Ich meinte oben "verpeilt", nicht verteilt.
Und ja, ich kann nachvollziehen, dass jemand sagt: Die Lage war so unübersichtlich und außergewöhnlich, wir können einfach nicht mit Sicherheit sagen, was passiert wäre.
Und dann gilt eben "Im Zweifel für den Angeklagten."
(Meine Freundin war auf...