Zwischenfall in Duisburg wäre vermeidbar gewesen/Behördenschlamperei
Die Attacke eines Staffordshireterrier-Mischlings auf ein 10-jähriges Mädchen in Duisburg hätte wahrscheinlich vermieden werden können. Diese Vermutung liegt nahe, nachdem Peter Segermann, Nachbar des Opfers und Helfer in der Not, jetzt bei der Polizei ausgesagt hat, dass der Hund den Behörden als gefährlich bekannt gewesen sei.
Mehrere Male, zuletzt im September dieses Jahres, so erklärte Segermann der Polizei, habe er die Bezirksverwaltung Walsum darauf aufmerksam gemacht, dass besagter Kampfhund von seinem Halter ohne Maulkorb und Leine durch die Straßen geführt werde. Zuletzt sei er daraufhin von einem Sachbearbeiter gebeten worden, seine Beobachtungen schriftlich einzureichen.
Bevor Peter Segermann seine gesammelten Beobachtungen aufgeschrieben zum Amt schicken konnte, hatte der rasende Hund das Mädchen bereits angefallen. Segermann ist sich zudem sicher, dass der durch einen Kopfschuss getötete Hund genau jener sei, gegen den die Stadt bereits vor fünf Jahren einen Leinen- und Maulkorbzwang erlassen hatte. Das Tier hatte damals eine Frau gebissen. Der Hundehalter hatte nach der blutigen Attacke der vergangenen Woche behauptet, das Tier erst vor einem Jahr von "einem Bekannten" übernommen zu haben. Segermann "Stimmt nicht. Dieser Hund hat mich 1995 attackiert."
Das kann bedeuten: Die Ordnungsbehörde der Stadt hatte längst die Handhabe, um den bissigen Hund aus dem Verkehr zu ziehen. Einem Halter, der sich nicht an den Maulkorb- und Leinenzwang hält, hätte es schon nach der alten Hundeverordnung das Tier abnehmen können. Das Unglück vom Donnerstag hätte demnach vermieden werden können.
"Wir haben keine neueren Erkenntnisse als die der vergangenen Woche", erklärte Ordnungsamtsleiter Klaus-Peter Bölling. Also auch keine über die Behauptung des Halters, dass das Tier von 1995 inzwischen auf den Rheinwiesen begraben sei. "Wir müssen da Licht ins Dunkel bringen", so Bölling. Weil er aber damit rechnen müsse, "Ziel eines staatsanwalt-schaftlichen Ermittlungsverfahrens" zu werden, werde er die Aussagen von Segermann nicht kommentieren .
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merlin
Die Attacke eines Staffordshireterrier-Mischlings auf ein 10-jähriges Mädchen in Duisburg hätte wahrscheinlich vermieden werden können. Diese Vermutung liegt nahe, nachdem Peter Segermann, Nachbar des Opfers und Helfer in der Not, jetzt bei der Polizei ausgesagt hat, dass der Hund den Behörden als gefährlich bekannt gewesen sei.
Mehrere Male, zuletzt im September dieses Jahres, so erklärte Segermann der Polizei, habe er die Bezirksverwaltung Walsum darauf aufmerksam gemacht, dass besagter Kampfhund von seinem Halter ohne Maulkorb und Leine durch die Straßen geführt werde. Zuletzt sei er daraufhin von einem Sachbearbeiter gebeten worden, seine Beobachtungen schriftlich einzureichen.
Bevor Peter Segermann seine gesammelten Beobachtungen aufgeschrieben zum Amt schicken konnte, hatte der rasende Hund das Mädchen bereits angefallen. Segermann ist sich zudem sicher, dass der durch einen Kopfschuss getötete Hund genau jener sei, gegen den die Stadt bereits vor fünf Jahren einen Leinen- und Maulkorbzwang erlassen hatte. Das Tier hatte damals eine Frau gebissen. Der Hundehalter hatte nach der blutigen Attacke der vergangenen Woche behauptet, das Tier erst vor einem Jahr von "einem Bekannten" übernommen zu haben. Segermann "Stimmt nicht. Dieser Hund hat mich 1995 attackiert."
Das kann bedeuten: Die Ordnungsbehörde der Stadt hatte längst die Handhabe, um den bissigen Hund aus dem Verkehr zu ziehen. Einem Halter, der sich nicht an den Maulkorb- und Leinenzwang hält, hätte es schon nach der alten Hundeverordnung das Tier abnehmen können. Das Unglück vom Donnerstag hätte demnach vermieden werden können.
"Wir haben keine neueren Erkenntnisse als die der vergangenen Woche", erklärte Ordnungsamtsleiter Klaus-Peter Bölling. Also auch keine über die Behauptung des Halters, dass das Tier von 1995 inzwischen auf den Rheinwiesen begraben sei. "Wir müssen da Licht ins Dunkel bringen", so Bölling. Weil er aber damit rechnen müsse, "Ziel eines staatsanwalt-schaftlichen Ermittlungsverfahrens" zu werden, werde er die Aussagen von Segermann nicht kommentieren .
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