bestimmt erfreuen; ein ehemaliger? SV Leistungsrichter, der ehemalige Hauptgeschäftsführer des SV waren maßgeblich beteiligt an der Gefahrenhundeverordnung Bayern und legten damit den Grundstein für diese Abzocke. Es gab ja auch schon klagen von betroffenen Schäferhundhaltern. Auf einmal hatten se nen gefährlichen Hund. Ach nee, der ist doch Kulturgut Im Vergleich zu anderen Rassen durfte der wenigstens einmal zubeissen
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Sorry aber dieses Geleiere über den SV ist langsam echt nervig... wie so ne Schallplatte mit Sprung
Wie wäre es, wenn du dein Trauma mal behandeln lässt und anfängst deine schrecklichen Erlebnisse mit dem SV zu verarbeiten?
Das KANN nur hilfreich sein!
Ich schreie das solange, bis der letzte Hundehalter die Namen dieser Personen kennt. Schweigen über Schandtaten ist nicht immer die Lösung.
sorry crabat muss dir recht geben hab dort angerufen.
aber wie gesagt das bedeutet das die gemeinde ja eine liste erstellen kann wie sie will.
wozu brauchts dann die landeslisten,da gehts ja nicht blos um die steuer in zwickau darfst du die hunde ohne wt nicht mal halten ,heir darfst du das auch ohne blos du musst dann dementsprechend die auflagen erfüllen,
da kann sich ja faktisch jede gemeine über die landesverordung weg setzen.
naja wieder was dauzu gelern
fazit :
nie nach zwickau ziehen
Nein, ganz so ist es nicht, auch wenn manche Gemeinden das gerne so hätten und dementsprechend falsche Infos rausgeben und hoffen die Leute würden sie glauben. Das versuchen sie in BY auch ab und zu (a la "Nein, Sie dürfen hier keinen Kat2 halten" , das ist rechtlich aber Bullshit. ).
Ob man den Hund mit oder ohne WT halten darf, ist Ländersache, nicht Sache der Gemeinde (ausgenommen bei Regelungen die ein "berechtigtes Interesse" voraussetzen, dieses anzuerkennen oder abzulehnen ist wieder Sache der Gemeinde. ).
Steuern sind Sache der Gemeinden und die 4 üblichen Rassen dürfen überall höher besteuert werden. Andere Rassen nur dann wenn sie in dem entsprechenden Bundesland gelistet sind (siehe der Rottweiler in Hessen oder BY).
Aber es gibt natürlich Gemeinden die versuchen auf alles mögliche höhere Steuern zu erheben, dagegen KÖNNTE man aber rechtlich vorgehen.