Hallo Zusammen,
ich bin zwar nicht mehr wirklich neu hier, war aber bisher nie sehr aktiv.
Nun habe ich jedoch einmal eine Frage die ich so bisher nicht hier wieder finden konnte.
Ich (29) lebe nun seit etwas mehr als zwei Jahren mit meinem Hund Buddy (AmStaff Mix) in meiner Wohnung.
Buddy ist natürlich auch gemeldet und wir haben im Juli die Maulkorbbefreiung gemacht. Er ist super lieb und war bisher nie auffällig.
Nun ist es so das ich seit einiger Zeit einen Lebensgefährten habe der leider wegen Drogendelikten vorbestraft ist. Als wir uns kennengelernt haben war er jedoch schon clean! Durch diese Vorstrafe ist es leider nicht möglich, dass er beim Ordnungsamt die nötige Erlaubnis bekommt um mit Buddy spazieren zu gehen.
Nun ist meine Frage: Wenn ich und mein Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen würden, könnte mir dadurch der Hund dann vom Amt entzogen werden?
Durch die Vorstrafe gilt er ja als "nicht zuverlässig" und ihm würde die Haltung eines Listenhundes untersagt werden. Ich möchte auf keinen Fall ein Risiko eingehen wenn es um Buddy geht.
Ich hoffe jemand hat Erfahrung mit einer ähnlichen Situation und kann mir da weiter helfen.
Liebe Grüße
Rickylee
ich bin zwar nicht mehr wirklich neu hier, war aber bisher nie sehr aktiv.
Nun habe ich jedoch einmal eine Frage die ich so bisher nicht hier wieder finden konnte.
Ich (29) lebe nun seit etwas mehr als zwei Jahren mit meinem Hund Buddy (AmStaff Mix) in meiner Wohnung.
Buddy ist natürlich auch gemeldet und wir haben im Juli die Maulkorbbefreiung gemacht. Er ist super lieb und war bisher nie auffällig.
Nun ist es so das ich seit einiger Zeit einen Lebensgefährten habe der leider wegen Drogendelikten vorbestraft ist. Als wir uns kennengelernt haben war er jedoch schon clean! Durch diese Vorstrafe ist es leider nicht möglich, dass er beim Ordnungsamt die nötige Erlaubnis bekommt um mit Buddy spazieren zu gehen.
Nun ist meine Frage: Wenn ich und mein Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen würden, könnte mir dadurch der Hund dann vom Amt entzogen werden?
Durch die Vorstrafe gilt er ja als "nicht zuverlässig" und ihm würde die Haltung eines Listenhundes untersagt werden. Ich möchte auf keinen Fall ein Risiko eingehen wenn es um Buddy geht.
Ich hoffe jemand hat Erfahrung mit einer ähnlichen Situation und kann mir da weiter helfen.
Liebe Grüße
Rickylee