Zwingerhaltung - Deutschland

DobiFraulein

10 Jahre Mitglied
Unter welchen Voraussetzungen ist das denn erlaubt / nicht erlaubt?
Habe das hier dazu gefunden, da steht aber nichts davon drin, wie viel Zeit ein Hund außerhalb eines Zwingers verbringen muss :gruebel:

 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wieviel Zeit er außerhalb verbringen muss, ist mW nicht konkret geregelt, nur dass er regelmäßig raus dürfen muss. Ich meine täglich. Aber ich kann dir jetzt auch nicht sagen, wo das steht. Ist nur hörensagen.
 
Ich hab jetzt noch das gefunden:

1. Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien
außerhalb des Zwingers sowie ausreichend
Umgang mit der Person, die den Hund hält,
betreut oder zu betreuen hat zu gewähren.
Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem
Alter und dem Gesundheitszustand des Tieres
anzupassen.
2. Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück
hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu
halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem
nicht entgegenstehen.
3. Einem einzeln gehaltenen Hund ist mehrmals
täglich die Möglichkeit zum länger dauernden
Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren,
um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu
befriedigen.

Quelle:
 
es gibt auch nichts festgeschriebenes, ausser:

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.

In den Kommentaren heist es weiter "Nach übereinstimmender Einschätzung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH), der Bundestierärztekammer (BTK) und der Tierärztlichen Veinigung für Tierschutz (TVT) ist für den mehrmals täglichen Umgang mit Betreuungspersonen bei einem erwachsenen Hund ein zeitlicher Rahmen von mindestens zwei Stunden vorzusehen, bei Welpen und Junghunden entsprechend mehr".

edit: https://www.amazon.de/Tierschutzges...=8-2&keywords=tierschutzgesetz+maisack+moritz
 
Vielen Dank euch :hallo:

Das hilft mir schon mal weiter.... Bzw. - nein - eigentlich nicht. Aber es ist halt, wie es ist.
 
Willst du dir selber einen Zwinger in Garten stellen bzw. den "Alten" bei dir im Garten reaktivieren, oder willst du gegen eine Zwingerhaltung vorgehen?
 
Ne, meine Hunde sind Sofahunde ;)

...geht um ne blöde Geschichte. Mag das hier nicht näher erläutern
 
Musst du ja auch nicht. ;)

Gut dann musst du dich durch die verschiedenen Verordnungen wälzen.

Als erster Punkt wäre da der Bebauungsplan - darf der Zwinger da so überhaupt stehen.
Irgendwo hatten wir gerade das Thema "Auslauf" @tessa hatte da irgendwas gefunden, bzw. käme heraus, dass ihre Hunde lt. Verordnung "tierschutzwidrig" gehalten werden, wenn man es denn genau nimmt, vielleicht erinnert sie sich an das Thema.
Dann wäre ein guter Ansatzpunkt das Thema Lärm - schwierig nachzuweisen, da hatte @Matthias W. (?) ja mal ein ähnliches Problem mit Nachars DSH.

Ganz simpel wäre es natürlich den ortsansässigen Tierschutzverein darauf anzusetzen.
 
Huhu, ja ich erinnere mich.

Siehe Posting 27 in diesem Fred: Schlechte Hundehaltung nachweisen - aber wie?
Ich bezog mich auf das Posting Nr. 20, in dem u.a. beschrieben wurde, dass einem Hund "freier Auslauf im Freien" gewährt werden muss und angeleintes Gassigehen oder "rauslassen in den Hof" nicht reicht.

Ob das nun hierfür relevant ist, weiß ich nicht. ;)

Gruß
tessa
 
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