interessant.......
WER nicht bei fb ist =
Kampagne- Gerechtigkeit statt Diskriminierung vom Tierschutzverein von 1841 e.V. Hamburg unterstützt von der Hundelobby e.V.
Jeder, der sich für unsere Familienhunde einsetzt, die auf Rasselisten stehen, wird diese Kampagne kennen und sicherlich geteilt und unterstützt haben. Ich für mein Teil schon. Dafür habe ich mich auf der Webseite des Tierschutzvereins Hamburg informiert.
Es ist traurig, dass ich von diesem Verein keine Stellungnahme erhalten habe. Ich hätte gerne erfahren was es auf sich hat, diese Kampagne zu starten, dann aber der Stadt Hamburg gegenteilige Forderungen, zu präsentieren.
Auf der Webseite des Tierschutzvereins steht, eine für mich klare Aussage, eine Aussage die ich voll und ganz unterstütze.
Und zwar folgende: (Quelle:
)
Zentrale Forderung ist, die Kategorie der unwiderleglich gefährlichen Hunderassen im Sinne von § 2 Abs. 1 Hamburger Hundegesetz abzuschaffen.*
Fußnote: (derzeitiges Hamburger Hundegesetz)
§ 2 Abs. 1 Gefährliche Hunde
*(1) Bei folgenden Gruppen und Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde stets vermutet: (Kat.I)
1. Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier.
(2) Gefährliche Hunde sind darüber hinaus Hunde, die ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere zeigen, insbesondere Hunde,
1, die durch Zucht, Kreuzung, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben,
2. die sich gegenüber Menschen oder Tier als bissig erweisen,
3. die in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder
4. die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
(3) Bei folgenden Rassen von Hunden sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Gefährlichkeit vermutet, solange der zuständigen Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
(Kat. III)
1. Bullmastiff,
2. Dogo Argentino,
3. Dogue de Bordeaux,
4. Fila Brasileiro,
5. Kangal,
6. Kaukasischer Owtscharka,
7. Mastiff,
8. Mastin Espanol
9. Mastino Napoletano,
10. Rottweiler,
11. Tosa Inu.
(4) In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass der Hund keiner der in den Absätzen 1 und 3 genannten Gruppen oder Rassen angehört und keine Kreuzung im Sinn der Absätze 1 und 3 vorliegt.
Nun lese ich aber folgendes auf der Seite der Hundelobby e.V. in ihrem gemeinsamen Positionspapier :
(Quelle:
)
1.
§18 Abs. 1 HundeG wird folgt gefasst:
Die Halterin oder der Halter eines Hundes im Sinne des §2 Abs. 1 oder Abs. 3 werden auf Antrag von den besonderen Vorschriften für gefährliche Hunde (§§ 14 bis 17) freigestellt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
a) Für den einzelnen Hund wird gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität (…) aufweist. Der Nachweis wird durch Vorlage eines Gutachtens über einen erfolgreich durchgeführten Wesenstest erbracht.
b) Die Halterin oder der Halter eines Hundes im Sinne von § 2 Abs. 1 oder Abs. 3 weist vor Beginn der Haltung seine/ ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde der zuständigen Behörde gegenüber nach. Der Sachkundenachweis gilt als erbracht, wenn in den letzten 5 Jahren ein Hund mindestens 3 Jahre lang gehalten worden ist und während der Haltung zu keinerlei Beanstandung gekommen ist.
Die Freistellung kann zeitlich befristet werden.
(weiter im Text, Teil Begründung…)
b) Durch die bisher im Hamburger Hundegesetz nicht erhalten Anforderung an den Halter von Hunden bestimmter Rassen, nämlich den Zuverlässigkeits- und Sachkundenachweis, wird eine effiziente Gefahrenabwehr vor den Gefahren, die eine falsche Hundehaltung mit sich bringen kann, erreicht. (……)Das gilt auch für (zunächst) positiv wesensgetestete Hunde nach §2 Abs. 3. HundeG, die durch falsche Haltung „verdorben“ werden.
Es ist daher nicht ausreichend, nur- wie derzeit in Hundegesetz geregelt- einmalige Anforderungen an die Hunde zu stellen (Wesentest)
Mindestens genauso wichtig ist, dass diese Hunde nur von nachwiesen zuverlässigen und sachkundigen Haltern gehalten werden. Dies ist aus Tierschutzgründen zwar für die Haltung einen jeden Hundes erstrebenswert. Aber insbesondere bei Hunden jener Rassen (…)
Es ist darüber hinaus sinnvoll, regelmäßig überprüfen zu können ob Hund und Halter die Haltungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen
(..)
c) (…)ENTSCHEIDEN IST NICHT DIE RASSEZUGEHÖRIGKEIT SONDERN DER WESENTEST (Falsch solange es eine Rasseliste gibt, spielt die Rassezugehörigkeit eine große Rolle. Nur wenn der Hund der falschen Rasse angehört, muss er nämlich einen Wesenstest machen. Sonst nicht.)
Soviel zu ABSCHAFFUNG der Listen.
Gerade weil es Rassenlisten gibt, ist das Bestehen eines Wesenstests unbedingt erforderlich und Vorrausetzung für das Erteilen der Haltererlaubnis. Ein Nichtbestehen kann zur Weg-nahme des Hundes und/oder zu dessen Tod führen. In den Jahren 2007 bis 2011 wurden wegen nicht bestandenen Wesenstests 75 Listenhunde aus dem Hamburger Tierheim getötet.
Aber das ist nicht alles was ich gefunden habe. Nein leider nicht!
(Quelle:
)
(…)Es verwundert nicht, dass die mit vielen politisch Verantwortlichen ausgiebig diskutierte und kynologisch einzig sinnvolle Maßnahme, Kat-I-Hunde den Kat-III-Hunden gleichzustellen, im persönlichen Gespräch zugestanden, im Gesetzentwurf der Gesundheitsbehörde keine Berücksichtigung findet.(…)
Zusammenlegung? Ich dachte es geht um die ABSCHAFFUNG!
Und “ kynologisch einzig sinnvolle Maßnahme“ (zieht mir schon den Boden unter den Füßen weg!)??? Hallo, schon mal Auswertungen, Positionspapiere und wissenschaftliche Dossiers gelesen? Dort ist international festzustellen, dass KEINE Hunderasse verdorben oder aggressiv von Geburt ist. Dort sind Fakten zu lesen über Charakter und Temperamentszüge etc. Hier würden LOGIK und der gesunde Menschenverstand ganz klar die Rasselisten in die Knie zwingen! Die einzige kynologische sinnvolle Maßnahme ist: KEINE RASSELISTEN!
Wie kommt ein Tierschutzverein überhaupt darauf zu behaupten, dass ein Hund, unabhängig von der Rasse, verdorben werden kann? Sind die TSV etwa nicht in der Lage in Gefahr freien Heimen zu vermitteln und brauchen diesen Zusatz? Den bei diesem Positionspapier geht es in erster Linie darum, Hunde der Kat. I schneller aus dem Hamburger Tierheim in Hamburg selbst vermitteln zu können. Siehe: Das gilt auch für (zunächst) positiv wesensgetestet Hunde nach §2 Abs. 3. HundeG, die durch falsche Haltung „verdorben“ werden.
Schön wäre es gewesen, wenn der Hamburger Tierschutzverein meiner Bitte, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen, nachgekommen wäre. Jetzt steht nämlich eine gute Kampagne im krassen Gegensatz zu diesen Punkten. Und ich kann nicht sagen, ob ich es missverstehe, oder nicht. Aber ich kann lesen und habe hiermit die fraglichen Punkte gegenübergestellt. Es ist an Jedem, der seine Unterstützung gab, in der Annahme es ginge um Rasselistenabschaffung, sein eigenes Urteil zu bilden. Ich bin Enttäuscht und fühle mich verraten.
Es wundert also nicht, wenn selbst Tierschutzvereine einen Unterschied in Rassenzugehörigkeiten machen, dass Gesetzgeber und Skeptiker dann glauben, dass eine bestimmte Hunderasse von Geburt an gefährlich ist!
Der Fokus darf nicht ausgerichtet sein auf die Rassenzugehörigkeit, der Fokus muss an den Halter gerichtet werden! Das wäre die EINZIG KYNOLOGISCH RICHTIGE UND SINNVOLLE MAßNAHME!
Eure Issy
PS
Der Satz: Das gilt auch für (zunächst) positiv wesensgetestet Hunde nach §2 Abs. 3. HundeG, die durch falsche Haltung „verdorben“ werden.
zeigt doch eigentlich schon, dass es nicht an der Rassezugehörigkeit liegen kann sondern am MENSCH!