Zwingerhaltung ( Nachbarn)

Kafu0678

Hallo,

Ich habe mich eben angemeldet.
Wir selbst haben leider keinen Hund.

Etwa 100m von uns entfernt sind in eine riesige Villa Leute mit 4 Kindern und 2 Hunden eingezogen.
Die Hunde waren zunächst im Hof frei , sind dort aber wohl immer abgehauen ( Zaun nur ca. 1m hoch) und werden seitdem in einem Zwinger gehalten.

Ich sehe den Zwinger nur aus unserem oberen Fenster.

Größe ist etwa 5 x 2 m ( vll. auch 3 Meter).
Das sind einfach irgendwelche Metallzaunsteile, die zusammengestellt wurden.
Eine Hütte sehe ich und eine Art Buchsbaum im Zwinger.

Kein Dach.

Die Familie ist jeden Tag min 10h weg und lässt die Hunde ab und zu von 18.15-19.00 Uhr raus, manche Tage auch gar nicht.

Bellen hört man die Hunde fast nur, wenn die Familie da ist und die Kinder vor dem Zwinger die Hühner oder Gänse jagen.

Ich habe das Veterinäramt informiert, allerdings fürchte ich, es wird damit ewig dauern, ehe die sich das ansehen oder?

Was kann man noch tun?

Ich war schonmal da wegen dem Bellen und habe gefragt, ob sie die Hunde nicht einfach rauslassen können, wenn sie da sind.

"Nein, da machen die nur Dummheiten".

Es handelt sich um 2 Jagdhunde.

Danke.
 
  • 29. März 2024
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Hi Kafu0678 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich gehe sofort vorbei und schaue zum rechten, im ernst, gehe zur vetamt oder was weiss ich wer da zuständig ist, hier kann man nichts machen.

Liegst du die ganzen tag auf der lauer, das du alles so genau weisst?
 
Nein das muss ich nicht.
Ich sehe die morgens 6:45 Uhr wegfahren und abends 18.00 Uhr wiederkommen.
In der Zeit sind die Hunde im Zwinger.
Ebenso am Wochenende, egal ob die Familie da ist oder nicht.
 
Gibt es bei euch in der Nähe vielleicht einen Gassiservice oder so? Den könntest du den Leuten ja mal ganz freundlich empfehlen.

Wegen dem Bellen kannst du dich ggf. auch an das Ordnungsamt wenden.

Und vielleicht kannst du einen Tierschutzverein aus der Umgebung bitten, mal mit den Leuten zu reden, oder ggf. auch einen Jäger (vielleicht betrachten sie den ja als Mann vom Fach, da es Jagdhunde sind).

Und ruf ruhig beim Veterinäramt ruhig an und frag nach, ob die Leute Auflagen bekommen haben und wenn ja, welche. Es kann nach meiner Erfahrung nicht schaden, öfter beim Veterinäramt anzurufen oder sich, wenn sich so gar nichts tut, mal mit einer dem zuständigen Beamten übergeordneten Stelle in Verbindung zu setzen. Ich hab's in den mir bekannten ähnlich gelagerten Fällen immer so erlebt, dass das Veterinäramt sogar relativ zeitnah rausgefahren ist, um den Anzeigen nachzugehen. In den Fällen, in denen ich mit denen zu tun hatte, haben sie dann zunächst Auflagen vorgegeben (also z.B. Hund muss mindestens xx Stunden am Tag Auslauf haben) und die Halter haben gesagt "Ja, machen wir" und dann passierte oft nichts mehr, wenn man nicht nachgehakt hat.

By the way: Ich find's gut, dass du dich kümmerst.
 
Den gibt es.

Wie gesagt, ich habe den Halter schon angesprochen, er möchte die Hunde als Wachhunde , sonst nichts.
( Wobei wie wachen Hunde, die dann im Zwinger sind?).
Mehr werde ich da aktuell auch nicht machen, unsere Tochter ist ab Mittag allein zuhause, man weiß ja nie.

Das Veterinäramt habe ich letzten Freitag informiert, die haben sich gestern gemeldet und wollten Details.
Wie das jetzt weitergeht, konnten oder wollten sie mir nicht sagen, dürfen sie angeblich nicht.

Fahren die in jedem Fall hin oder schreiben die den Besitzer erst an?

Ordnungsamt kann man vergessen, 14 Tage Lärmprotokoll über 24h, sonst geht gar nichts...

Ich würde es verstehen, wir leben auf dem Dorf.
Ist aber eine dicht bebaute, städtische Siedlung.

Danke dennoch.
 
Mir fällt ausser den Tipps von @helki auch nicht mehr ein.
Das Lärmprotokoll würde ich einfach mal erstellen und dann schauen, was es hergibt.

Sind die Hunde immer nur im Zwinger und im Garten?

Ich finde es auch gut, dass Du versuchst, etwas zu machen :)
 
Die Hunde sind immer draußen ja.
zu 95% im Zwinger und zu 5% im Hof frei.
Hinter dem Haus ist der Garten, da spielen die Kinder.
Der Zwinger steht vor dem Haus.

Lärmprotokoll wäre aussichtslos, die Hunde bellen wirklich wenig und am Meisten, wenn die Kinder davor spielen und Hühner jagen.
 
Wenn der Zwinger eine ausreichende Größe für zwei Hunde zu dauerhaften Unterbringung hat/haben sollte, die Tiere ausreichend versorgt werden( Futter/ Wasser), und auch noch überwiegend ruhig sind, wird es ausgehen wies Hornbergerschießen, bzw. mit dem Ergebnis, dass Du u.U.Nachbarschaftsstress hast, es sei denn, den Leuten geht die Beschwerde am Ar.. vorbei.
Was veranlaßt Dich denn zu der Annahme, dass im Gegenzug deiner Tochter was geschehen könnte, wenn sie alleine zu Hause ist.Machen die Nachbarn einen gewaltbereiten Eindruck?
Und, wenn das kein ländlicher Bereich ist, beschwert sich niemand wegen des Federviehs, denn die machen ja in der Regel ordentlich Radau.

. LG Barbara
 
Neben der Größe gibt es auch Anforderungen an die Einrichtung soweit ich weiß.
Daß die Beschwerde von uns kommt, wissen die ja erstmal nicht, es gehen auch genügend andere Leute vorbei.

Den Hahn hören wir auch krähen und abends die Gänse.
Aber erstens lange nicht si schlimm, wie wenn die Hunde bellen..

Allerdings tun mir in erster Linie die Hunde leid.
 
Wenn der Zwinger eine ausreichende Größe für zwei Hunde zu dauerhaften Unterbringung hat/haben sollte, die Tiere ausreichend versorgt werden( Futter/ Wasser), und auch noch überwiegend ruhig sind, wird es ausgehen wies Hornbergerschießen, bzw. mit dem Ergebnis, dass Du u.U.Nachbarschaftsstress hast, es sei denn, den Leuten geht die Beschwerde am Ar.. vorbei.
Was veranlaßt Dich denn zu der Annahme, dass im Gegenzug deiner Tochter was geschehen könnte, wenn sie alleine zu Hause ist.Machen die Nachbarn einen gewaltbereiten Eindruck?
Und, wenn das kein ländlicher Bereich ist, beschwert sich niemand wegen des Federviehs, denn die machen ja in der Regel ordentlich Radau.

. LG Barbara

Vielleicht gehen sie zum Kinderschutzbund, weil das maedchen alleine zuhause ist.
 
Ich meinte auch nicht, dass Du dich über Hühner und Co auch noch beschweren sollst, sondern das war einfach nur eine allgemeine Frage bezüglich tatsächlicher Wohnlage und nachbarschaftlichem Umfeld insgesamt.

Es geht eigentlich weniger ums Leidtun als um die rechtliche Lage, - das heißt nicht, dass ich das mit der Zwingerhaltung gut finde, aber um deine Beobachtungen verifizieren zu können, müsstest Du die Angelegenheit schon 24/7 überwachen.- Und wenn er sagt, es sind Wachhunde, sind sie eventuell nachts freilaufend, und schwups ist er raus aus der Nummer.- Mal abgesehen von dem zu niedrigen Zaun, aber wenn er einen " unsichtbaren" davor hätte...
. LG. Barbara
 
Die Hunde sind nachts nicht frei, es sei denn er lässt sie nach 23 Uhr raus und vor 6 Uhr wieder rein.
Er sagt ja selbst, er muss sie einsperren, weil sie sonst weglaufen.

Das ist mir klar, ich finde nur wenn schon Zwinger dann richtig.
Zumindest müssten doch 2 Hütten und 2 Liegeplätze da sein.
Wenn das Veterinäramt alles für gut befindet, dann ist dem so und dann ist es auch gut.
 
Es gibt im forum auch leute, die nur nachts mir dem hund rausgehen. Ich bin immer vorsichtig mit leute verpfeifen.

Wenns jagdhunde sind (welche rasse?) sind sie besser im zwinger aufgehoben, als alleine im garten, oder den ganzen tag alleine zuhause.

Das gespraech von nachbar zu nachbar sollte möglich sein, sonnst hat man zündstoff für eine extra folge von barbara salesch.
 
hier die rechtliche Basis:

"§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1.
dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm
bis 50 6
über 50 bis 65 8
über 65 10,
2.
für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3.
die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden."

dazu passend
"
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden."

Quelle
 
Eben, warte es ab was dabei herauskommt.- Ich persönlich finde es immer etwas schwierig, wenn dererlei Beschwerden und Anzeigen von Nicht- Hundehaltern kommen.- Darauf ,dass es anonym bleibt, wer das initiiert hat, würde ich mich nicht verlassen.

. LG Barbara
 
@Mathias W. Wir wissen aber von nix und niemandem die Größe in dem konkreten Fall, weder vom.Zwinger ( den kann die TE nur aus einem Fenster raus sehen, noch von den Hunden.

LG. Barbara
 
Ich fänd's nicht verkehrt, wenn du dir vielleicht noch 'nen Tierschutzverein oder ggf. einen Jäger oder Hundetrainer oder whatever mit ins Boot holst, sollte ein Gespräch nichts ergeben (vielleicht planen die Halter ja auch noch eine Einzäunung des Grundstücks oder so).

Vielleicht können dir entsprechende Ansprechpartner ja auch mehr zu den rechtlichen Aspekten der Situation sagen, die wir hier alle nicht kennen. Und vielleicht können die auch noch mal mit den Leuten reden.

Ich find's sehr positiv, dass du versuchst, die Situation der Hunde zu verbessern.
 
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