Wenn künftig ein Hund zubeisst, erfährt der kantonale Veterinärdienst nicht mehr nur von Ärzten, Tierärzten und Hundeausbildenden davon. Auch die Polizeiorgane des Kantons und der Gemeinden müssen neu alle Vorfälle melden, bei denen ein Hund als gefährlich aufgefallen ist.
Quelle und kompletter Text:
Bis denne,
eure Klopfer
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