Mit großer Eile und dem Versuch höchster Verschwiegenheit hat die Gesundheitsbehörde Mitte Juni ihren Entwurf zum neuen Hamburger Hundegesetz den Behörden, Veterinären und Bezirken zur Abstimmung vorgelegt.
Und was da – ohne Einbeziehung des veterinärwissenschaftlichen Sachverstandes aus den Bezirksämtern und ohne Beteiligung von Vertretern des Tierschutzes – im Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden und im Bericht des Senats gemäß § 26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen zu lesen ist, lässt auch den friedliebendsten Hundehalter zum Wutbürger werden: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge bleiben dem Papier zufolge auch zukünftig unwiderlegbar gefährliche Hunde.
Und was da – ohne Einbeziehung des veterinärwissenschaftlichen Sachverstandes aus den Bezirksämtern und ohne Beteiligung von Vertretern des Tierschutzes – im Entwurf zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden und im Bericht des Senats gemäß § 26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen zu lesen ist, lässt auch den friedliebendsten Hundehalter zum Wutbürger werden: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge bleiben dem Papier zufolge auch zukünftig unwiderlegbar gefährliche Hunde.