Geretsried: Hund beißt Bub ins Gesicht - Familie rächt sich

Der Paragraph § 833 BGB besagt, dass ein Tierhalter ALLES tun muss um eine Gefahr die von seinem Tier ausgeht zu verhindern.

Nein. Das besagt er nicht.

Wortlaut (Hervorhebung von mir:(

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


Das bedeutet nicht, dass man "alles tun muss, damit kein Schaden entsteht".

Es bedeutet, dass man auf jeden Fall haftet, wenn ein Schaden entsteht. (Prinzip der Gefährdungshaftung.) Ob man nun alles tut oder nichts, ist egal. Man haftet. Weil man der Halter des Tieres ist, und Tieren an sich ein gewisses Gefahrenpotenzial zugeschrieben wird.

Und genau aus diesem Grund sollte jeder, der einen Hund hält, auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben. Weil man selbst in diesem Fall, wie als Fahrzeughalter, eine Haftpflicht hat. Man ist verpflichtet, für Schäden zu haften.

Weiter werden Ausnahmen festgelegt (Hervorhebung von mir:(

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.

Es sei denn, das Tier wird aus beruflichen Gründen gehalten und man hat die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" beachtet. Letzteres bezieht sich demnach nur auf die beruflich gehaltenen Tiere (ansonsten haftet man immer).

Die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" kann dann im Zweifelsfall alles mögliche und Gegenstand weiterer juristischer Erörterungen sein, sie bedeutet aber nicht notwendigerweise, dass man "alles tun muss, damit der Hund nicht beißt."

Das bedeutet: Der Hundehalter haftet wenn der Hund eine fremde Katze oder ein Kind auf dem eigenen Grundstück beißt, auch wenn es eingezäunt ist. Sogar ein Einbrecher muss vor dem Hund geschützt werden. Wird ein Einbrecher von dem Hund gebissen, kann er sogar Schadenersatzforderungen stellen.

Ja, das ist korrekt. Es bedeutet aber nicht, dass man verpflichtet ist, alle sonstwie möglichen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Es bedeutet nur, dass man für alle Schäden, die der eigene Hund anrichtet, aufkommen muss.

Will man das nicht tun, kann man entsprechende Maßnahmen ergreifen, etwa den Hund an 4 Eimern mit Beton im Garten einbetonieren, fesseln und knebeln, und nur noch in diesem Zustand an einem Stock spazierentragen.

Aber wenn er dann aus irgendeinem Grund doch noch einen Schaden anrichten sollte - dann haftet man trotzdem. Weil man immer haftet.
 
  • 2. Juni 2024
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Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
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Öhm, mal ganz blöd gefragt: Es wird sich teilweise nun nicht wirklich darüber aufgeregt, dass bei Berichterstattungen die Nationalität NICHT breitgetreten wird, oder? Gilt diese Ansicht auch dann noch, wenn beim nächsten Beissvorfall mit einem SoKa explizit die Rasse mit angeführt wird? Was denn nu?
 
Da wir dieses Thema vor ein paar Monaten ja schonmal hatten, habe ich mich vor einer Weile mit einem Richter am Landgericht darüber unterhalten.
Der sieht das übrigens nicht so, dass grundsätzlich der Hundehalter haftet.
Seiner Aussage nach, sind solche Entscheidungen immer Einzelfallentscheidungen. So ist es natürlich ein Unterschied, ob ich mein Grundstück mit einem 80 cm hohen Jägerzaun einzäune und dort z.B. Schäferhunde halte und ein Kind dabei gebissen wird, als es den Kopf über den Zaun streckt oder ob ich mein Grundstück mit einem 1,80 m hohen Zaun sichere, ausreichend beschildere und ein Erwachsener dennoch versucht über den Zaun zu steigen und dann - auf der anderen Seite angekommen - von den Hunden gepackt wird.
Kommt also auf die einzelnen Umstände an und darauf, welcher Richter das dann zu entscheiden hat.

PS:
Hätte der Hund nicht gebissen wenn er versichert und angemeldet gewesen wäre? ...
 
doch er hätte gebissen, aber der entstandene *Schaden* was bedeutet je nach Schwere der Verletzung übernimmt im Normalfall die Versicherung. Und das sowas sehr teuer werden kann dürfte nicht unbekannt sein. Aber wie hier auch schon erwähnt worden ist...DAS ist weiß Gott der Halterin ihr Problem wie sie nun dafür aufkommt
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doch er hätte gebissen, aber der entstandene *Schaden* was bedeutet je nach Schwere der Verletzung übernimmt im Normalfall die Versicherung. Und das sowas sehr teuer werden kann dürfte nicht unbekannt sein. Aber wie hier auch schon erwähnt worden ist...DAS ist weiß Gott der Halterin ihr Problem wie sie nun dafür aufkommt
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Naja.. und selbst wenn man versichert ist hat man keine Garantie, dass die Versicherung in jedem Fall zahlt ..
Mit der Schuldfrage wird sich letztendlich sicher ein Gericht beschäftigen .. mein Gerechtigskeitsempfinden ist da zumeist eh ein anderes, als das was später als "Recht gesprochen" gilt ...
 
Die antiautoritäre Erziehung lässt grüßen, manche Eltern verbieten ihren Kindern halt nix bzw. setzen ihnen keine Grenzen. Und wenn was passiert sind´s die anderen (Hunde und deren Besitzer, Autofahrer, usw)

Ha hööööö?????? ich wurde sehr autoritair erzogen, und trotzdem bin ich in fremde garten gegangen, nichtmal zum etwas klauen ( ich esse nicht gerne früchte, zudem wir die selber bis zum abwinken hatten), aber aus reiner jux, unentdeckt zu bleiben. Ich war nur nicht so blöde in ein garten mit hund einzusteigen.

hast du nie was gemacht was deine eltern verboten haben?

Glückwunsch, heiligenschein folgt per einschreiben...:unsicher:

Ich bin nie über Zäune geklettert, weil ich wusste was passiert wenn ich dabei erwischt werde. Und nein ich hab nix verbotenes gemacht, weil ich ihmer in Sichtweite meiner Eltern bleiben musste, bzw. meine Eltern kontrolliert haben was ich mache.
 
Also das der Zaun hätte höher sein müssen seh ich ganz ung gar nicht so, auf meinem Grundstück hat niemand was zu suchen, solange der Hund nicht raus kann ist es nicht mein Problem, wenn jemand über den Zaun klettert und verletzt wird.

was sagst du denn dann zu Pferdekoppeln, Bullenweiden und und und klettert ein Kind über den Weidezaun und wird getreten vom Pferd, dann muss der Zaun höher????


@ Jack&Theo&Chris Magst du meine Frage mal beantworten? Müssen zur Gefahrenabwehr vor dummen Erwachsenen und neugierigen Kindern jetzt jegliche Tiere Einbruchsicher untergebracht werden? Ich verstehe die Logik dahinter jetzt nicht so ganz.
Klar Hunde müssen so untergebracht werden, dass von Ihnen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, das sehe ich in dem Fall aber als erfüllt an, das Kind ist über den Zaun geklettert und nicht mal eben drüber gestiegen (war also kein 30cm Zäunchen), der Hund war auf dem eigenen Grundstück und ist nicht etwas durch den schlecht gesicherten Zaun ausgebrochen und hat dort um sich gebissen.
Also ich sehe hier (abgesehen von Verischerung und Anmeldung die aber nichts direkt mit dem Vorfall zu tun haben) kein Verschulden der Hundehalterin. Klar sie hätte es besser machen können (Schild mit Warnung vor dem Hund o.ä.) da sehe ich aber keine Veranlassung zu, man kann sein Grundstück sonstwie sichern, passieren kann immer was.

Und mal ganz ehrlich, klar müssen HH gegenüber Ihrer Umwelt Rücksicht nehmen, genau wie jede andere Fraktion sei es Fahradfahrer, Autofahrer whatever auch. Das das nicht immer reibungslos klappt ist normal. Aber ich sehe es in diesem Fall nicht als Verschulden der Halterin und finde den Vorfall nun auch nicht als wirklich dramatisch, klar tut es mir leid für das Kind und ich hoffe es gibt keine Spätfolgen, aber das ist eben das Risiko am Mensch sein, man begeht Fehler und wenn man Pech hat muss man diese Bereuen, solange man diese selber bereut und nicht andere darunter leiden finde ich es nicht dramatisch.
Und nur mal als Beispiel, mein kleiner Finger ist verkrüppelt weil ich als 12-jährige meinte ich müsse dem Hund Ochsenziemer mit der Geflügeschere aufschneiden, war ein Fehler... meinem Freund fehlt ein Teil des Zeigefingers, weil er als Junge meinte seinen Finger in eine Fahradschranke stecken zu müssen, war ein Fehler... Ein Bekannter von uns ist auf einem Auge blind weil er meinte er müsse sich als Kind nen Pfeil ins Gesicht schießen... So ist das Leben.
Ich finde es wesentlich dramatischer wieviele Kinder durch Verschulden anderer ums Leben kommen/verletzt werden. Sei es im Straßenverkehr, durch Unfälle im häuslichen Umfeld oder durch die eigenen eltern...
 
Ich bin nie über Zäune geklettert, weil ich wusste was passiert wenn ich dabei erwischt werde. Und nein ich hab nix verbotenes gemacht, weil ich ihmer in Sichtweite meiner Eltern bleiben musste, bzw. meine Eltern kontrolliert haben was ich mache.

Wow - wie haben die das denn fertiggebracht?!?

Hab meinem Mann von dem Unfall, Vorfall erzählt... er meinte nur - na wie hätte die Schlagzeile ausgesehen wenn es ein Soka gewesen wäre....

Mein Bruder hatte an seinem alten Wohnort einen riesigen Garten und seine zwei Hunde jeweils auch draussen.. nur war leider am Ende der Strasse auch ein Schulhaus und die Kiddies fandens immer ganz toll die Hunde zu ärgern oder auch mal mit Steinchen zu bewerfen.. Zaun wäre hoch genug gewesen, aber dennoch hat er die Hunde danach in den hinteren Teil des Gartens "verfrachtet" wo die Kiddies keinen Zugang mehr zu ihnen hatten.

Hoffentlich erholt sich der Junge wieder und es bleiben nicht allzu schlimme Narben zurück...aber ich glaub meine Eltern hätten mir nach so einer Aktion eine ordentliche Standpauke gehalten...
 
Also das der Zaun hätte höher sein müssen seh ich ganz ung gar nicht so, auf meinem Grundstück hat niemand was zu suchen, solange der Hund nicht raus kann ist es nicht mein Problem, wenn jemand über den Zaun klettert und verletzt wird.

was sagst du denn dann zu Pferdekoppeln, Bullenweiden und und und klettert ein Kind über den Weidezaun und wird getreten vom Pferd, dann muss der Zaun höher????


@ Jack&Theo&Chris Magst du meine Frage mal beantworten? Müssen zur Gefahrenabwehr vor dummen Erwachsenen und neugierigen Kindern jetzt jegliche Tiere Einbruchsicher untergebracht werden?

Gerne.
Wenn ich also nochmal nochmal Lektoratte zitieren darf, die den Paragraphen wesentlich besser und korrekter dargestellt hat als ich...

Weiter werden Ausnahmen festgelegt (Hervorhebung von mir:(

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Es sei denn, das Tier wird aus beruflichen Gründen gehalten und man hat die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" beachtet. Letzteres bezieht sich demnach nur auf die beruflich gehaltenen Tiere (ansonsten haftet man immer).

Die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" kann dann im Zweifelsfall alles mögliche und Gegenstand weiterer juristischer Erörterungen sein, sie bedeutet aber nicht notwendigerweise, dass man "alles tun muss, damit der Hund nicht beißt."

Das bedeutet: Der Hundehalter haftet wenn der Hund eine fremde Katze oder ein Kind auf dem eigenen Grundstück beißt, auch wenn es eingezäunt ist. Sogar ein Einbrecher muss vor dem Hund geschützt werden. Wird ein Einbrecher von dem Hund gebissen, kann er sogar Schadenersatzforderungen stellen.
Ja, das ist korrekt. Es bedeutet aber nicht, dass man verpflichtet ist, alle sonstwie möglichen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Es bedeutet nur, dass man für alle Schäden, die der eigene Hund anrichtet, aufkommen muss.

Will man das nicht tun, kann man entsprechende Maßnahmen ergreifen, etwa den Hund an 4 Eimern mit Beton im Garten einbetonieren, fesseln und knebeln, und nur noch in diesem Zustand an einem Stock spazierentragen.

Aber wenn er dann aus irgendeinem Grund doch noch einen Schaden anrichten sollte - dann haftet man trotzdem. Weil man immer haftet.

... dann gilt dies für Weiden oder Pferdekoppeln, auf denen etwa Vieh oder Pferde aus beruflichen Gründen stehen eben nicht.
Trotzdem bezweifle ich, dass Kühe oder Pferde wutentbrannt auf ein Kind zurennen sobald es auf die Weide klettert und es arg verletzen.
Bei Bullen oder Hengsten mag das vielleicht etwas anderes sein.

:kindergarten: Irgendwann ist auch mal gut.

Und solche Beiträge entziehen sich natürlich jeglicher Sachlichkeit und Kompetenz. Den ganzen Thread über nichts produktives schreiben und dann einfach so einen läppischen Kommentar abgeben.

Wenn man die Wahrscheinlichkeit eines Haftungsfalles minimieren will, also dass ein Beißvorfall passiert und man dafür haften muss, sollte man die Sicherheitsvorkehren eben maximieren. So einfach ist das.
 
Ich bin nie über Zäune geklettert, weil ich wusste was passiert wenn ich dabei erwischt werde. Und nein ich hab nix verbotenes gemacht, weil ich ihmer in Sichtweite meiner Eltern bleiben musste, bzw. meine Eltern kontrolliert haben was ich mache.

Wow - wie haben die das denn fertiggebracht?!?

damit

..aber ich glaub meine Eltern hätten mir nach so einer Aktion eine ordentliche Standpauke gehalten...

oder

- Taschengeldentzug
- Hausarrest
- Zimmerarrest
- Fernsehverbot
-
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Trotzdem bezweifle ich, dass Kühe oder Pferde wutentbrannt auf ein Kind zurennen sobald es auf die Weide klettert und es arg verletzen.
Bei Bullen oder Hengsten mag das vielleicht etwas anderes sein.

Also wenn die ihren Nachwuchs z.B. dabei haben sollte man da besser nicht rein gehen.
 
Sorry, versteh ich immer noch nicht, dass was Lekto geschrieben hat widerspricht doch deiner Aussage komplett...
Deine Aussage (Gedächnisprotokoll:( Hund muss so gesichert sein, dass nix passieren kann, d.h. 1,80m Zaun, damit werde Hund noch Kind drüber können.
Aussage Lekto: man ist nicht verpflichtet, alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, wenn etwas passiert haftet man so oder so...

Oder seh ich das falsch das das widersprüchlich ist???

Bei der Gefahr die von den Pferden ausgeht wäre ich eher so in Richtung Tritt gegangen und nicht ins "draufzurennen" ... Wobei mal ganz blöd gesagt, selbst eine wütende Gans oder ein Hahn können Menschen verletzen. Also am besten alles hinter 1,80 Zaun einsperren...:unsicher:
 
Sorry, versteh ich immer noch nicht, dass was Lekto geschrieben hat widerspricht doch deiner Aussage komplett...
Deine Aussage (Gedächnisprotokoll:( Hund muss so gesichert sein, dass nix passieren kann, d.h. 1,80m Zaun, damit werde Hund noch Kind drüber können.
Aussage Lekto: man ist nicht verpflichtet, alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, wenn etwas passiert haftet man so oder so...

Oder seh ich das falsch das das widersprüchlich ist???

Wenn man nicht haften will, sollte man die Sicherheitsvorkehrungen erhöhen. Ganz einfach. Und je lapidarer die Sicherheitsvorkehrungen sind desto eher macht einem die Versicherung einen Strick draus.
 
Ohne eine Zusammenrottung und oeffentliche Beschimpfung gut zu heissen:

Gruss an die "guten Teutschen Buerger" hier! Schiebt Eure Propaganda woanders. Nationalitaet von Straftaetern wird gezielt totgeschwiegen? Kommt jetzt gleich noch "von der zionistischen Geheimregierung die unser Land steuert"?!? Geht's noch?

Darf ich daran erinnern, dass wir Deutschen eine lange Tradition im Bilden von Lynchmobs haben? Angefangen von der Reichskristallnacht ueber brennende Asylantenheime bis zu von Glatzen verfolgte Schwarzafrikaner. Bei der letzten WM hatten Politiker sich noch unbeliebt gemacht mit einer Warnung, bei bestimmter Hautfarbe bestimmte Regionen dieses Landes zu meiden.

Und Abschieben ist ja immer gut, schade dass man das nicht auch mit den deutschen kriminellen, den Homos, Sozis und den Presseleuten die nicht schreiben was man gerne liest, machen kann, was?

Mann, muss das Leben schoen sein, mit einem so simplen Weltbild...

:rot:

PS: Das Kind war 7!


Dein Leben muß dann aber besonders schön sein.

Bitte, jetzt aber nicht gleich für diesen Satz sperren.

Ich werde mich jetzt auch fügen. Denn ich weiß ja mittlerweile, ein kritischer Satz in eine bestimmte Richtung und wenn er noch so der Wahrheit entspricht, man ist gleich ein Nazi oder schwimmt im braunen Brei.
 
:kindergarten: Irgendwann ist auch mal gut.

Und solche Beiträge entziehen sich natürlich jeglicher Sachlichkeit und Kompetenz. Den ganzen Thread über nichts produktives schreiben und dann einfach so einen läppischen Kommentar abgeben.

Wenn man die Wahrscheinlichkeit eines Haftungsfalles minimieren will, also dass ein Beißvorfall passiert und man dafür haften muss, sollte man die Sicherheitsvorkehren eben maximieren. So einfach ist das.

Warum soll ich Aussagen zum xten Mal wiederholen, die hier schon lang und breit diskutiert wurden? Ich zitiere mich aber gerne noch einmal selber:

Ich habe einen Garten. Der gehört mir und nur mir (und meinem Mann. Ok ). Ich habe ihn auf meine Kosten hundesicher eingezäunt - 160cm hoch, war nicht billig. Ich habe diesen Garten unter anderem für die Hunde, damit sie jederzeit frei und ohne Leine laufen können. Dafür bezahle ich Geld. Mein Geld. Ich habe das Hausrecht. Feierabend.

Ich bin stets bemüht, meine Tiere so zu halten, das von ihnen weder Belästigung noch Gefahr ausgeht - das hat der hier gemeinte HH mutmaßlich auch getan (ausreichend hoher Zaun um Grundstück). Aber wenn ich die möglichen "Sicherheitsvorkehrungen" getroffen habe, habe ich mein Soll erfüllt. Lass die Kirche mal im Dorf!
 
Bei Bullen oder Hengsten mag das vielleicht etwas anderes sein.

Und die sind in der Regel wie gesichert? Hier häufig mit einem ordinären Stacheldrahtzaun (kann man prima drunter her klettern - auch wenn Strom drauf ist). Man WEISS einfach (ich wusste das auch als Kind schon) das es gefährlich sein kann, auf eine Kuhwiese zu laufen (ja, auch Kühe können dich umrennen, auf die Hörner nehmen etc.). Macht man es trotzdem: Selber schuld.

In A laufen die Kühe auf den Almen übrigens frei. Ziegen auch. Wenn ich dann meine die antatschen zu müssen und ich bekomme eins gebockt - selber schuld. Ich kann da nichts verwerfliches daran finden, Tiere (so) zu halten - gewisse Gefahren gehören einfach dazu.

Gehst Du nur mit MK und kurzer Leine spazieren? Empfängst Du Besuch?
 
...Ich werde mich jetzt auch fügen. Denn ich weiß ja mittlerweile, ein kritischer Satz in eine bestimmte Richtung und wenn er noch so der Wahrheit entspricht, man ist gleich ein Nazi oder schwimmt im braunen Brei.

Du meinst: deiner subjektiven Wahrheit oder auch: Deiner Meinung ?
 
Aber wenn er dann aus irgendeinem Grund doch noch einen Schaden anrichten sollte - dann haftet man trotzdem. Weil man immer haftet.

Es sei denn, der Hund versuchte dich vor einem Einbrecher zu schützen und du hast aus Notwehr gehandelt. Ich müsste da nochmal nachfragen wie das genau geregelt ist, aber da gibt es eine Ausnahme. Was aber nicht heißt, dass man einen Hund einfach auf jemanden netzen dürfte.

Es ist leider so, dass man als Hundehalter die A**kappe hat wenn was passiert. Selbst bei einem Einbruch.

Ihr geht mir auf den Keks mit eurem Antifa/Nazi Krams, echt. Städig muss sich in eine Ruchtung gerechtfertigt werden oder es werden Schubladen aufgemacht.

Ich sehe es wie Natalie: Unser Grundstück ist komplett mit einem 2m hohem Stahlmattenzaun eingezäunt. Wer da reingeht, kommt sicherlich nicht mehr am Stück raus. Es täte mir leid wenn etwas passieren würde, aber ich sehe mich dann nicht als Schuldigen. insbesondere wenn es sich um Einbrecher handelt. Kinder denken nicht groß nach, die trifft erstmal keine Schuld.
 
...Ich werde mich jetzt auch fügen. Denn ich weiß ja mittlerweile, ein kritischer Satz in eine bestimmte Richtung und wenn er noch so der Wahrheit entspricht, man ist gleich ein Nazi oder schwimmt im braunen Brei.

Du meinst: deiner subjektiven Wahrheit oder auch: Deiner Meinung ?

Meine persönliche Meinung spielt eigentlich keine so große Rolle. Die kann von anderen kritisiert werden, wenn sie denn anderer Meinung sind. Wir sind nun mal alle Menschen mit oft unterschiedlicher Meinung.
Nur gewisse Wahrheiten oder Tatsachen sollte man nicht einfach weg diskutieren, wenn sie nachweisbar richtig sind.
 
Laut Gesetz muss der Zaun 2m hoch sein, also ich wäre da als Kind trotzdem drübergeklettert. Und bei Kindern wissen wir nunmal auch dass meist das Gesicht das nächste ist für den Hund. Bei meinem Rüden könnte ich da auch nicht die Hand ins Feuer legen wenn jemand aufs Grundstück kommt.

wenn ich gebissen worden wäre hätte ich zu hause eine abreibung bekommen, auch wäre mein vater nicht vor der tür des besitzers gestanden, das wäre nach dem motto abgelaufen "pech gehabt, das nächste mal bleibste eben weg!"
Genauso. Ich hätte noch eine Abreibung hinterher bekommen, damit ich es ja auch nicht vergesse.

Ich war nur nicht so blöde in ein garten mit hund einzusteigen.

ganz genau. erste regel bei fremden gärten: hund abchecken.

Hihihi... Auto der Bewohner steht nicht vor der Tür und Hund läuft auch keiner im Garten! Vielleicht waren wir als Kinder einfach schlauer?!
 
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